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KW 32 Freitag, 9. August 2019
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DAP-UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE
Thema: Medikationsplan
Patienten haben schon seit Oktober 2016 Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP), wenn sie dauerhaft mindestens drei systemisch wirkende Medikamente einnehmen, die zulasten der GKV abgerechnet werden. Erstellt und aktualisiert wird der Plan von einem Arzt, meist dem Hausarzt. Die Apotheke darf den Medikationsplan hingegen nur auf Wunsch des Patienten aktualisieren (z. B. Arzneimittel in der Selbstmedikation hinzufügen).
Vor diesem Hintergrund stellten wir unseren Lesern folgende Frage:
Wie häufig kommt es vor, dass Patienten ihren bundeseinheitlichen Medikationsplan in der Apotheke aktualisieren lassen?
Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks
Das Ergebnis ist eindeutig: 86 % der 2.611 teilnehmenden Apothekenmitarbeiter aktualisieren nur selten, also weniger als zweimal im Monat, den Medikationsplan ihrer Patienten. 10 % aktualisieren den Plan mehrmals im Monat und jeweils nur jeweils 2 % aktualisieren den Medikationsplan mehrmals in der Woche oder mehrmals am Tag.
Bisher werden nur Ärzte für die Ausstellung und Aktualisierung des Medikationsplans honoriert. Es bleibt abzuwarten, ob dies in naher Zukunft auch für die Apotheken gilt. Nach der geplanten Einführung des elektronischen Medikationsplans auf der elektronischen Gesundheitskarte werden auch Fachärzte und Apotheker zur Aktualisierung verpflichtet sein, wenn der Patient den Zugriff auf die Daten gewährt.
» Zum Umfragenarchiv
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MEIN DAP
Entlassrezept-Checkplus
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Mit dem Entlassrezept-Checkplus können Apotheken einfach prüfen, ob eine auf dem Entlassrezept verordnete Packungsgröße zulasten der GKV abgabefähig ist bzw. welche erstattungsfähigen Packungsgrößen existieren: einfach PZN eingeben und eine Handlungsempfehlung erhalten.
» Erfahren Sie hier mehr
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© DeutschesApothekenPortal
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NEUE DAP-ARBEITSHILFEN
Sonderkennzeichen nach dem neuen Rahmenvertrag
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Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Bei Nichtabgabe eines Rabattarzneimittels bzw. eines Imports muss auf dem Rezept dokumentiert werden, aus welchem Grund die Importregelung bzw. die Rabattverträge missachtet wurden. Hierfür wird das Sonderkennzeichen 02567024 mit einem entsprechenden Faktor aufgedruckt. Die 3-seitige Arbeitshilfe „Sonderkennzeichen richtig anwenden“ des DeutschenApothekenPortals gibt eine Anleitung zur retaxsicheren Anwendung des Sonderkennzeichens und zeigt auf, in welchen Fällen eine zusätzliche Begründung auf das Rezept muss.
» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 51
Hormonelle Kontrazeptiva auf Rezept
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Welche Besonderheiten sind zu beachten?
Hormonelle Kontrazeptiva sind rezeptpflichtig und es gibt eine Vielzahl von Präparaten auf dem Markt. Hier sollte bei der Beratung bekannt sein, welche Varianten es gibt, welche Besonderheiten zu beachten sind und welche Probleme bei der Abgabe zulasten der GKV auftreten können. Der Rx-Schwerpunktbeitrag des aktuellen DAP Dialogs gibt einen Überblick über dieses Thema.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Was gilt nach neuem Rahmenvertrag bei dieser Verordnung hinsichtlich Original-Import-Vergleich?
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Wir haben eine aktuelle Frage zur Rezeptbelieferung nach dem neuen Rahmenvertrag:
Verordnet wurde zulasten der DAK mit Aut-idem-Kreuz „Sandimmun Optoral Kapseln 100 mg 2 x N3“.
Uns ist unklar, ob die Importe mit der Bezeichnung „Sandimmun neoral“ als identisch anzusehen sind und wie wir bei der Abgabe vorgehen sollen. Was empfehlen Sie?
» Lesen Sie hier die Antwort
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nmann77 – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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