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KW 12 Freitag, 20. März 2020
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STELLUNGNAHME
Rabattverträge und Retaxationen aussetzen!
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Das Team des DeutschenApothekenPortals schließt sich den Forderungen der Apothekerverbände an: In der Ausnahmesituation der Covid-19-Pandemie sollten die gesetzlichen Krankenkassen geschlossen kommunizieren, dass Apotheken vorrangig vorrätige Arzneimittel abgeben dürfen – unabhängig von Rabattverträgen, Einsparziel und den vier Preisgünstigsten.
Retaxationen müssen für die Zeit der Pandemie grundsätzlich ausgesetzt werden!
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Stockpics – stock.adobe.com
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Apotheken leisten momentan unentbehrliche und lebenswichtige Arbeit und geben alles, um die Versorgung der Patienten bestmöglich aufrechtzuerhalten. Das darf am Ende nicht mit Kürzungen bestraft werden.
In diesem Sinne: Danke an alle Apotheken! Ohne Sie würden wir diese Krise nicht überstehen.
Ihr DAP-Team
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AKTUELLES
Einige Kassen setzen Rabattverträge aus
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Bestimmte Krankenkassen verzichten auf die Umsetzung der Rabattverträge, wenn ein Rabattarzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig ist. Die Apotheke darf in dem Fall ein vorrätiges aut-idem-konformes Arzneimittel abgeben und dies mit der Sonder-PZN für Akutversorgung begründen. Dadurch wird vermieden, dass Patienten aufgrund einer Bestellung zweimal in die Apotheke kommen müssen.
» Lesen Sie hier weiter
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Dekristolvit D3-Wissen: Fortbilden und gewinnen!
Nach dem langen Winter ist der Vitamin-D-Spiegel im Keller. Frische Dein Beratungswissen auf! Erfahre, wie wichtig das „Sonnenvitamin“ ist. Es kann Einfluss auf zahlreiche Abläufe im Körper nehmen.
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SERVICE
NEU: Übersichtsseite zur Covid-19-Pandemie
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Aktuell herrscht in Deutschland eine noch nie dagewesene Ausnahmesituation – gerade für das Gesundheitswesen und damit auch für Apotheken eine enorme Belastung. Vieles ist neu, wie die verschärften Hygiene- und Vorkehrungsmaßnahmen: Plexiglasscheiben, Mundschutz und 1,5 Meter Abstand halten, um nur einige zu nennen. Auf einer neuen Übersichtsseite stellen wir Ihnen Arbeitshilfen und Informationen zur aktuellen Situation zur Verfügung.
» Arbeitshilfen und Informationen zur Covid-19-Pandemie
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Welche Wirkung hat das Aut-idem-Kreuz bei Parallelarzneimitteln?
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Es liegt uns eine Verordnung zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 101777502) vor: „Vocado 40/5 FTA 98 St. N3 PZN 07293985“. Das Aut-idem-Kreuz ist gesetzt.
Neben mehreren Generika, auf die ein Austausch durch das Kreuz ausgeschlossen sind, ist das Parallelarzneimittel Sevikar 40/5 PZN 07117797 rabattiert.
Gelten Parallelarzneimittel (da zugehörig zum importrelevanten Markt und möglicherweise auf derselben Produktionsstraße hergestellt) als „identisch“ analog Original/Import und müsste somit (trotz Aut-idem-Kreuz) Sevikar abgegeben werden oder gilt die Vorschrift wie beim Vergleich innerhalb der Original-Import-Gruppe des verordneten Parallelarzneimittels?
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Falls es Importe zu Vocado geben sollte, was momentan nicht der Fall ist, müssten diese dann verpflichtend abgegeben werden oder nur freiwillig, um das Einsparziel zu erreichen?
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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