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KW 48 Dienstag, 26. November 2019
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FRAGE ZUR ABRECHNUNG
Sonder-PZN Cannabidiol
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Sehr geehrtes Team des DAP,
in letzter Zeit erhalten wir vermehrt Rezepturanfragen über die Ölige Cannabidiol-Lösung des DAC/NRF. Cannabidiol (CBD) gehört zu den Cannabinoiden und müsste demnach als Rezeptur genau wie Dronabinol-Zubereitungen über eines der Cannabis-Sonderkennzeichen abgerechnet werden. Allerdings bin ich mir hierzu nicht sicher. Haben Sie eine nähere Information?
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Kapseln: Neu in Weiß und Transparent und in den Größen 0 und 1 im Caelo-Sortiment
Getreu dem Motto „Alles aus einer Hand“ bietet Caelo ab sofort auch Hartgelatinekapseln an, um die Qualität der Rezeptur zu sichern. Die Kapseln sind sowohl als Direktbestellung als auch über den Großhandel in Weiß und Transparent sowie in den Größen 0 und 1 erhältlich.
© Caesar & Loretz GmbH
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Änderung der ApBetrO und AMPreisV
Im Oktober wurden Änderungen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) beschlossen. Ursprünglich waren die Themen der Verordnung Teile eines zusammenhängenden Apotheken-Stärkungsgesetzes.
Das Wichtigste in Kürze zu den Änderungen, die die Rezeptur betreffen:
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ApBetrO: In § 14 ApBetrO ist die Kennzeichnung von Rezepturarzneimitteln geregelt. Bis dato musste die Verwendbarkeitsfrist mit dem Hinweis „verwendbar bis“ mit Angabe von Tag, Monat und Jahr angebracht werden. Ab sofort ist ebenso die Abkürzung „verw. bis“ zulässig. Die Regelung gilt seit dem 22. Oktober 2019.
AMPreisV: Ab dem 1. Januar 2020 erhalten Apotheken 4,26 Euro bei der Abgabe eines Betäubungsmittels oder eines Arzneimittels, das Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthält – zuvor waren es 2,91 Euro. Die Gebühr kann ebenfalls bei rezepturmäßig hergestellten Betäubungsmitteln abgerechnet werden. Außerdem wird der Notdienstzuschlag bei der Preisberechnung eines Fertigarzneimittels von 16 Cent auf 21 Cent erhöht.
Weitere Änderungen der ApBetrO betreffen den Botendienst, den Aut-idem-Austausch bei Privatrezepten und den Transport von temperaturempfindlichen Arzneimitteln.
» Lesen Sie hier mehr über die Neuerungen
» Zur Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung vom 9. Oktober 2019
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NEU seit 1. Oktober: Cannabisblüten 20/1 DAB von Caelo
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Immer mehr Ärzte verordnen Cannabis. Im Jahr 2018 gaben die Apotheken rund 145.000 Abgabeeinheiten Cannabis-haltiger Zubereitungen inklusive unverarbeiteter Cannabisblüten zulasten der GKV ab; im Vorjahr waren es noch 100.000 Abgabeeinheiten weniger.1 Qualitativ hochwertige Rohstoffe sowie eine fachgerechte Zubereitung sind essenziell für den Therapieerfolg. Seit dem 1. Oktober führt Caelo Cannabisblüten in der Varietät 20/1 DAB (THC/CBD) im Sortiment.
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1 Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA)
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REZEPTURWISSEN
Was ist eigentlich die Hilfstaxe?
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Die Preisbildung verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist in Deutschland in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) geregelt. Als Ergänzung zur AMPreisV legt die Hilfstaxe die Preisberechnung von nicht industriell hergestellten Arzneimitteln, insbesondere Rezepturarzneimitteln, fest. Was die Hilfstaxe genau beinhaltet, zeigt folgender Beitrag.
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Inertgas Argon mit Info vom DAC
Die Lagerung von Ausgangssubstanzen muss so gestaltet werden, dass ihre Qualität nicht nachteilig beeinflusst wird (§ 16 Apothekenbetriebsordnung). Informationen dazu sind im Europäischen Arzneibuch, Deutschen Arzneibuch und im Deutschen Arzneimittel-Codex (DAC) zu finden. Weitere Hinweise zu Verwendbarkeitsfristen und Lagerung von Ausgangsstoffen sind der DAC-Anlage I zu entnehmen.
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Ist eine Salbe mit DMSO erstattungsfähig?
Guten Tag, wir haben folgende GKV-Rezeptur-Verordnung für einen erwachsenen Patienten erhalten:
DMSO 20 % Salbe 200,0 g
Ist diese Salbe erstattungsfähig?
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UMFRAGEERGEBNIS
Fehlerquellen bei der Rezepturherstellung
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Fehler in der Rezeptur können schwerwiegende Folgen haben – vor allem, wenn es um Zubereitungen geht, die systemisch verabreicht werden. Das zeigte der Fall einer Kölner Apotheke, bei dem eine verunreinigte Glucose zum Tod einer jungen Frau und ihres ungeborenen Babys führte. In unserem Service-Newsletter vom 18.11. haben wir Apothekenmitarbeiter nach der größten Fehlerquelle bei der alltäglichen Rezepturherstellung gefragt.
» Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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