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KW 39 Freitag, 25. September 2020
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KLICK DER WOCHE
Apothekenstärkungsgesetz stößt bei Experten auf erhebliche Vorbehalte
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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von Vor-Ort-Apotheken (19/21732) stößt bei Gesundheits- und Sozialexperten auf erhebliche inhaltliche und rechtliche Vorbehalte. Die geplante Neuregelung zur Einhaltung des einheitlichen Abgabepreises für verschreibungspflichtige Medikamente wird von den Experten als europarechtlich riskant eingestuft. Zudem kritisieren Sachverständige, dass den Apotheken mehr Geld für Dienstleistungen gewährt werden solle, die im Ergebnis womöglich kein Beitrag zur Verbesserung der Versorgung seien.
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nmann77 – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 58
Grippeimpfungen in der Apotheke: BAK verabschiedet Leitlinien und Curriculum
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Die Bundesapothekerkammer hat am 16. Juni 2020 die Leitlinie und das Curriculum für Grippeschutzimpfungen in der Apotheke verabschiedet. Damit ist ein weiterer Schritt getan, um die Modellprojekte zur Impfung in Apotheken voranzubringen. Im Masernschutzgesetz wurde mit Wirkung zum 1. März 2020 beschlossen, dass Apotheker testweise Personen ab 18 Jahren gegen Grippe impfen sollen – mit dem Ziel, die Impfquote zu verbessern. Aktuelle Infos zu diesem Thema finden Sie in diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs.
» Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier (PDF)
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Adam Gregor – stock.adobe.com
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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
Thema: Covid-19-Impfstoff
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Auf einem potentiellen Impfstoff gegen die Krankheit Covid-19 ruhen große Hoffnungen, da unser Leben sich durch diesen nach und nach wieder normalisieren könnte, ohne Social Distancing und Mund-Nasen-Bedeckungen. Im Rennen sind viele viele Kandidaten – teils auch schon in den Studienphasen II und III.
Vor diesem Hintergrund hat uns Folgendes interessiert:
Wann rechnen Sie in Deutschland mit der Zulassung eines Impfstoffes gegen Covid-19?
» Lesen Sie hier die Ergebnisse
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momius – adobe.stock
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NEU ab Oktober: RESPIMAT®-Nachfüllpackungen für noch mehr Nachhaltigkeit
Boehringer Ingelheim bringt ab Oktober die 3-Monats-Nachfüllpackungen für SPIOLTO® RESPIMAT® und SPIRIVA® RESPIMAT® auf den Markt.
Der CO2-Fußabdruck des RESPIMAT® ist bei 6-monatiger Verwendungsdauer im Vergleich zu einer nur 1-monatigen Anwendung um 71 %# kleiner und somit nachhaltiger für die Umwelt.1 Packungen mit und ohne RESPIMAT® dürfen gegeneinander ausgetauscht werden, da diese preisgleich sind und die Bedingungen für eine Substitution erfüllt sind. Zudem wurden für beide Packungsformen gleichermaßen zahlreiche Rabattverträge vereinbart. Im Sinne der Nachhaltigkeit ist zu empfehlen, im Wechsel eine Packung mit RESPIMAT® und eine Nachfüllpackung abzugeben, da der RESPIMAT® mit bis zu 6 Patronen wiederverwendet werden kann. Dazu kann ab Oktober 2020 immer im Wechsel verordnet werden – mit und ohne RESPIMAT®:
Bundesweite Rabattvertragsabdeckung
Um Ihre Kunden auch wirtschaftlich zu versorgen, sind SPIOLTO® RESPIMAT® und SPIRIVA® RESPIMAT® bundesweit bei vielen Krankenkassen rabattiert. SPIOLTO® RESPIMAT® ist deutschlandweit für 88 %* und SPIRIVA® RESPIMAT® für 86,2 %* der GKV-Versicherten rabattiert.
Um Sie bei der Beratung Ihrer Patienten zu unterstützen, bietet Boehringer Ingelheim praktische Anwendungsvideos an.
» Anwendungsvideos
# Werte ermittelt mit baulich identischem Inhalator RESPIMAT® und SPIRIVA® Tiotropium – bei SPIOLTO® sind geringste Abweichungen möglich.
* https://www.deutschesarztportal.de/arzneimittel/aktuelle-rabattvertraege/rabattvertraege-zu-originalen/
1 Mod. nach Wachtel H et al. Resp Drug Delivery 2020; 195–204
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Welche Apothekenangaben müssen auf einem BtM-Rezepte zu finden sein?
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Wir haben eine Frage zu den Angaben, die die Apotheke auf einem BtM-Rezept machen muss: Wir stempeln immer die Rückseiten der BtM-Rezepte (beide Teile) ab, unterschreiben und schreiben zusätzlich das Abgabedatum drauf.
Ist das so richtig? Wo findet man die entsprechende Gesetzesgrundlage?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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