KW 40
Freitag, 2. Oktober 2020

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Masken

Die Maskenpflicht im Einzelhandel und anderen öffentlichen Einrichtungen begleitet uns dank SARS-CoV-2 nun schon seit einigen Monaten. Manche Patienten tragen zwar eine Maske, tragen sie aber nicht korrekt über Mund und Nase.

Vor diesem Hintergrund hat uns Folgendes interessiert:

Wie viele Ihrer Kunden betreten die Offizin nach Ihrer Schätzung mit einer korrekt sitzenden Mund-Nasen-Bedeckung?

» Lesen Sie hier die Ergebnisse

momius – adobe.stock

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Jetzt mit Rosuvastatin/Ezetimib Elpen bevorraten

Zum 1. Oktober 2020 sind neue Fest­be­träge für die Kombi­nationen aus Statinen mit Ezetimib in Kraft getreten. Die ELPEN Pharma GmbH hat dement­sprechend ihre Preise für Rosuvastatin/Ezetimib Elpen gesenkt. Bevorraten Sie sich jetzt mit dem Kombinations-Lipidsenker! Die Präparate gehören im Aut-idem-Vergleich fast immer zum Auswahl­bereich der vier preis­günstigsten Arznei­mittel und stellen somit eine wirtschaftliche Abgabe­option dar.

© Elpen Pharma GmbH

» Zur DAP Abgabehilfe Rosuvastatin-Elpen und Rosuvastatin/Ezetimib Elpen

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Für den Budesonid Easyhaler® gilt seit dem 1. Oktober 2020 ein exklusiver AOK Rabattvertrag

ORION PHARMA ist seit Oktober 2020 exklusiver Partner aller AOKs mit einem Rabattvertrag für das Inhalations­system Budesonid Easyhaler®. Aufgrund des neuen exklusiven AOK-Vertrags und fünf weiteren Exklusiv­verträgen mit anderen gesetz­lichen Kranken­ver­si­che­rungen wird künftig ein Großteil der Versicherten bevorzugt mit dem Budesonid Easyhaler® versorgt.

Bildquelle: Orion Pharma GmbH

Praxistipp: ORION Pharma bietet einen umfangreichen kostenlosen Informationsservice für Apotheken, Verordner und Patienten an. Dazu gehören beispielsweise Inhalationsanleitungen in 16 Sprachen, die Sie über www.wehale.life/de/easyhaler-service herunterladen können.

» Mehr Informationen (PDF)

» www.wehale.life/de/easyhaler-service

» Pflichttexte Easyhaler®

DAP PREMIUM

Retaxierungs-Checkplus

Ist Ihre Retaxierung gerechtfertigt?

Wer kennt das nicht: Wenn die Retaxierung die Apo­theke erreicht, ist die Belieferung des Kassen­rezeptes in der Regel schon einige Monate her. Ob die Absetzung berechtigt ist, können Sie mithilfe des Retaxierungs-Checkplus überprüfen. Nach Eingabe der PZN, des Datums der Rezept­belieferung und der Krankenkasse bzw. des IK beantwortet der Service, ob für die eingegebene PZN ein Rabatt­vertrag bestand und ob es rabat­tierte Alternativen gab. Zusätzlich werden sowohl die Zuzahlung als auch Mehr­kosten zum Zeit­punkt der Abgabe angezeigt (Archiv ab April 2016). Der Rabatt­vertrags-Checkplus ist ein kosten­pflichtiger Service für Abonnenten von DAP Pre­mium.

» Hier geht es zur Registrierung*

* Für die Nutzung von DAP Premium fällt eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder monatlich bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.

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Atorimib® als einzige Atorvastatin/Ezetimib-Kombination ohne Aufzahlung

APONTIS PHARMA bietet das Kombinationspräparat Atorimib® als einzige Atorvastatin/Ezetimib-Kombination seit 1.10.2020 zum Festbetrag an. Damit steht Atorimib® als einzige Atorvastatin/Ezetimib-Kombination zur Behandlung der Fettstoffwechselstörung ohne Aufzahlung für Patienten zur Verfügung.1,2

» Zum DAP Festbetrags-Checkplus

1 Lauer-Taxe, Datenstand 01.10.2020 (mit Ausnahme der Rezeptgebühr)
2 Fachinformation Atorimib®; Stand 11/2019

© APONTIS PHARMA GmbH & Co. KG

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Rabattarzneimittel nicht lieferbar – trägt die Krankenkasse die Mehrkosten?

Wir haben ein Rezept über ein Nebivolol-Generikum erhalten. Wir können kein Generikum bekommen, auch nicht das entsprechende Rabattarzneimittel. Einzig verfügbar wäre das Original Nebilet.

Trägt in diesem Fall die Krankenkasse die Mehrkosten?

» Lesen Sie hier die Antwort

nmann77 – stock.adobe.com
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