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KW 39 Dienstag, 24. September 2019
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Das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) ist am 16. August 2019 in Kraft getreten. Auch für die Versorgung mit medizinischem Cannabis bringt es eine Neuregelung mit sich.
Hintergrund zur Kostenerstattung
In § 31 Abs. 6 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) ist verankert, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten und Extrakten wie auch für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon erstatten. Die Erstattungsfähigkeit ist an bestimmte in § 31 SGB V festgelegte Voraussetzungen geknüpft; die Kostenübernahme darf dann allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden.
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Wasserstoffperoxid-Lösung 3 % von Caelo
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Wasserstoffperoxid-Lösung 3 % wird häufig in Arzt- und Zahnarztpraxen als Antiseptikum eingesetzt, da es eine desinfizierende Wirkung hat.
Einsatz in der Praxis
In der Arztpraxis dient die dreiprozentige wässrige Lösung typischerweise der oberflächlichen Wundreinigung. In der Zahnarztpraxis wird sie häufig zum Spülen bei Zahnfleischblutungen und bei Mundschleimhautentzündungen wie auch als Munddesinfiziens bei Mundgeruch angewendet.
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© Caesar & Loretz GmbH
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Wasserstoffperoxid-Lsg. 3 %
Zusammensetzung: Wasserstoffperoxid-Lsg. 3 % enthält: Wasserstoffperoxid-Lsg. 30 % 100,0 g, Phosphorsäure 10 % 5,0 g, gereinigtes Wasser zu 1.000,0 g. Anwendungsgebiete: Zur Reinigung von Wunden; Munddesinfizienz bei Mundgeruch; zum Spülen bei Zahnfleischblutungen und Mundschleimhautentzündungen. Gegenanzeigen: Bei dem sehr selten auftretenden, genetisch bedingten Katalasemangel (Akatalasämie) ist die Wirkung von Wasserstoffperoxid-Lsg. 3 % vermindert. Hinweise: Die Wasserstoffperoxid-Lsg. 3 % ist mit Phosphorsäure 10 % (AB.) stabilisiert. Wasserstoffperoxid-Lsg. 3 % bleicht Textilien. Nicht über 25 °C aufbewahren. Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren. Caesar & Loretz GmbH, Herderstr. 31, 40721 Hilden
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SERVICE
DAP Rezeptur-Arbeitshilfen
Alle rezepturrelevanten DAP Retax-Arbeitshilfen sind im Mai dieses Jahres überarbeitet und aktualisiert worden:*
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*Mit freundlicher Unterstützung der Caesar & Loretz GmbH, Stand: Mai 2019
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FORT- UND WEITERBILDUNG
Die expopharm steht vor der Tür
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Es ist soweit: Die diesjährige expopharm öffnet wieder ihre Pforten. Vom 25. bis 28. September lädt Europas größte Fachmesse rund um den Apothekenmarkt zu neuen Inspirationen und fachlichem Austausch ein. Auch zum Thema Rezeptur wird es für Apothekenmitarbeiter viele Möglichkeiten geben, sich fortzubilden.
Spannende Veranstaltungen zum Thema Rezeptur:
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Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen DAC NRF S.52. von Caelo
Die ersten Stabilitätsdaten mit Wirkstoffen liegen vor!
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Seit dem Jahr 2018 enthält das DAC/NRF eine neue Stammzubereitung: die „Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen (NRF S.52.)“. Mit dieser ist es dem DAC/NRF gelungen, eine Lücke im Rezepturmarkt zu schließen.
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© Caesar & Loretz GmbH
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REZEPTURWISSEN
ZL-Stabilitätsstudie Metronidazol-Creme
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Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V. (ZL) hat eine Stabilitätsstudie zur Hydrophilen Metronidazol-Creme 1 % (NRF 11.91.) durchgeführt, um auslösende Faktoren für ein Kristallwachstum näher bestimmen zu können. Hintergrund war ein Ringversuch von 2017, in dem festgestellt wurde, dass Temperaturschwankungen in Metronidazol-Cremes zu einem massiven Kristallwachstum führen.
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expopharm – auch Caelo ist wieder dabei!
Die expopharm ohne Rezeptur? Geht nicht! Rezeptur ohne Caelo? Geht erst recht nicht!
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Vom 25. bis 28. September findet die diesjährige expopharm in Düsseldorf statt. Auch Caelo ist natürlich wieder dabei. Kommen Sie zu Halle 3, Stand G-30 – dort erwarten Sie spannende Themen. Sie haben die Möglichkeit, einige der jüngeren Produkte genauer unter die Lupe zu nehmen (zum Beispiel „Grundlage für Suspensionen zum Einnehmen NRF S.52.“ oder „Kochsalztabletten mit Bruchkerbe“). Selbstverständlich ist Caelo darüber hinaus Ihr Ansprechpartner zum Thema Rezeptur. Vor allem das Thema Cannabis mit dem neuen Wirkstoff Dronabinol lädt zu interessantem Austausch ein.
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Quelle: www.expopharm.de
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MONATSFRAGE
Muss der Arzt bei Cannabisverordnungen die genaue Gebrauchsanweisung angeben?
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Bei Verordnung einer Cannabisrezeptur geben Ärzte ihren Patienten manchmal eine schriftliche Gebrauchsanweisung mit. Muss ich diese Anweisung einfordern und auf das Etikett übertragen? Oder reicht es, auf das Etikett „nach ärztlicher Anweisung anwenden“ zu schreiben? Muss hier eine Reichdauer angegeben werden, da es sich um eine Betäubungsmittel-Verordnung handelt?
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PLAUSIBILITÄTSCHECK
Alles konserviert?
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Vor dem Jahr 2012 war die Plausibilitätsprüfung eine Empfehlung in der Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Mit Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wurde sie dann jedoch verpflichtend für alle Apotheken eingeführt. Im folgenden Beitrag soll die richtige Konservierung – im Speziellen in Dermatika – näher beleuchtet werden.
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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