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KW 05 Freitag, 31. Januar 2020
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NEUE DAP-RUBRIK
Lieferengpässe bei Arzneimitteln
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Lieferengpässe sind mittlerweile leider fester Bestandteil des Apothekenalltags. Die Liste der nicht lieferbaren Präparate ist lang, auch lebensnotwendige Arzneimittel sind betroffen. Das Problem ist belastend für Apothekenmitarbeiter, Patienten und Ärzte.
Das DeutscheApothekenPortal möchte Sie bei dem Thema Lieferengpässe unterstützen und stellt Ihnen nach und nach Arbeitshilfen, Arztinformationen, Pressemitteilungen und weitere Informationen in dieser neuen Rubrik zur Verfügung.
» Hier geht es zur neuen Rubrik
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pixelmaxl – stock.adobe.com
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REZEPT & RETAX
Aktualisiert: Abgabehilfe zu Avonex®, Plegridy® und Tysabri®
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Seit einigen Wochen sind Biologika von der Importförderung ausgenommen. Die Abgabe von preisgünstigen Importen zählt bei diesen Arzneimitteln nicht mehr zum Einsparziel. Was bei der Rezeptbelieferung zu beachten ist, können Sie auf der aktualisierten Abgabehilfe zu den Biologika Avonex®, Plegridy® und Tysabri® nachlesen.
» Zur aktualisierten Abgabehilfe
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54
Ist Ihnen die Dosierung bekannt?
Pflichtangabe für höhere Arzneimitteltherapiesicherheit
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Am 20. September hat der Bundesrat einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. Ärzte werden demnach zukünftig verpflichtet, auf jedem Rezept die Dosierung des jeweiligen Arzneimittels anzugeben. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs 54.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)
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AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS
Thema: Bonpflicht
Seit dem 1. Januar 2020 setzen Händler und damit auch Apotheken die Bonpflicht in die Praxis um. Für jeden Geschäftsvorgang muss nun ein Beleg ausgestellt und dem Kunden angeboten werden. Möchte der Kunde den Bon nicht mitnehmen, kann die Apotheke diesen entsorgen – wenn personenbezogene Daten auf dem Bon sind, muss die Vernichtung datenschutzkonform erfolgen.
Stellen Sie für jeden Vorgang einen Kassenbeleg aus?
» Lesen Sie hier die Ergebnisse
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Dürfen wir ein T-Rezept beliefern, auf dem die Kreuze verrutscht sind?
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Uns liegt ein T-Rezept über Revlimid vor, das maschinell ausgestellt wurde. Die drei unteren gesetzten Kreuzchen sind nach links verschoben, sodass die Kreuzchen auf der linken Linie der Kästchen sitzen. In unseren Augen ist aber klar erkennbar, was gemeint ist, und anhand des restlichen Rezepts lässt sich erkennen, dass vermutlich das Rezeptformular schief in den Drucker gelegt wurde.
Müssen wir das Rezept neu ausstellen lassen oder können wir es auch in dieser Form abrechnen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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