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KW 27
Freitag, 5. Juli 2019

KLICK DER WOCHE

Thema: Neuer Rahmenvertrag

Nur 10 % der Apothekenmitarbeiter fühlen sich gut informiert!

Seit dem 1. Juli ist der neue Rahmenvertrag in Kraft – und somit gilt es, die neuen, bisher nur theoretisch bekannten Regelungen auch in der Praxis umzusetzen. Doch sind alle Apothekenmitarbeiter bereit dafür?

DAP hat bei den Apotheken nachgefragt: In einer Umfrage unter fast 1.300 Apotheken­mitarbeitern gaben nur 10 Prozent der Befragten an, dass sie sich sehr gut auf den neuen Rahmenvertrag vorbereitet fühlen und keine großen Probleme erwarten würden. Fast 50 Prozent der Teilnehmer ist die Theorie des Rahmenvertrages zwar einigermaßen vertraut, es werden aber in der Praxis Schwierigkeiten erwartet. 37 Prozent fühlen sich weniger gut vorbereitet und hatten wenig Zeit, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, und verlassen sich daher auf die EDV. Drei Prozent wissen sogar gar nicht, dass es einen neuen Rahmenvertrag gibt.

Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks

DAP unterstützt beim neuen Rahmenvertrag

Sie finden im DeutschenApothekenPortal einen eigenen Bereich zum neuen Rahmenvertrag. Neben dem Vertragstext des neuen Rahmenvertrags stehen hier zahlreiche DAP Arbeitshilfen bereit, die Ihnen bei der Umsetzung Hilfestellung geben:

» Arbeitshilfen zum neuen Rahmenvertrag

Zusätzlich können Sie brennende Fragen direkt im DAP Forum mit Ihren Kollegen diskutieren:

» Thema „Neuer Rahmenvertrag“ im DAP Forum

Und natürlich können Sie Ihre Abgabefragen auch weiterhin direkt an uns stellen:

abgabeprobleme@deutschesapothekenportal.de

DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: BGH-Urteil zu Werbegaben in Apotheken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 06.06.19 entschieden: Auch eine geringfügige Werbegabe ist wettbewerbswidrig, wenn sie bei der Rezepteinlösung ausgegeben wird.

Vor diesem Hintergrund stellten wir unseren Lesern folgende Frage:

Welche Meinung haben Sie zum Urteil des BGH, dass künftig nur geringfügige Werbegaben verschenkt werden dürfen, wenn der Kunde ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament kauft, nicht aber, wenn er ein Rezept einlöst?

Das Ergebnis ist eindeutig: Die Mehrheit (68 %) der 2.624 teilnehmenden Apothekenmitarbeiter befürwortet das BGH-Urteil nicht – viele empfinden es als Benachteiligung inländischer gegenüber ausländischen Apotheken (47 %). Andere befürchten, dass die Kunden dadurch verärgert werden (21 %). Ein Viertel der Befragten spricht sich hingegen für das Urteil aus.

Abb.: DAP Kurzumfrage, Quelle: DAP Networks

» Zum Umfragenarchiv

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Alarm im Darm? – Polisorb® bei Darmbeschwerden

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BOEHRINGER INGELHEIM INFORMIERT

Importe nicht wiederverwendbar1

Seit April 2019 steht mit dem wiederverwendbaren2 RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung. Durch die Wiederverwendbarkeit des Inhalators ist dieser jetzt nachhaltiger.

RESPIMAT®-Produkte von Importeuren sind aktuell nicht wiederverwendbar.1 Findet daher ein Austausch auf einen nicht wiederverwendbaren Import statt, so ist der Kunde darüber aufzuklären, dass er die Patronen nicht austauschen kann. Zudem sollte er auch darüber informiert werden, dass die Patronen des alten RESPIMAT® nicht mit dem neuen RESPIMAT® anzuwenden sind und umgekehrt.

» Lesen Sie hier weiter

1 Lauer-Taxe, Stand 15.06.2019
2 Dhand R, et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; 14: 509–523

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Gibt es nach neuem Rahmenvertrag die 15/15-Regel bei Importen nicht mehr?

Wir wissen, dass lange diskutiert wurde, ob die Importquote weiterhin bestehen bleibt oder nicht. Nun haben wir uns mit dem neuen Rahmenvertrag beschäftigt und gesehen, dass die Importquote jetzt plötzlich „Einsparziel“ heißt. Ist das korrekt? Müssen wir sonst noch etwas beachten?

» Lesen Sie hier die Antwort

Alexander Raths – stock.adobe.com
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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