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KW 05
Freitag, 31. Januar 2020

NEUE DAP-RUBRIK

Lieferengpässe bei Arzneimitteln

Lieferengpässe sind mittlerweile leider fester Bestandteil des Apotheken­alltags. Die Liste der nicht lieferbaren Präparate ist lang, auch lebens­notwendige Arznei­mittel sind betroffen. Das Problem ist belastend für Apotheken­mitarbeiter, Patienten und Ärzte.

Das DeutscheApothekenPortal möchte Sie bei dem Thema Liefer­eng­pässe unter­stützen und stellt Ihnen nach und nach Arbeits­hilfen, Arzt­informationen, Presse­mitteilungen und weitere Informationen in dieser neuen Rubrik zur Verfügung.

» Hier geht es zur neuen Rubrik

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REZEPT & RETAX

Aktualisiert: Abgabehilfe zu Avonex®, Plegridy® und Tysabri®

Seit einigen Wochen sind Biologika von der Import­förderung ausgenommen. Die Abgabe von preis­günstigen Importen zählt bei diesen Arznei­mitteln nicht mehr zum Einspar­ziel. Was bei der Rezept­belieferung zu beachten ist, können Sie auf der aktualisierten Abgabe­hilfe zu den Biologika Avonex®, Plegridy® und Tysabri® nachlesen.

» Zur aktualisierten Abgabehilfe

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 54

Ist Ihnen die Dosierung bekannt?

Pflichtangabe für höhere Arzneimitteltherapiesicherheit

Am 20. September hat der Bundesrat einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. Ärzte werden demnach zukünftig verpflichtet, auf jedem Rezept die Dosierung des jeweiligen Arzneimittels anzugeben. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs 54.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Bonpflicht

Seit dem 1. Januar 2020 setzen Händler und damit auch Apotheken die Bonpflicht in die Praxis um. Für jeden Geschäftsvorgang muss nun ein Beleg ausgestellt und dem Kunden angeboten werden. Möchte der Kunde den Bon nicht mitnehmen, kann die Apotheke diesen entsorgen – wenn personenbezogene Daten auf dem Bon sind, muss die Vernichtung datenschutzkonform erfolgen.

Stellen Sie für jeden Vorgang einen Kassenbeleg aus?

» Lesen Sie hier die Ergebnisse

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir ein T-Rezept beliefern, auf dem die Kreuze verrutscht sind?

Uns liegt ein T-Rezept über Revlimid vor, das maschinell ausgestellt wurde. Die drei unteren gesetzten Kreuzchen sind nach links verschoben, sodass die Kreuzchen auf der linken Linie der Kästchen sitzen. In unseren Augen ist aber klar erkennbar, was gemeint ist, und anhand des restlichen Rezepts lässt sich erkennen, dass vermutlich das Rezeptformular schief in den Drucker gelegt wurde.

Müssen wir das Rezept neu ausstellen lassen oder können wir es auch in dieser Form abrechnen?

» Lesen Sie hier die Antwort

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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