KW 40
Freitag, 4. Oktober 2019

NEUER DAP-SERVICE

DAP Markt-Check

Generischer Markt oder import­relevanter Markt? Wenn kein Rabatt­arznei­mittel vorrangig abzu­geben ist, ist die Einteilung in den richtigen Markt maßgeblich für eine rahmen­vertrags­konforme Rezept­belieferung.

Im generischen Markt muss nach § 12 Rahmen­vertrag eines der vier preis­günstigsten Arzneimittel abge­geben werden, im import­relevanten Markt wird die Auswahl nach § 13 Rahmen­vertrag zwischen Original und (preisgünstigen) Importen getroffen – natürlich unter Berücksichtigung des durch die Verordnung gesetzten Preisankers.

Zerbor – stock.adobe.com

Bei der Entscheidung zwischen generischem und import­relevantem Markt kommt es immer wieder zu Problemen. Das zeigen zahlreiche Apotheken­anfragen zu diesem Thema an das DAP-Team.

Der neue DAP Markt-Check hilft Ihnen bei der Einteilung:

  • Geben Sie die PZN des verordneten Arzneimittels ein.
  • Geben Sie die entsprechende Krankenkasse ein (Name und/oder IK).

Als Ergebnis sehen Sie zunächst, ob vorrangig Rabatt­arznei­mittel abzu­geben sind.
Ist dies nicht der Fall oder kommt eine Rabatt­arznei­mittelabgabe für Sie nicht in Frage, beispiels­weise im Not­dienst oder weil das Arznei­mittel direkt benötigt wird, so wird Ihnen angezeigt, ob die eingegebene PZN dem generischen oder dem import­relevanten Markt zuzuordnen ist.

» Testen Sie den DAP Markt-Check

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 52

Rx-Schwerpunkt DAP Dialog 52

Sonderkennzeichen: Anwendung nach neuem Rahmenvertrag

Seit einigen Wochen bearbeiten Apotheken GKV-Rezepte nun nach den Vorgaben des neuen Rahmen­vertrags. Neu definiert wurden unter anderem auch die Sonder­kennzeichen, die bei Abweichungen von der Abgabe­rangfolge angegeben werden müssen. Was sich geändert hat und was für die Dokumentation von Bedeutung ist, erläutert der Hauptbeitrag des vorliegenden DAP Dialogs.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

NEUE DAP ARBEITSHILFEN

Arbeitshilfe Generischer vs. importrelevanter Markt

Seit dem 1. Juli 2019 müssen Apotheken bei der Rezeptbelieferung zwischen generischem und importrelevantem Markt unterscheiden. Da je nach Markt andere Abgaberegelungen gelten, ist es wichtig, die Unterschiede zu kennen. Hierbei unterstützt eine neue Arbeitshilfe des DeutschenApothekenPortals.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 52

Tschüss, § 6!

Stückeln nach neuem Rahmenvertrag

Der neue Rahmen­vertrag bringt neue Regelungen zu Mehrfach­verordnungen mit sich. Damit gehört § 6 des alten Rahmen­vertrages, der regelmäßig zu Retaxationen führte, der Vergangenheit an. Wichtig ist nun, zu unterscheiden: eindeutig bestimmte oder nicht eindeutig bestimmte Verordnung? Dieser Artikel erklärt, worauf in der Apotheke geachtet werden muss.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können wir anstelle der verordneten 9 Stück auch eine Packung mit 10 Stück abgeben?

Uns liegt ein Rezept zulasten der Knappschaft (IK 103505006) über „Pivmelam 400 mg N1 9 St.“ vor.

Darf man auf dieses Rezept auch „X-Systo N1 10 St.“ abgeben?

» Lesen Sie hier die Antwort

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