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KW 34 Freitag, 23. August 2019
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KLICK DER WOCHE
Wichtiger denn je: eine durchdachte Preisstrategie
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Auch für Apotheken erweist sie sich als unerlässlich
Der Kunde von heute informiert sich, vergleicht und wechselt selbstverständlich von der analogen in die digitale Welt. Mit nur wenigen Klicks erhält man online „die besten Preise“ und darüber hinaus steht die Apotheke vor Ort im Wettbewerb mit Drogeriemärkten und weiteren Apotheken.
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Zerbor – stock.adobe.com
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Vor diesem Hintergrund hat das internationale Beratungs-, Technologie-, Service- und Marktforschungsunternehmen IQVIA mit dem DeutschenApothekenPortal eine Online-Umfrage durchgeführt, bei der es u. a. um die Themen kundenorientierte Apothekenführung, Sortimentspolitik und Preisgestaltung ging. Daten für die Preisgestaltung stehen bei den Apothekerinnen und Apothekern am höchsten im Kurs. 443 der 616 Befragten (davon 283 Apothekeninhaber oder -leiter) sagten, dass entsprechende Informationen wichtig bzw. sehr wichtig seien.
» Lesen Sie hier den vollständigen Artikel
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Sonder-PZN 02567024: Übersicht der Faktoren
Seit dem 1. Juli 2019 gibt es zur Sonder-PZN 02567024 neun Faktoren, die verschiedene Abgabesituationen begründen. Welcher Faktor in welchem Fall zum Tragen kommt, zeigt eine neue Übersicht des DeutschenApothekenPortals.
» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe
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SERVICE
Abgabehilfe zu Blutzuckermessgeräten und -teststreifen |
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Bei der Abgabe von Blutzuckermessgeräten und -teststreifen zulasten der Ersatzkassen sind zahlreiche
Regelungen zu beachten: Apotheken müssen Quoten erfüllen, Rabattverträge beachten und preisgünstige Messgeräte und Teststreifen auswählen. Die Abgabe von STADA GLUCO RESULT® Teststreifen und den entsprechenden Messgeräten ist in vielen Fällen möglich, da diese zur günstigen Preisgruppe 1 gehören und zusätzlich rabattiert sind.
Die Abgabehilfe zeigt schematisch, wie bei der Belieferung von Rezepten über Messgeräte und Teststreifen vorgegangen werden kann und was bei der Umstellung zu beachten ist.
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Dürfen abweichende Darreichungsformen gegeneinander ausgetauscht werden?
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Wir haben eine Frage zur Abgabe auf folgendes Rezept: „Ondansetron 8 mg dura (BB pharma) FTA 30 St.“
Rabattpartner der BARMER (IK 101780006) sind:
Ondansetron Aristo FTA (nicht lieferbar), Ondansetron ratio FTA (nicht lieferbar), Ondansetron Bluefish SMT (lieferbar).
In einem Schulungsvideo unseres EDV-Anbieters wurde gesagt, dass man keine Darreichungsformen mehr austauschen darf, daher sind wir unsicher, ob wir die Schmelztabletten überhaupt abgeben dürfen.
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nmann77 – stock.adobe.com
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Müssen wir dann den Rabattvertrag übergehen und das preisgünstigste Arzneimittel abgeben?
Oder gilt das Verbot, dass man Darreichungsformen nicht austauschen darf, nur dann, wenn keine Rabattverträge bestehen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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