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KW 26 Freitag, 28. Juni 2019
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KLICK DER WOCHE
Neuer Rahmenvertrag ab Montag
Sind Sie bereit?
Am Montag ist es soweit: Mit dem Monatswechsel tritt zum 1. Juli der neue Rahmenvertrag in Kraft – und somit gilt es, die neuen, bisher nur theoretisch bekannten Regelungen auch in der Praxis umzusetzen. Sind Sie bereit dafür?
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Wenn Apotheken am Montagmorgen ihre Türen öffnen und die EDV starten, wird es spannend. Dann wird sich zeigen, wie die Neuregelungen des Rahmenvertrags umzusetzen sind, darunter beispielsweise die „4-Preisgünstigsten-Regelung“ und das neue Einsparziel bei Importen. Wie wird das Bild der EDV aussehen? Kann das, was in der Apotheke vorrätig ist, überhaupt noch abgegeben werden? Und wie erklärt man es dem Kunden, wenn es (mal wieder) länger dauert, bis man das richtige Arzneimittel ausgewählt hat?
» Lesen Sie hier weiter
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strichfiguren.de – stock.adobe.com
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Neuer Rahmenvertrag – Sind Sie vorbereitet?
Noch drei Tage, dann tritt der neue Rahmenvertrag in Kraft und Apotheken müssen zahlreiche tiefgreifende Änderungen verinnerlichen und umsetzen.
Wie gut fühlen Sie sich auf den neuen Rahmenvertrag vorbereitet? |
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SERVICE
Abgabehilfe zu Blutzuckermessgeräten und -teststreifen |
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Bei der Abgabe von Blutzuckermessgeräten und -teststreifen zulasten der Ersatzkassen sind zahlreiche
Regelungen zu beachten: Apotheken müssen Quoten erfüllen, Rabattverträge beachten und preisgünstige Messgeräte und Teststreifen auswählen. Die Abgabe von STADA GLUCO RESULT® Teststreifen und den entsprechenden Messgeräten ist in vielen Fällen möglich, da diese zur günstigen Preisgruppe 1 gehören und zusätzlich rabattiert sind.
Die Abgabehilfe zeigt schematisch, wie bei der Belieferung von Rezepten über Messgeräte und Teststreifen vorgegangen werden kann und was bei der Umstellung zu beachten ist.
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 51
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Neuer Rahmenvertrag seit 1. Juli 2019 – Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis
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Seit dem 1. Juli ist der neue Rahmenvertrag in Kraft. Dieser beinhaltet verschiedene neue Regelungen, die in der Apotheke umgesetzt werden müssen. Zwei Neuerungen werden nachfolgend im Detail betrachtet: die Unterscheidung zwischen eindeutig bestimmter und nicht eindeutig bestimmter Verordnung sowie die neuen Vorgaben zum Aut-idem-Austausch. Bringen Sie sich mit diesem Beitrag des aktuellen DAP Dialogs 51 auf den neuesten Stand.
» Hier finden Sie den kompletten Beitrag
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Welche Abgabe ist bei diesem Movicol-Rezept wirtschaftlich?
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Uns liegt eine Verordnung über „3 x Movicol Beutel 50 Stück, Norgine“ zulasten der IKK Classic (IK 108001963) vor. Es ist also das Medizinprodukt verordnet. Nach unserer Ansicht können Mehrfachverordnungen von Medizinprodukten unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit beliefert werden. Nun stellt sich hier die Frage, ob 3 x 50 St. abgegeben werden müssen (Preis 113,46 €) oder eine Stückelung mit 1 x 100 St. plus 1 x 50 St. erlaubt ist (Preis 108,33 €), da diese wirtschaftlicher ist. Oder brauchen wir eine neue Verordnung über 1 x 100 St. und 1 x 50 St., um diese Menge beliefern zu können?
» Lesen Sie hier die Antwort
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nmann77 – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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