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KW 39
Freitag, 27. September 2019

UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Import-Einsparziel

Am 1. Juli hat das neue Import-Einsparziel die alte Importquote ersetzt. Die Berechnung ist nun eine ganz andere und auch die Verordnungen, die zum Einsparziel zählen, sind stärker eingegrenzt (importrelevanter Markt).

Vor diesem Hintergrund stellten wir unseren Lesern folgende Frage:

Geben Sie zur Erfüllung des Import-Einsparziels häufiger preisgünstige Importarzneimittel ab als zuvor?

Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks

Das Ergebnis: Gut die Hälfte (51 %) der insgesamt 2.277 teilnehmenden Apothekenmitarbeiter gab an, dass sich an ihrem Import-Abgabeverhalten nichts geändert hat. 42 % geben hingegen durch die Einführung des Einsparziels nun häufiger preisgünstige Importarzneimittel ab. Nur 7 % gaben an, jetzt weniger oft preisgünstige Importarzneimittel abzugeben als vor der Novellierung des Rahmenvertrags.

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NEUE DAP ARBEITSHILFEN

Beachtung des Preisankers nach dem neuen Rahmenvertrag

Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Auch wenn die Abgabe eines Rabattarzneimittels nicht zustande kommt, müssen bestimmte Vorgaben bei der Auswahl eines preisgünstigen Arzneimittels gemäß Rahmenvertrag beachtet werden, wie z. B. der „Preisanker. Die neue Arbeitshilfe des DeutschenApothekenPortals gibt einen Überblick über die Regelungen zur Preisgrenze.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe

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Aktualisiertes ELPEN Produktportfolio

ELPEN Pharma bietet ein breites Produkt­portfolio: Neben Arznei­mitteln zur Behandlung von Asthma und COPD enthält es Arznei­mittel für das kardio­vaskuläre System, das Nerven­system und weitere Indikations­gebiete. Auf der aktualisierten Produkt­übersicht finden Sie alle relevanten Informationen zu Anwendungs­gebieten, Wirk­stärken und Preisinformationen sowie Unterstützung bei Fragen zur Abgabe an den Patienten.

» Zur ELPEN Produktübersicht

» Mehr Informationen unter www.elpen-pharma.de

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NEUE DAP ARBEITSHILFEN

Angaben auf Rezepten zulasten der GUV

Bei Rezepten zulasten der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) müssen Apotheken besondere Formalitäten prüfen und beachten. Die DAP Arbeitshilfe stellt übersichtlich dar, welche Angaben auf einem BG-Rezept gemacht werden müssen, damit die Verordnung ordnungsgemäß ausgestellt ist.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

BtM-Höchstmenge überschritten – darf das Rezept trotzdem beliefert werden?

Wir haben folgendes BtM-Rezept erhalten:

Krankenkasse: AOK Plus (IK 107299005)
„Medikinet 20 mg retard 50 Kps.
Medikinet 30 mg retard 50 Kps.
Dosierung gem. schriftl. Anweisung“

Die Höchstmenge für Methylphenidat beträgt 2.400 mg innerhalb von 30 Tagen. In obiger Verordnung sind jedoch 2.500 mg Methylphenidat verordnet, allerdings berichtet der Patient, dass er damit länger als 30 Tage auskommt. Es fehlt die Kennzeichnung „A“.

nmann77 – stock.adobe.com

Darf das Rezept aufgrund des längeren Versorgungszeitraums trotzdem beliefert werden?

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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