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KW 47
Freitag, 22. November 2019

UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Grippeimpfung

Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das seit 11. Mai 2019 in Kraft ist, wurde an einigen Stellschrauben der Impfstoffversorgung gedreht. Eine Änderung betrifft die Vergütung für die Versorgung der Ärzte mit Grippeimpfstoffen. Für jede Impfdosis erhalten Apotheken nun 1 Euro zzgl. MwSt., pro Verordnungszeile dürfen aber nicht mehr als 75 Euro netto abgerechnet werden. Damit die Belieferung kostendeckend erfolgt, sollten Ärzte deshalb nicht mehr als 70 Impfdosen pro Zeile verordnen.

Vor diesem Hintergrund stellten wir unseren Lesern folgende Frage:

Abb.: DAP Kurzumfrage

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OFEV® und Vargatef®: Austausch nicht erlaubt

Ein Arzneimittel ist nicht aut-idem-fähig, sobald eines der in § 9 Rahmenvertrag genannten Kriterien zur Aut-idem-Substitution nicht mit dem verordneten Arzneimittel übereinstimmt.

Im Fall von OFEV® und Vargatef® von Boehringer Ingelheim enthalten zwar beide Arzneimittel den Wirkstoff Nintedanib, aber die Indikationen stimmen in keinem Punkt überein. Aufgrund der unterschiedlichen Indikationen ist ein Austausch nicht erlaubt. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl in der Apothekensoftware genauer hinzuschauen und die Aut-idem-Kriterien zu kontrollieren, da es sonst im schlimmsten Fall zu einer Null-Retaxation kommen kann.

» Pflichttexte (PDF)

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53

Arztrücksprachen: Wann sind sie notwendig?

Seit Einführung des neuen Rahmenvertrages kann es häufiger notwendig sein, Rücksprache mit dem Arzt zu halten, um formale Fehler zu korrigieren, auf Liefer­engpässe zu reagieren oder die Patientenadhärenz zu verbessern. Was darf durch die Apotheke selbst dokumentiert werden, was nicht? Dieser Beitrag im DAP Dialog 53 erläutert die wichtigsten Punkte.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

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COOP-STUDY 2020

Jetzt an der Coop-Study 2020 teilnehmen und einen Aufenthalt im Panoramahotel Oberjoch gewinnen!

Die „Coop-Study“, eine Expertenbefragung für Apothekeninhaber und Filialleiter zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperationsgipfel“ im Februar 2020 in München vorgestellt.

Quelle: Panoramahotel Oberjoch GmbH

Wir freuen uns auf Ihre Meinung und wünschen Ihnen viel Glück beim Gewinnspiel!

» Hier geht es zur Coop-Study 2020

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf anstelle der Einzelpräparate eine Kombipackung abgegeben werden?

Uns wurde eine Verordnung über zwei einzelne Ophthalmika vorgelegt:

  1. Gentamicin POS ATR 5 ml N1 (PZN: 02498613)
  2. Gentamicin POS AUS 2,5 g N1 (PZN: 02498636)

Kostenträger ist die Bahn-BKK (IK 109938320).

Darf in diesem Fall auch die Kombipackung beliefert werden? Ausgehend von den einzelnen Ophthalmika wären die Rabattpartner Gent Ophtal Augensalbe und Augentropfen zu beliefern. Eine Kombipackung existiert nicht. Ausgehend von der Gentamicin Kombipackung (PZN: 02498642) existiert kein Rabattpartner.

» Lesen Sie hier die Antwort

nmann77 – stock.adobe.com
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