Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 36
Mittwoch, 2. September 2020

in Kooperation mit Spectrum Therapeutics™

REZEPT & RETAX

Frage an das DAP-Team:

Wir haben ein BtM-Rezept bekommen, auf dem „Dronabinol Set Tropfen 1 St. PZN 02887817, Auftitration nach Wirksamkeit/Verträglichkeit, beginnend mit 2,5 mg 2 x täglich“ verordnet ist. Das Herstellset dürfen wir doch nicht an den Kunden abgeben? Ist hier die NRF-Rezeptur „Ölige Dronabinol-Tropfen“ gemeint?

» Zur Antwort

marekPhotoDesign.com – stock.adobe.com

Anzeige

Das ganze Spectrum der Cannabinoid-Therapie

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass sich drei Cannabinoid-Experten zusammen­geschlossen haben: Bionorica ethics, THC Pharm und Canopy Growth bilden gemeinsam die Marke Spectrum Therapeutics. Damit bündeln wir unsere Kernkompetenzen und können Apotheken und Patienten mit dem gesamten Wirkstoff-Spectrum der Cannabinoid-Therapie versorgen.
Für die Bionorica ethics GmbH bringt dies eine ganz besondere Veränderung mit sich: Die Bionorica ethics GmbH ist jetzt die Spectrum Therapeutics GmbH. Wir stehen selbstverständlich weiterhin für umfassenden Service, sehr hohen Anspruch an die Produktqualität und zuverlässige Lieferfähigkeit.

» www.SpectrumTherapeutics.com

REZEPTUR

Plausibilitätsprüfung: Das ist wichtig bei BtM-Rezepturen

Vor der Herstellung einer verordneten Rezeptur ist die Plausibilitätsprüfung Pflicht. So ist es in der Apotheken­betriebs­ordnung (ApBetrO) festgelegt. Doch worauf sollte man bei BtM-Rezepturen, hier am Beispiel Dronabinol betrachtet, ein besonderes Augenmerk legen?

» Lesen Sie hier weiter

Gerhard Seybert – stock.adobe.com

Jetzt aktualisiert!

Anzeige

Erfolgreiches Fortbildungsformat geht in die zweite Runde

Die Bedeutung von medizinischem Cannabis wächst seit 2017 stetig an und auch das Wissen darüber nimmt stetig zu. Der Cannabis Gipfel, ein neues, zertifiziertes Fortbildungsformat, unterstützt durch Spectrum Therapeutics, hat sich im Juni mit einem digitalen Fortbildungsmonat dem aktuellen Erkenntnisstand zu Cannabis gewidmet. Aufgrund der überwältigenden Resonanz und der großen Nachfrage wird nun eine Fortsetzung des digitalen Cannabis Gipfels angeboten. Es erwarten Sie spannende Vorträge und ein hoch­wertiges Teilnehmerpaket. Schauen Sie vorbei unter cannabis-gipfel.de.

© cannabis-gipfel.de

SERVICE

Schon gewusst?

Bier enthält ein Hanfgewächs

Die für das Bier­brauen essentielle Pflanze Hopfen (Humulus lupulus L.) gehört ebenso wie Cannabis sativa L. zur Familie der Hanfgewächse (Cannabaceae). Die ursprüngliche Herkunft der uralten Kultur­pflanze ist nicht bekannt. Verwendet werden die weiblichen Inflores­zenzen (Lupuli flos, Hopfen­zapfen). Arzneilich wird Hopfen­zapfen aufgrund seiner sedierenden Wirkung bei Unruhe, Angstzu­ständen und Schlaf­störungen eingesetzt.

Printemps – stock.adobe.com

Anzeige

CBD – Orientierung im Cannabidiol-Dschungel

Artikel präsentiert von Spectrum Therapeutics

Produkte mit dem Wirkstoff Cannabidiol:
Welche Produkte sind verkehrsfähig?
Wann ist Vorsicht geboten?

Der Wirkstoff Cannabidiol erfreut sich in den letzten Monaten zunehmender Beliebtheit. Diverse Zubereitungen unterschiedlichster Art und Deklaration waren auf dem Markt zu beobachten. Neben Arzneimitteln wurden Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika in den Verkehr gebracht. Eine Reihe von Produkten darf derzeit aber nicht mehr in den Handel gebracht werden, weil Fragen zur Verkehrsfähigkeit von den zuständigen Behörden sehr restriktiv beurteilt wurden.

» Lesen Sie hier weiter

vegefox.com – stock.adobe.com

BERATUNG

Infus oder Dekokt?

Cannabisblüten als Teezubereitung

Getrocknete Cannabisblüten können unter anderem als Tee angewendet werden. Hierbei stellt sich die Frage, wie bei der Teezubereitung sichergestellt wird, dass genügend Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC; Dronabinol) im Wasser gelöst ist, da Cannabinoide grundsätzlich schlecht wasserlöslich sind. Die Antwort liegt in der Art der Zubereitung.

» Lesen Sie hier weiter

Bernd Schmidt - stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels