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KW 33
Freitag, 16. August 2019

KLICK DER WOCHE

Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial:

Was verbirgt sich hinter der Blauen Hand?

Das Logo der Blauen Hand kennzeichnet seit Dezember 2016 sogenanntes „behördlich genehmigtes Schulungsmaterial“. Dieses müssen pharmazeutische Unternehmen für Arzneimittel zur Verfügung stellen, die ein besonders hohes Risiko für Nebenwirkungen und/oder Anwendungsfehler haben. Wenn die zur Verfügung gestellten Unterlagen durch die zuständige Bundesoberbehörde (BfArM und PEI) genehmigt wurden, werden diese der Zielgruppe zugänglich gemacht.

Quelle: BfArM

Zielgruppe sind sowohl Ärzte und Apotheker als auch Patienten, denn die Zusatzinformationen decken – je nach Arzneimittel – die unterschiedlichsten Themen ab. So werden beispielsweise wichtige Verordnungsvoraussetzungen (z. B. Schwangerschaftsverhütungsprogramm) sowie Maßnahmen der Therapieüberwachung (zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung von Nebenwirkungen) vorgeschlagen oder auch Anwendungshinweise gegeben. So soll die Therapiesicherheit erhöht werden.

Das Schulungsmaterial ist mit dem Logo der Blauen Hand gekennzeichnet, damit es von allen beteiligten Stellen direkt als solches erkannt und nicht versehentlich als Werbung entsorgt wird. Auf den Seiten von PEI und BfArM können die Schulungsmaterialien zusätzlich jederzeit abgerufen werden.

» Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial im Zuständigkeitsbereich des BfArM
» Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial im Zuständigkeitsbereich des PEI
» Flyer des BfArM und PEI zur „Blauen Hand“

SERVICE

Rezeptur-Rubrik im DeutschenApothekenPortal

Unter „Rezept & Retax“ findet man im DeutschenApothekenPortal die Rubrik „Rezeptur“.
Hier finden Interessierte Erläuterungen zu typischen Rezeptur-Retaxationen, ein Rezepturfragen-Archiv, alle DAP Retax-Arbeitshilfen zum Thema sowie unter „Rezepturwissen“ interessante Artikel rund um die Rezepturherstellung, -dokumentation und -taxierung.

» Zur DAP-Rubrik „Rezeptur“

carmakoma – stock.adobe.com

NEUE DAP-ARBEITSHILFEN

Arbeitshilfe Rabattverträge – Rezept mit Aut-idem-Kreuz

Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Die neue Arbeitshilfe des DeutschenApothekenPortals behandelt das Thema Rabattverträge ausgehend von einer Verordnung mit Aut-idem-Kreuz: Inwiefern sind die Rabattverträge zu beachten? Das Fließschema zeigt, wie die richtige Abgabe erfolgt. Dabei werden Originalarzneimittel, Importe und Generika berücksichtigt.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 52

Rx-Schwerpunkt DAP Dialog 52

Sonderkennzeichen: Anwendung nach neuem Rahmenvertrag

Seit einigen Wochen bearbeiten Apotheken GKV-Rezepte nun nach den Vorgaben des neuen Rahmen­vertrags. Neu definiert wurden unter anderem auch die Sonder­kennzeichen, die bei Abweichungen von der Abgabe­rangfolge angegeben werden müssen. Was sich geändert hat und was für die Dokumentation von Bedeutung ist, erläutert der Hauptbeitrag des vorliegenden DAP Dialogs.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gilt hier der generische oder der importrelevante Markt?

Wir haben eine Anfrage zur Auslegung des neuen Rahmenvertrags und sind uns bei folgender Verordnung unsicher: „Abseamed 4000 6 x 0,4 ml N3 FER PZN 04000681“ wurde zulasten der DAK (106367994) rezeptiert.

Ein Rabattvertrag besteht nicht, jedoch gibt es ein austauschbares Biological (Binocrit), zu dem preisgünstige Importe existieren. Was müssen wir abgeben?

» Lesen Sie hier die Antwort

Alexander Raths – stock.adobe.com
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