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KW 19 Freitag, 8. Mai 2020
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KLICK DER WOCHE
Immer wichtiger: der USP Ihrer Apotheke
Alleinstellungsmerkmale fördern das Betriebsergebnis
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Die Apotheke muss ihre Besonderheiten zeigen und Stärken müssen deutlich hervorgehoben werden. Als Alleinstellungsmerkmal wird im Marketing das einzigartige Leistungsmerkmal bezeichnet, durch das sich ein Angebot augenfällig vom Wettbewerb abhebt.
Ein Artikel von Frank Weißenfeldt, Associate Director bei IQVIA in Frankfurt am Main, klärt über dieses Thema auf.
» Hier geht es zum kompletten Artikel (PDF)
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upixa– stock.adobe.com
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Neue Beratungsleitfäden
Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Indikationsgebieten und Wirkstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubrik Beratungsleitfäden hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungsgespräch unterstützen.
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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
Thema: Ausnahmeregelung Arzneimittelbezug zwischen Apotheken
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Der Bezug von Arzneimitteln zwischen Apotheken untereinander ist nur in begrenztem Umfang möglich. Nach § 17 Abs. 6c Apothekenbetriebsordnung gilt, dass Apotheken von anderen Apotheken grundsätzlich keine Arzneimittel beziehen dürfen. In Ausnahmen ist dies aber möglich, u. a., wenn Arzneimittel im dringenden Fall benötigt werden. Ein dringender Fall liegt vor, wenn die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist und es nicht rechtzeitig bezogen oder hergestellt werden kann.
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momius – adobe.stock
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Neuer Service: DAP DirektBestellPool
Mit dem DirektBestellPool gibt es einen neuen Service für Apotheken, die sich kostenfrei bei Mein DAP registriert haben. Im DeutschenApothekenPortal finden Sie zur Erleichterung der Bevorratung eine Übersicht darüber, welche Direktangebote von den jeweiligen Herstellern zurzeit auf dem Markt sind.
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Vorteile auf einen Blick:
- Direkter Zugriff auf die Bestellformulare
- Kein langes Heraussuchen
- Antworten auf die Fragen:
- Welche Hersteller bieten eine Direktbestellung an?
- Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Welche Angebote gibt es gerade?
Der DAP DirektBestellPool ist jederzeit abrufbar und ermöglicht so die Direktbestellung auch unabhängig vom Außendienst.
» DAP DirektBestellPool*
* Kostenlose Registrierung bei Mein DAP erforderlich
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wie muss bei der Auswahl eines Imports vorgegangen werden?
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Uns ist leider immer noch etwas unklar zum neuen Rahmenvertrag. Dazu folgendes Beispiel: Auf dem Rezept ist „Trimbow 3 St.“ mit der PZN des Originals verordnet. Bei der Importsuche sind die preisgünstigen Importe nicht lieferbar. Rabattierte Artikel existieren nicht. Wenn man nun aber weiter auf den Button „Aut-idem-Suche“ drückt, zeigt die EDV sehr viele Importe an, welche zwar nur 0,02 Euro Unterschied zum Original haben, aber trotzdem unter die vier Preisgünstigsten fallen.
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Trueffelpix – stock.adobe.com
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Bisher dachten wir, dass wir einfach das Original abgeben dürfen, da kein Import lieferbar ist, der unter die Reimportquote fällt. Aber wie sieht es mit den vier Preisgünstigsten aus? Müssen wir trotzdem einen Import abgeben?
» Lesen Sie hier die Antwort
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SERVICE
DAP Arbeitshilfen zum Thema Rezeptur
Mit der Rezepturherstellung leisten Apotheken einen bedeutenden Beitrag zur Arzneimittelversorgung. Umso wichtiger ist es, dass sich das ganze Apothekenteam mit dem Thema Rezeptur gut auskennt, denn die gesetzlichen Vorschriften rund um Erstellung und Berechnung von Rezepturen sind vielfältig.
Worauf Sie bei Rezepturverordnungen und der korrekten Taxierung achten müssen, zeigen die rezepturrelevanten DAP Arbeitshilfen.
» Zu den DAP Arbeitshilfen zum Thema Rezeptur
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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