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KW 48
Dienstag, 26. November 2019

FRAGE ZUR ABRECHNUNG

Sonder-PZN Cannabidiol

Sehr geehrtes Team des DAP,

in letzter Zeit erhalten wir vermehrt Rezeptur­anfragen über die Ölige Cannabidiol-Lösung des DAC/NRF. Cannabidiol (CBD) gehört zu den Cannabinoiden und müsste demnach als Rezeptur genau wie Dronabinol-Zubereitungen über eines der Cannabis-Sonder­kenn­zeichen abge­rechnet werden. Allerdings bin ich mir hierzu nicht sicher. Haben Sie eine nähere Information?

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Kapseln: Neu in Weiß und Transparent und in den Größen 0 und 1 im Caelo-Sortiment

Getreu dem Motto „Alles aus einer Hand“ bietet Caelo ab sofort auch Hart­gelatine­kapseln an, um die Qualität der Rezeptur zu sichern. Die Kapseln sind sowohl als Direkt­bestellung als auch über den Groß­handel in Weiß und Transparent sowie in den Größen ­0 und­ 1 erhältlich.

© Caesar & Loretz GmbH

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AKTUELLES

Änderung der ApBetrO und AMPreisV

Im Oktober wurden Änderungen der Apotheken­betriebs­ordnung (ApBetrO) sowie der Arznei­mittel­preis­ver­ordnung (AMPreisV) beschlossen. Ursprünglich waren die Themen der Verordnung Teile eines zusammen­hängenden Apotheken-Stärkungs­gesetzes.

Das Wichtigste in Kürze zu den Änderungen, die die Rezeptur betreffen:

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ApBetrO: In § 14 ApBetrO ist die Kenn­zeichnung von Rezeptur­arznei­mitteln geregelt. Bis dato musste die Verwend­barkeits­frist mit dem Hinweis „verwendbar bis“ mit Angabe von Tag, Monat und Jahr angebracht werden. Ab sofort ist ebenso die Abkürzung „verw. bis“ zulässig. Die Regelung gilt seit dem 22. Oktober 2019.

AMPreisV: Ab dem 1. Januar 2020 erhalten Apotheken 4,26 Euro bei der Abgabe eines Betäubungs­mittels oder eines Arznei­mittels, das Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid enthält – zuvor waren es 2,91 Euro. Die Gebühr kann ebenfalls bei rezeptur­mäßig herge­stellten Betäubungs­mitteln abgerechnet werden. Außerdem wird der Notdienst­zuschlag bei der Preis­berechnung eines Fertig­arznei­mittels von 16 Cent auf 21 Cent erhöht.

Weitere Änderungen der ApBetrO betreffen den Boten­dienst, den Aut-idem-Austausch bei Privat­rezepten und den Transport von temperatur­empfindlichen Arzneimitteln.

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» Zur Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung vom 9. Oktober 2019

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NEU seit 1. Oktober: Cannabisblüten 20/1 DAB von Caelo

Immer mehr Ärzte verordnen Cannabis. Im Jahr 2018 gaben die Apotheken rund 145.000 Abgabe­einheiten Cannabis­-haltiger Zubereitungen inklusive unver­arbeiteter Cannabis­blüten zulasten der GKV ab; im Vorjahr waren es noch 100.000 Abgabe­­einheiten weniger.1 Qualitativ hochwertige Roh­­stoffe sowie eine fachge­rechte Zube­reitung sind essenziell für den Therapie­erfolg. Seit dem 1. Oktober führt Caelo Cannabis­­blüten in der Varietät 20/1 DAB (THC/CBD) im Sortiment.

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1 Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA)

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REZEPTURWISSEN

Was ist eigentlich die Hilfstaxe?

Die Preisbildung verschreibungs­pflichtiger Arznei­mittel ist in Deutschland in der Arznei­mittel­preis­verordnung (AMPreisV) geregelt. Als Ergänzung zur AMPreisV legt die Hilfstaxe die Preis­berechnung von nicht industriell herge­stellten Arznei­mitteln, insbesondere Rezeptur­arznei­mitteln, fest. Was die Hilfs­taxe genau beinhaltet, zeigt folgender Beitrag.

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Inertgas Argon mit Info vom DAC

Die Lagerung von Ausgangs­substanzen muss so gestaltet werden, dass ihre Qualität nicht nach­teilig beeinflusst wird (§ 16 Apotheken­betriebs­ordnung). Informationen dazu sind im Euro­päischen Arznei­buch, Deutschen Arznei­buch und im Deutschen Arznei­mittel-Codex (DAC) zu finden. Weitere Hinweise zu Verwend­barkeits­fristen und Lagerung von Ausgangs­stoffen sind der DAC-Anlage I zu entnehmen.

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MONATSFRAGE

Ist eine Salbe mit DMSO erstattungsfähig?

Guten Tag, wir haben folgende GKV-Rezeptur-Verordnung für einen erwachsenen Patienten erhalten:

DMSO 20 % Salbe 200,0 g

Ist diese Salbe erstattungsfähig?

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UMFRAGEERGEBNIS

Fehlerquellen bei der Rezepturherstellung

Fehler in der Rezeptur können schwer­wiegende Folgen haben – vor allem, wenn es um Zubereitungen geht, die systemisch verabreicht werden. Das zeigte der Fall einer Kölner Apotheke, bei dem eine verun­reinigte Glucose zum Tod einer jungen Frau und ihres ungeborenen Babys führte. In unserem Service-Newsletter vom 18.11. haben wir Apotheken­mitarbeiter nach der größten Fehler­quelle bei der alltäglichen Rezeptur­herstellung gefragt.

» Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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