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KW 21
Freitag, 24. Mai 2019

KLICK DER WOCHE

E-Rezept: Apotheker übernehmen Federführung zusammen mit Ärzten und Krankenkassen

Der Zeitplan steht

Der Deutsche Apotheker­verband (DAV) wird zusammen mit der Kassen­ärztlichen Bundes­vereinigung (KBV) und dem Spitzen­verband der Gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) als feder­führender Gesellschafter die Aufgabe übernehmen, das elektronische Rezept für gesetzlich kranken­versicherte Patienten zu planen und umzu­setzen. Dies wurde laut einer Presse­mitteilung der ABDA vom 7. Mai auf der Gesellschafter­versammlung der gematik (Gesellschaft für Telematik im Gesund­heits­wesen) auf Basis eines Regierungs­entwurfes für ein Gesetz für mehr Sicherheit in der Arznei­mittel­versorgung (GSAV) beschlossen.

Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Bis zum 30. Juni 2020 hat die gematik laut dem GSAV Zeit, „die Maß­nahmen durchzu­führen, die erforderlich sind, damit ärztliche Verordnungen für apotheken­pflichtige Arznei­mittel in elektronischer Form über­mittelt werden können.“

» Zur vollständigen Pressemitteilung der ABDA

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PFIZER INFORMIERT

Trazimera®: Das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar

Das Biosimilar Trazimera® (Trastuzumab) ist seit März 2019 verfügbar und aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar. Es bietet einen Preisvorteil von 10 Prozent gegenüber dem Referenzarzneimittel Herceptin®.1,*

In Kürze: Was ist ein Biosimilar?

Biosimilars weisen die identische Aminosäuresequenz auf wie das zugrundeliegende Biologikum, können sich aber z. B. im Glykosylierungsprofil geringfügig von ihrem Referenzarzneimittel unterscheiden.2 Die Zulassung eines Biosimilars durch die EMA erfordert den Nachweis der qualitativen, nichtklinischen und klinischen Vergleichbarkeit mit dem Referenzarzneimittel.2

Biosimilars und „aut idem“

Der Aut-idem-Austausch von Biologika ist in der Apotheke streng reglementiert: Es dürfen nur Bioidenticals ausgetauscht werden, die in Anlage 1 des Rahmenvertrages explizit aufgeführt sind. Trazimera® ist hier nicht genannt.3

Das bedeutet: Ist Trazimera® verordnet, darf nur dieses abgegeben bzw. verarbeitet werden.

Wichtig: Eindeutige Verordnung

Da Biosimilars und ihr Referenzarzneimittel in der Apotheke nicht „aut idem“ austauschbar sind, muss der Arzt das Arzneimittel, welches abgegeben oder verwendet werden soll, eindeutig anhand des Produktnamens verordnen. Eine reine Wirkstoffverordnung (z. B. „X mg Trastuzumab in X ml NaCl 0,9 % zur i.v.-Infusion“) ist nicht möglich und birgt ein Retaxationsrisiko für die Apotheke.

Deshalb ist bei einer reinen Wirkstoffverordnung eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, um das verordnete Produkt zu konkretisieren. Die entsprechende Ergänzung sollte der Arzt mit Datum und Unterschrift bestätigen.

Auf einen Blick: Trazimera®

  • ist in der Wirkstärke 150 mg als Pulver zur Herstellung eines Infusionslösungs­konzentrats (PIK) erhältlich (PZN 14219570).4
  • wird von Pfizer in Deutschland hergestellt.5
  • ist aktuell das preisgünstigste Trastuzumab-Biosimilar.1
  • kann in der ungeöffneten Durchstechflasche einmalig bis zu drei Monate bei bis zu 30 °C aufbewahrt werden.4

NEU: Abgabehilfe Trazimera®

Weitere Informationen zu Trazimera® und der korrekten Rezeptbelieferung sind auf der DAP Abgabehilfe zum Arzneimittel zusammengefasst.

» Abgabehilfe Trazimera®

» Fachinformation Trazimera®

*bezogen auf den Apothekenverkaufspreis (AVP)

1 Lauer-Taxe online, Stand: 01.05.2019
2 European Medicines Agency, 2017; Biosimilars in the EU: Information guide for healthcare professionals
3 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 09/2016
4 Fachinformation Trazimera® 150 mg, Stand: Juli 2018
5 European Medicines Agency; Trazimera EPAR Product information; https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/trazimera-epar-product-information_en.pdf (accessed January 8, 2019)

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LILLY INFORMIERT

STRATTERA®: Zuverlässige Versorgung bleibt erhalten

Lilly möchte Apotheken im Zusammenhang mit dem Patentablauf von Atomoxetin im Mai 2019 informieren, dass STRATTERA® in allen Wirkstärken und Packungsgrößen in Deutschland erhältlich bleibt. Das Originalarzneimittel ist weiterhin uneingeschränkt lieferbar. Damit ist die zuverlässige Versorgung der Patienten sichergestellt.

Lilly strebt die Erneuerung von Rabattverträgen bzw. den Abschluss von weiteren Rabattverträgen zu STRATTERA® mit den gesetzlichen Krankenkassen an. Die im Sinne der Kostenträger wirtschaftliche Verordnung von STRATTERA® ist und bleibt daher möglich.

Mit welchen Krankenkassen Rabattverträge zu STRATTERA® vereinbart sind, können Sie hier nachschauen:

» Aktueller Stand der Rabattverträge

Mehr Informationen und Hinweise zur Rezeptbelieferung finden Sie hier:

» Abgabehilfe STRATTERA®

» Pflichttext STRATTERA®

PP-AT-DE-0016 Juli 2019

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ALTAMEDICS INFORMIERT

PARRAX® Läusemittel

Jetzt Preisvorteil sichern!

PARRAX® von Altamedics bildet mit seiner einfachen und unkomplizierten Anwendung den optimalen Partner im Kampf gegen Kopfläuse.

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Abb.: ALTAMEDICS GmbH

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen zwei Packungen dieser Pflaster abgegeben werden?

Uns liegt folgende Verordnung vor:

„Rotigotin 2 mg/ 24 h 84 Stück x 2!“

Dürfen wir zwei Packungen abgeben?

» Lesen Sie hier die Antwort

Trueffelpix – stock.adobe.com
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