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KW 29
Freitag, 19. Juli 2019

KLICK DER WOCHE

DAP Retax-Stempel: Beiblatt zum Stempel aktualisiert!

Das Retax-Stempel-Set besteht aus drei Stempeln mit insgesamt 36 Rezept­vermerken. Dies ermöglicht eine Zeitersparnis durch vorformulierte Rezept­ergänzungen und beugt unleserlichen Rezept­ergänzungen vor. Da seit dem 1. Juli der neue Rahmen­vertrag in Kraft ist, wurde das zum Stempel-Set gehörende Beiblatt, das die einzelnen Stempel­felder erklärt, aktualisiert.

Unter den Rezept­ergänzungen auf den Stempeln ist von „Anlage ist Teil der Verordnung“ über „Rabatt­arznei­mittel/Import nicht lieferbar“ bis „Vermerk siehe Rückseite“ alles zu finden. Um retax­sicher vorzugehen, ist jeder Stempel­aufdruck zusätzlich mit Datum und Unterschrift des entsprechenden Apotheken­mitarbeiters zu versehen – in einigen Fällen sind Datum und Unterschrift des Arztes erforderlich.

Sollten Sie bereits über ein DAP-Retax-Stempel-Set verfügen, denken Sie bitte daran, das aktualisierte Erläuterungs­blatt auszu­drucken.

» Hier geht es zum aktualisierten Erläuterungsblatt

» Verfügen Sie noch nicht über ein DAP-Retax-Stempel-Set, können Sie es hier bestellen.

Quelle: DAP

NEUE DAP-ARBEITSHILFEN

Abgabe Original vs. Import nach dem neuen Rahmenvertrag

Der neue Rahmen­vertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Auch im Bereich der Rezept­belieferung Original vs. Import gibt es neue Regelungen. Die neue Arbeitshilfe des DeutschenApothekenPortals zeigt auf, wie mit Original- und Import­verordnungen umgegangen werden muss, wenn ein Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde oder Rabatt­verträge vorliegen.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe

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PUREN PHARMA INFORMIERT

Neu: Oxycodon-HCI/Naloxon-HCI PUREN Retardtabletten

Mit der Opioidanalgetika-Kombination aus Oxycodon und Naloxon (Original: TARGIN®) ergänzt PUREN Pharma sein Schmerzportfolio.

Oxycodon-HCl/Naloxon-HCl PUREN ist in folgenden Wirkstärken und Packungsgrößen erhältlich:

Wirkstärke Packungsgrößen PZN
5 mg / 2,5 mg 20 Stück N1
50 Stück N2
100 Stück N3
14212119
14212125
14212131
10 mg / 5 mg 20 Stück N1
50 Stück N2
100 Stück N3
14212148
14212160
14212177
20 mg / 10 mg 20 Stück N1
50 Stück N2
100 Stück N3
14212183
14212214
14212220
30 mg / 15 mg 20 Stück N1
50 Stück N2
100 Stück N3
15255390
15255409
15255415
40 mg / 20 mg 20 Stück N1
50 Stück N2
100 Stück N3
14212088
14212094
14212102

Für Apotheken steht ein umfangreiches Servicepaket zur Verfügung.

Folgende Broschüren können Apotheken unter www.puren-pharma.de kostenfrei anfordern:

  • Schmerz-Ratgeber
  • Schmerz-Tagebuch
  • Neuropathische Schmerzen
  • Gelenkerkrankungen

Neu ist auch das Merkblatt „Mit Betäubungsmitteln auf Reisen“, das Sie hier downloaden können.

» Pflichttext Oxycodon-HCl/Naloxon-HCl PUREN

APOTHEKEN-FAVORITENSTUDIE 2019

Mitmachen, 100 DAPs sammeln und Wellnesswochenende gewinnen!

Die Apotheken-Favoritenstudie, eine Expertenbefragung zu den beliebtesten Apothekenpartnern, wird in diesem Jahr von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der expopharm 2019 in Düsseldorf vorgestellt.

Um teilnehmen zu können, müssen Sie entweder Apothekeninhaber/in oder Leiter/in einer Apotheke oder Filiale sein. Eine Registrierung bei DAP ist nicht erforderlich. Die Beantwortung der Fragen sollte etwa 10 bis 15 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

Unter allen Teilnehmern verlosen wir als Hauptgewinn ein Wochenende im 4-Sterne Superior Panoramahotel Oberjoch. Im Gewinn inbegriffen sind zwei Übernachtungen in einem Doppelzimmer für zwei Personen.

Außerdem bekommen alle Teilnehmer, die über „Mein DAP“ oder „DAP Premium“ angemeldet sind, am Ende der Befragung 100 DAPs von DAP gutgeschrieben.

Bildquelle: Superior Panoramahotel Oberjoch

» Hier geht's zur Teilnahme an der Apotheken-Favoritenstudie 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir einen vom Arzt gesetzten Preisanker überschreiten?

Folgende Situation verunsichert uns:

Wenn die günstigste Variante eines Arzneimittels (Reimport oder günstigstes Generikum) verordnet wird, dieses aber nicht lieferbar ist, was ist dann zu tun?

Ein teureres Präparat darf ja nicht abgegeben werden, oder?

» Lesen Sie hier die Antwort

Alexander Raths – stock.adobe.com
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