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KW 22 Dienstag, 28. Mai 2019
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RETAXFALLE REZEPTURVERORDNUNG
Prüfpflicht: Verordnungsfähigkeit
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Gemäß § 34 SGB V sind seit Januar 2004 nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für Erwachsene von der Versorgung zulasten der GKV ausgeschlossen. Dies gilt im Grundsatz auch für Rezepturverordnungen ohne Rx-Bestandteile. Die Verordnung dieser Arzneimittel ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Arzneimittel bei der Behandlung „schwerwiegender Erkrankungen“ als Therapiestandard gelten. In der sogenannten „OTC-Ausnahmeliste“ (Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie) legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fest, welche OTC-Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten und bei bestimmten Indikationen ausnahmsweise vom Arzt zulasten der GKV verordnet werden können.
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Bits and Splits – stock.adobe
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Die Apotheke hat daher eine Prüfpflicht auf die Verordnungsfähigkeit von Rezepturarzneimitteln ohne rezeptpflichtige Bestandteile. Dies wird zum Beispiel in den Arzneilieferverträgen der Krankenkassen vertraglich festgelegt.
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SAVE THE DATE
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CAELO INFORMIERT
Sommer, Sonne, Schweiß: Kochsalztabletten als Nahrungsergänzungsmittel
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Eine erhöhte Schweißproduktion – beispielsweise durch körperliche Belastungen oder Aufenthalte in tropischen Gebieten – entzieht dem Körper wertvolle Mineralien wie zum Beispiel Natriumchlorid (NaCl = Kochsalz). Diese Verluste kann die Ernährung mitunter nicht mehr auffangen, sodass sich dann eine Substitution mit einem entsprechenden Nahrungsergänzungsmittel anbietet.
Die Kochsalztabletten von Caelo richten sich als Nahrungsergänzung daher speziell an Menschen mit erhöhtem Kochsalzbedarf.*
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© Caesar & Loretz GmbH
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Natriumchlorid – und sonst nichts
Die im Braunglas mit Schraubdeckel verpackten, als Nahrungsergänzungsmittel deklarierten Kochsalztabletten von Caelo enthalten 1.000 mg Natriumchlorid – ohne weitere Inhaltsstoffe. Der Natriumgehalt pro Tablette entspricht 400 mg Natrium und damit knapp 73 % der empfohlenen Tagesmenge nach DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.).
Das Wichtigste in Kürze:
- Ideal bei hohem Schweißverlust durch körperliche Anstrengung oder Aufenthalt in tropischen Gebieten
- Passend zur wärmeren Jahreszeit und zur Urlaubssaison
- Ohne weitere Inhaltsstoffe
- Nur eine Tablette täglich*
- Packungseinheit: 120 g, entsprechen ca. 120 Stück (PZN 10922522)
*Herstellerempfehlung: Bei Bedarf 1 Tablette täglich mit reichlich Flüssigkeit einnehmen. Eine Maximalzufuhr von 6 g Kochsalz/Tag sollte keinesfalls überschritten werden. Kochsalztabletten ersetzen keineswegs eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.
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SERVICE
NEU: DAP Rezeptur-Arbeitshilfen
Alle rezepturrelevanten DAP Retax-Arbeitshilfen sind nun überarbeitet und aktualisiert worden:*
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allapen – stock.adobe.com
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*Mit freundlicher Unterstützung der Caesar & Loretz GmbH, Stand: Mai 2019
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FORT- UND WEITERBILDUNG
Rezeptur-Seminare 2019 von Caelo
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Bereits seit über 10 Jahren bietet der Caelo Campus Rezeptur-Seminare mit hohem Praxisbezug für das pharmazeutische Personal an. In diesem Jahr finden Sie einige neue Themen auf der Agenda: die Herstellung von Spezialitäten wie Cannabis-Rezepturen oder pädiatrische Zubereitungen. Außerdem wurde der beliebte zweitägige Workshop rund um das Thema Wirtschaftlichkeit erweitert. Das Team besteht aus den hochkarätigen Referenten Dr. Stefanie Melhorn (NRF) und Dr. Michael Hörnig (Leiter DAC).
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© Caesar & Loretz GmbH
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REZEPTURWISSEN
Ausfallender oder unlöslicher Wirkstoff
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In manchen Rezepturen reicht es nicht aus, wenn der Wirkstoff suspendiert vorliegt. Der Wirkstoff – oder auch manchmal ein Hilfsstoff (z. B. Konservierungsmittel) – muss gelöst vorliegen, damit überhaupt eine therapeutische Wirksamkeit, ausreichende Bioverfügbarkeit und gegebenenfalls hinreichende Dosierungsgenauigkeit gegeben sind. Unzureichende Lösungseigenschaften oder Ausfällungen bereits gelöster Stoffe können daher erheblich die Qualität der Rezeptur und den Therapieerfolg gefährden.
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cuhle-fotos – stock.adobe.com
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Sind inkompatible Kombinationen bekannt und die Ursache erst einmal erkannt, bieten sich allerdings zahlreiche galenische Optionen, um das Löslichkeits- beziehungsweise Ausfällungsproblem zu beheben oder gar nicht erst aufkommen zu lassen.
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CAELO INFORMIERT
Abwaschbare Salbengrundlage (NRF S.31.)
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Üblicherweise wird die „Abwaschbare Salbengrundlage“ zur Verarbeitung zu wasserfreien Hautsalben verwendet, die nach einer vom Arzt bestimmten Einwirkzeit wieder abgewaschen werden. Klassisches Beispiel ist die „Abwaschbare Dithranol-Salbe“ (NRF 11.52.) oder „Abwaschbare Dithranol-Salbe mit Salicylsäure 2 %“.
Hierfür muss die „Abwaschbare Salbengrundlage“ zunächst aufwändig unter Zuhilfenahme des Dreiwalzenstuhls und später auf dem Wasserbad hergestellt werden. Erst dann kann die eigentliche Rezeptur hergestellt werden.
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© Caesar & Loretz GmbH
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Hinzu kommt, dass diese Rezepturen oft allein für einen Patienten mit verschiedenen Wirkstoffkonzentrationen angefertigt werden müssen. Durch die bereits gebrauchsfertige Grundlage von Caelo ist der Arbeitsaufwand hierfür nun deutlich minimiert und spart damit viel Zeit in der Rezeptur!
Alle Vorteile der gebrauchsfertigen Grundlage von Caelo auf einen Blick:
- Gebrauchsfertige Grundlage zur Herstellung wasserfreier Hautsalben, die nach einer Einwirkzeit leicht abwaschbar sein sollen (z. B. NRF 11.52.)
- Aufwändige Herstellung im Dreiwalzenstuhl entfällt, wodurch Zeit gespart wird
- Wasseraufnehmende Salbe
- Unter anderem in drei Packungsgrößen erhältlich: 250 g (PZN 05359645), 1 kg (PZN 05359651), 5 kg (PZN 05359674)
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MONATSFRAGE
Cannabisverordnung ohne Genehmigung
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Wir bekommen häufig Cannabisrezepte von einer großen onkologischen Praxis in der Nähe, die aber keine Genehmigungen beantragt – die Rezepte werden immer einfach so ausgestellt. Nun ist es aber eigentlich Sache des Arztes, Rezepte auf Cannabisbasis von der KV genehmigen zu lassen. Haben wir daher diesbezüglich eine Prüfpflicht? Besteht für uns eine Retaxgefahr?
» Zur Antwort
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visivasnc – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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