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KW 12
Freitag, 20. März 2020

STELLUNGNAHME

Rabattverträge und Retaxationen aussetzen!

Das Team des DeutschenApothekenPortals schließt sich den Forderungen der Apotheker­verbände an: In der Ausnahme­situation der Covid-19-Pandemie sollten die gesetzlichen Kranken­kassen geschlossen kom­munizieren, dass Apotheken vorrangig vorrätige Arznei­mittel abgeben dürfen – unabhängig von Rabatt­verträgen, Einspar­ziel und den vier Preis­günstigsten.

Retaxationen müssen für die Zeit der Pandemie grundsätzlich ausgesetzt werden!

Stockpics – stock.adobe.com

Apotheken leisten momentan unentbehrliche und lebenswichtige Arbeit und geben alles, um die Versorgung der Patienten bestmöglich aufrechtzuerhalten. Das darf am Ende nicht mit Kürzungen bestraft werden.

In diesem Sinne: Danke an alle Apotheken! Ohne Sie würden wir diese Krise nicht überstehen.

Ihr DAP-Team

AKTUELLES

Einige Kassen setzen Rabattverträge aus

Bestimmte Kranken­kassen verzichten auf die Umsetzung der Rabatt­ver­träge, wenn ein Rabatt­arznei­mittel in der Apotheke nicht vorrätig ist. Die Apotheke darf in dem Fall ein vorrätiges aut-idem-konformes Arznei­mittel abgeben und dies mit der Sonder-PZN für Akut­versorgung begründen. Dadurch wird vermieden, dass Patienten aufgrund einer Bestellung zweimal in die Apotheke kommen müssen.

» Lesen Sie hier weiter

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SERVICE

NEU: Übersichtsseite zur Covid-19-Pandemie

Aktuell herrscht in Deutschland eine noch nie dage­wesene Aus­nahme­situation – gerade für das Gesund­heits­wesen und damit auch für Apotheken eine enorme Belastung. Vieles ist neu, wie die verschärften Hygiene- und Vorkehrungs­maßnahmen: Plexi­glas­scheiben, Mund­schutz und 1,5 Meter Abstand halten, um nur einige zu nennen. Auf einer neuen Übersichts­seite stellen wir Ihnen Arbeits­hilfen und Informationen zur aktuellen Situation zur Verfügung.

» Arbeitshilfen und Informationen zur Covid-19-Pandemie

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welche Wirkung hat das Aut-idem-Kreuz bei Parallelarzneimitteln?

Es liegt uns eine Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 101777502) vor:
„Vocado 40/5 FTA 98 St. N3 PZN 07293985“.
Das Aut-idem-Kreuz ist gesetzt.

Neben mehreren Generika, auf die ein Austausch durch das Kreuz ausgeschlossen sind, ist das Parallel­arznei­mittel Sevikar 40/5 PZN 07117797 rabattiert.

Gelten Parallel­arznei­mittel (da zuge­hörig zum import­relevanten Markt und möglicher­weise auf derselben Produktions­straße herge­stellt) als „identisch“ analog Original/Import und müsste somit (trotz Aut-idem-Kreuz) Sevikar abgegeben werden oder gilt die Vorschrift wie beim Vergleich innerhalb der Original-Import-Gruppe des verordneten Parallel­arznei­mittels?

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Falls es Importe zu Vocado geben sollte, was momentan nicht der Fall ist, müssten diese dann verpflichtend abgegeben werden oder nur freiwillig, um das Einsparziel zu erreichen?

» Lesen Sie hier die Antwort

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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