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KW 43
Freitag, 25. Oktober 2019

UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Medikationsplan oder andere schriftliche Dosierungsanweisung

Vor drei Jahren – im Oktober 2016 – wurde der bundeseinheitliche Medikationsplan eingeführt. Auf diesem werden zu möglichst allen Arzneimitteln, die der Patient einnimmt, der Wirkstoff, die Dosierung, der Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme aufgeführt.

Um zu erfahren, ob sich dieser bis heute etabliert hat, haben wir unseren Lesern die folgende Frage gestellt:

Wie vielen Patienten liegt Ihres Wissens ein Medikationsplan oder eine andere schriftliche Dosierungsanweisung vor?

Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks

Das Ergebnis: Nur gut sieben Prozent der Teilnehmer gaben an, dass sehr vielen ihrer Patienten ein Medikationsplan bzw. eine schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt. Knapp ein Drittel (29,3 %) der Teilnehmer berichtete, dass viele Patienten über einen Medikationsplan verfügen. Mit 34,9 Prozent gaben die meisten Teilnehmer der Umfrage an, dass etwa die Hälfte der Patienten einen Medikationsplan bzw. eine schriftliche Dosierungsanweisung besitzt. 18,9 Prozent der Umfrageteilnehmer ist das Vorliegen eines Medikationsplanes bei wenigen Patienten, 9,6 Prozent der Teilnehmer bei sehr wenigen Patienten bekannt.

Das Ergebnis zeigt, dass auch drei Jahre nach Einführung des Medikationsplans viele Patienten diese Möglichkeit offenbar noch nicht nutzen. Die Apotheke sollte daher Patienten, die mehr als drei Medikamente dauerhaft einnehmen, aktiv auf den Medikationsplan hinweisen und mit ihnen besprechen, welche Vorteile sich durch dessen Nutzung für sie ergeben.

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53

Alginat oder Pflaster? Moderne Wundversorgung in der Apotheke

Ob aufgeschürftes Knie oder entzündete Operations­naht – die richtige Wund­versorgung kann Patienten viel Leid und Ärger ersparen. War man früher der Meinung eine Wunde sollte trocken gehalten werden und gut gepolstert sein, weiß man heute, dass gerade ein feuchtes Wund­klima für ein schnelles Abheilen vorteilhaft ist. So helfen innovative Wund­auflagen und spezielle Zusatz­stoffe in der modernen Wund­versorgung, den Heilungs­prozess zu unterstützen. Welche Auflagen bei welchen Verletzungen empfohlen werden können und welche Probleme sich bei der Erstattungs­fähigkeit ergeben, erfahren Sie im DAP Dialog 53.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag (PDF)

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 53

Arztrücksprachen: Wann sind sie notwendig?

Seit Einführung des neuen Rahmenvertrages kann es häufiger notwendig sein, Rücksprache mit dem Arzt zu halten, um formale Fehler zu korrigieren, auf Liefer­engpässe zu reagieren oder die Patientenadhärenz zu verbessern. Was darf durch die Apotheke selbst dokumentiert werden, was nicht? Dieser Beitrag im DAP Dialog 53 erläutert die wichtigsten Punkte.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

MEIN DAP

Entlassrezept-Checkplus

Mit dem Entlassrezept-Checkplus können Apotheken einfach prüfen, ob eine auf dem Entlass­rezept ver­ordnete Packungs­größe zulasten der GKV abgabe­fähig ist bzw. welche erstattungs­fähigen Packungs­größen existieren: einfach PZN eingeben und eine Handlungs­empfehlung erhalten.

» Erfahren Sie hier mehr

© DeutschesApothekenPortal

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Welcher Preis kann bei dieser Verordnung abgerechnet werden?

Uns liegt ein Rezept über „Crinone 8 % 6 Stück“ vor. Ein Vermerk zu einer künstlichen Befruchtung fehlt. Nach Auskunft der Kundin ist dieses Präparat aber zur Schwanger­schafts­erhaltung nach einer künstlichen Befruchtung verordnet. Laut unseres Computer­programms ist es zudem nur im Rahmen der künstlichen Befruchtung zugelassen.

Dürfen wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen und wenn ja, zu welchem Preis?

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Alexander Raths – stock.adobe.com
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