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KW 26 Freitag, 26. Juni 2020
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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
Thema: Online-Fortbildungen
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Aufgrund der Covid-19-Pandemie sind Präsenzfortbildungen, Fortbildungskongresse und andere Vor-Ort-Schulungen derzeit nicht möglich. Das digitale Angebot von Fortbildungen wurde aber seither ausgeweitet, z. B. in Form von Webinaren und Online-Kongressen.
Auch das DeutscheApothekenPortal bietet Online-Fortbildungsmöglichkeiten an.
Nehmen Sie aufgrund der Covid-19-Pandemie vermehrt an Online-Fortbildungen teil (z. B. Webinare, Online-Fortbildungen und -Kongresse)?
» Lesen Sie hier die Ergebnisse
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momius – adobe.stock
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Empfindliche Rosazea-Haut im Sommer schützen
Der Sommer hält Einzug und verwöhnt uns mit Sonnenlicht. Dass UV-Strahlung auch Schattenseiten haben kann, wissen besonders Rosazea-Patienten. Sonnenlicht ist ein Triggerfaktor für Rosazea und kann Symptome wie Rötungen und Pickel weiter verstärken.
Hilfe bieten hier ICHTHRALETTEN®, die rezeptfreie orale Therapie bei Rosazea. Die Tabletten wirken antientzündlich und bekämpfen so gezielt Rötungen und Pickel, wie Studien belegen. Der Erfolg stellt sich meist bereits nach 3 Wochen ein.*
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© ICHTHYOL-GESELLSCHAFT Cordes, Hermanni & Co. (GmbH & Co.) KG
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SERVICE
Neue Festbeträge zum 01.07.2020
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Jetzt im Festbetrags-Checkplus
Zum 1. Juli 2020 treten neue Festbeträge in Kraft, die ab sofort Wirkstoff- und PZN-basiert im Festbetrags-Checkplus zur Verfügung stehen.
Folgende Arzneimittelgruppen sind von der Festbetragsanpassung betroffen:
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DAP – DeutschesApothekenPortal
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- Antianämika zur parenteralen Anwendung (z. B. Darbepoetin, Erythropoetin)
- HMG-CoA-Reduktasehemmer (z. B. Simvastatin, Atorvastatin)
- Prostaglandin-Analoga zur Anwendung am Auge (z. B. Latanoprost, Travoprost)
- Protonenpumpenhemmer (z. B. Omeprazol, Pantoprazol)
- Kombinationen von ACE-Hemmern und Calciumkanalblockern (z. B. Ramipril + Amlodipin)
Was ist der Festbetrags-Checkplus?
Der Festbetrags-Checkplus zeigt neue Festbeträge und mögliche Lagerwertverluste schon einige Wochen vor Inkrafttreten an. Mit einem Klick auf den jeweiligen Wirkstoff können alle betroffenen Fertigarzneimittel mit PZN eingesehen sowie eine individuelle Liste erstellt und für die Lagerbereinigung ausgedruckt werden.
» Tutorial zum Festbetrags-Checkplus (PDF)
Werden Sie jetzt Premium-Mitglied!
Der Festbetrags-Checkplus ist neben vielen anderen Services Bestandteil der kostenpflichtigen DAP Premium-Mitgliedschaft. Erfahren Sie hier mehr zu DAP Premium.
» Zum Festbetrags-Checkplus
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DAP PREMIUM
Jetzt registrieren!
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Nutzen Sie den Erstattungs-Checkplus, um die Erstattungsfähigkeit von Präparaten zu überprüfen, oder den Retaxierungs-Checkplus für die Überprüfung der zurückliegenden Rabattvertragssituation, z. B. nach dem Erhalt einer Retax. Um das Lager auf neue Rabattverträge vorzubereiten, hilft der Rabattvertrags-Monitorplus. Der Festbetrags-Checkplus ermöglicht es Apotheken, rechtzeitig auf Festbetragsanpassungen und -festsetzungen zu reagieren. Mit dem Markt-Check können Sie prüfen, ob bei einer Verordnung – sofern keine Rabattverträge vorrangig beachtet werden – eine Abgabe im generischen oder im importrelevanten Markt erfolgt. Falls diese Checks Sie nicht weiterbringen, können Sie über das Beratungs-Center per Fax oder Mail eine Frage an unser Kompetenz-Team stellen, die innerhalb eines Tages beantwortet wird.
» Hier geht es zur Registrierung*
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* Für die Nutzung von DAP Premium fällt eine monatliche Gebühr von 16,39 € zzgl. MwSt. an. Diese kann entweder jeden Monat bequem per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung gezahlt werden. Die Mindestlaufzeit für DAP Premium beträgt 12 Monate. Für die Nutzung der DAP-Premium-Services durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke.
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Können wir auf eine Wirkstoffverordnung das Original abgeben?
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Uns liegt eine Wirkstoffverordnung über „Atomoxetin 40 mg 2 x 28 Kapseln“ zulasten der KKH Kaufmännische Krankenkasse (IK 102171012) vor.
Dürfen wir trotz der Wirkstoffverordnung das Original Strattera abgeben? Und könnten wir dem Patienten anstelle von zwei Packungen zu 28 Stück einmal 56 mitgeben, um ihm die doppelte Zuzahlung zu ersparen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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