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KW 23
Freitag, 5. Juni 2020

KLICK DER WOCHE

BfArM und wesentliche Funktionseinheiten des DIMDI zusammengeführt

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin­produkte (BfArM) und wesentliche Funktions­einheiten des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wurden am 26. Mai 2020 unter dem Dach des BfArM zu einer Behörde zusammengeführt.

Diesen Schritt hatte das Bundes­ministerium für Gesundheit bereits im Sommer 2019 angekündigt. Ziel sei es nun, die Ressourcen und Expertise beider Behörden zu bündeln und so die Chancen, die sich durch die vielfältigen Entwicklungen im Gesundheits­wesen ergeben, im Sinne der Patientinnen und Patienten bestmöglich zu nutzen, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung.

chrupka – stock.adobe.com

Synergieeffekte kämen dabei unter anderem mit Blick auf die Digitalisierung im Gesund­heits­wesen zum Tragen. Hier werde beispielsweise die Aufgaben­wahr­nehmung in den Bereichen E-Health und neue Technologien gestärkt. Auch die Bündelung der erweiterten Register­strukturen im deutschen Gesundheits­system, wie etwa PharmNet oder das Organspender­register, gehe mit der Zusammen­führung einher.

Die vielfältigen medizinischen Fachinformationen und Services des ehemaligen DIMDI bleiben in gleicher Qualität und gleichem Umfang erhalten. Den Nutzern stehen auch weiterhin sowohl der Kunden­service als auch die gewohnten Kontakte zur Verfügung. Allerdings sind die ehemaligen DIMDI-Mitarbeiter seit dem 26. Mai 2020 unter neuen E-Mail-Adressen und Telefon­nummern zu erreichen. Anrufe werden in einer Übergangs­zeit automatisch weitergeleitet. Bis auf Weiteres sind die Angebote des ehemaligen DIMDI wie gewohnt unter der Adresse www.dimdi.de erreichbar. Auch hier werden nach einer Übergangs­zeit alle Inhalte in den Webauftritt des BfArM über­führt und die Nutzer automatisch auf die entsprechenden Seiten umgeleitet.

» Hier geht es zur Pressemitteilung

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Rosazea in Zeiten der Maskenpflicht

Die Maske gehört mittler­weile zum Alltag. Für die rund 7 Millionen Rosazea-Patienten in Deutschland ist sie eine besondere Heraus­forderung, denn durch den Wärme­stau unter der Schutz­maske können die Symptome Rötungen und Pickel verstärkt werden.

Hilfe bieten hier ICHTHRALETTEN®, die rezept­freie orale Therapie bei Rosazea. Die Tabletten wirken antientzündlich und bekämpfen so gezielt Rötungen und Pickel, wie Studien belegen. Der Erfolg stellt sich meist bereits nach 3 Wochen ein.*

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Cordes, Hermanni & Co. (GmbH & Co.) KG

Ein Plus: Der Wirkstoff natürlichen Ursprungs ist seit Jahr­zehnten bewährt und sehr gut verträglich. Fordern Sie hier kosten­loses Service­material für Ihr Beratungs­gespräch an:

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* Placebo­kontrollierte, mono­zentrische Doppel­blind­studie mit 30 Patienten mit mittel­schwerer und schwerer papulopustulöser Rosazea; Untersuchungs­zeitraum: April bis September 1996; Koch R et al. Orale Behandlung der Rosazea mit Natrium­bituminosulfonat, derm (2), 1996, S. 519–525

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 56

Harnwegsinfektionen

Hintergründe und besondere Patientengruppen

Unkomplizierte Harnwegsinfektionen sind in der Apotheke ein häufiger Beratungsanlass. Die unangenehmen Symptome wie Brennen beim Wasserlassen oder imperativer Harndrang führen zu einem hohen Leidensdruck. Bestimmte Personengruppen sind besonders anfällig oder gelten als Risikogruppen, sodass ihnen im Beratungsgespräch ein besonderes Augenmerk gilt – im Folgenden Beitrag des DAP Dialogs finden Sie einen Überblick.

» Lesen Sie den vollständigen Beitrag hier (PDF)

SERVICE

Arbeitshilfe Taxierung von Cannabis­arznei­mitteln in der Rezeptur

Mit Wirkung zum 1. März 2020 ist die neue Anlage 10 der Hilfstaxe in Kraft getreten. Diese ist aus­schließlich der Taxierung von Cannabis­blüten, Cannabis­extrakt und Dronabinol-Zubereitungen gewidmet. Die neue DAP Arbeits­hilfe gibt einen Überblick über die Neuerungen.

» Zur DAP Arbeitshilfe

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie berechnet man bei Fentanylpflastern die BtM-Höchstmenge?

Wir erhalten regelmäßig BtM-Rezepte über Fentanyl 100 µg/h mit einer Packung zu 10 Stück plus zwei Packungen zu 20 Stück.

Wie geht man anhand der angegebenen Stärke (100 µg/h) bei der Berechnung der Höchstmenge vor? Muss man die Tragedauer eines Pflasters (72 Stunden) berücksichtigen?

» Lesen Sie hier die Antwort

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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