Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 22
Dienstag, 28. Mai 2019

RETAXFALLE REZEPTURVERORDNUNG

Prüfpflicht: Verordnungsfähigkeit

Gemäß § 34 SGB V sind seit Januar 2004 nicht verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel für Erwachsene von der Versorgung zulasten der GKV ausge­schlossen. Dies gilt im Grundsatz auch für Rezeptur­verordnungen ohne Rx-Bestandteile. Die Verordnung dieser Arznei­mittel ist nur ausnahms­weise zulässig, wenn die Arznei­mittel bei der Behandlung „schwer­wiegender Erkrankungen“ als Therapie­standard gelten. In der sogenannten „OTC-Ausnahmeliste“ (Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie) legt der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) fest, welche OTC-Arznei­mittel bei der Behandlung schwer­wiegender Erkrankungen als Therapie­standard gelten und bei bestimmten Indikationen ausnahms­weise vom Arzt zulasten der GKV verordnet werden können.

Bits and Splits – stock.adobe

Die Apotheke hat daher eine Prüfpflicht auf die Verordnungs­fähigkeit von Rezeptur­arzneimitteln ohne rezept­pflichtige Bestandteile. Dies wird zum Beispiel in den Arznei­lieferverträgen der Kranken­kassen vertraglich festgelegt.

» Lesen Sie hier weiter

SAVE THE DATE

Anzeige

CAELO INFORMIERT

Sommer, Sonne, Schweiß: Kochsalztabletten als Nahrungs­ergänzungs­mittel

Eine erhöhte Schweiß­produktion – beispiels­weise durch körperliche Belastungen oder Aufenthalte in tropischen Gebieten – entzieht dem Körper wertvolle Mineralien wie zum Beispiel Natrium­chlorid (NaCl = Kochsalz). Diese Verluste kann die Ernährung mitunter nicht mehr auffangen, sodass sich dann eine Substitution mit einem entsprechenden Nahrungs­ergänzungs­mittel anbietet.

Die Kochsalz­tabletten von Caelo richten sich als Nahrungs­ergänzung daher speziell an Menschen mit erhöhtem Koch­salz­bedarf.*

© Caesar & Loretz GmbH

Natriumchlorid – und sonst nichts

Die im Braunglas mit Schraubdeckel verpackten, als Nahrungs­ergänzungs­mittel deklarierten Koch­salz­tabletten von Caelo enthalten 1.000 mg Natriumchlorid – ohne weitere Inhalts­stoffe. Der Natriumgehalt pro Tablette entspricht 400 mg Natrium und damit knapp 73 % der empfohlenen Tages­menge nach DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.).

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ideal bei hohem Schweiß­verlust durch körperliche Anstrengung oder Aufenthalt in tropischen Gebieten
  • Passend zur wärmeren Jahreszeit und zur Urlaubs­saison
  • Ohne weitere Inhalts­stoffe
  • Nur eine Tablette täglich*
  • Packungs­einheit: 120 g, entsprechen ca. 120 Stück (PZN 10922522)

*Hersteller­empfehlung: Bei Bedarf 1 Tablette täglich mit reichlich Flüssigkeit einnehmen. Eine Maximal­zufuhr von 6 g Kochsalz/Tag sollte keines­falls überschritten werden. Kochsalz­tabletten ersetzen keineswegs eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.

SERVICE

NEU: DAP Rezeptur-Arbeitshilfen

Alle rezepturrelevanten DAP Retax-Arbeitshilfen sind nun überarbeitet und aktualisiert worden:*

» Abgabe von Cannabisblüten

» Abkürzungen

» Bedenkliche Rezepturarzneimittel

» BtM-Rezepturen auf Basis von Cannabinoiden

» Merkblatt: Cannabis aus der Apotheke

» Preisberechnung nach Hilfstaxe

» Retaxvermeidung bei Rezepturverordnungen

» Rezepturkennzeichnung

» Taxieren von Rezepturen

allapen – stock.adobe.com

*Mit freundlicher Unterstützung der Caesar & Loretz GmbH, Stand: Mai 2019

Anzeige

FORT- UND WEITERBILDUNG

Rezeptur-Seminare 2019 von Caelo

Bereits seit über 10 Jahren bietet der Caelo Campus Rezeptur-Seminare mit hohem Praxis­bezug für das pharma­zeutische Personal an. In diesem Jahr finden Sie einige neue Themen auf der Agenda: die Herstellung von Spezialitäten wie Cannabis-Rezepturen oder pädiatrische Zubereitungen. Außerdem wurde der beliebte zwei­tägige Work­shop rund um das Thema Wirtschaftlichkeit erweitert. Das Team besteht aus den hoch­karätigen Referenten Dr. Stefanie Melhorn (NRF) und Dr. Michael Hörnig (Leiter DAC).

© Caesar & Loretz GmbH

Bringen Sie sich auf den neusten Wissensstand!

Die für Ihren Berufs­alltag sehr hilfreichen, spannenden Themen und Termine für dieses Jahr können unter www.caelo.de/apotheken_seminare.html gebucht werden.

» Alle noch verfügbaren Themen und Termine für dieses Jahr im Überblick finden Sie hier.

REZEPTURWISSEN

Ausfallender oder unlöslicher Wirkstoff

In manchen Rezepturen reicht es nicht aus, wenn der Wirkstoff suspendiert vorliegt. Der Wirkstoff – oder auch manchmal ein Hilfs­stoff (z. B. Konservierungs­mittel) – muss gelöst vorliegen, damit überhaupt eine therapeutische Wirksamkeit, ausreichende Bioverfügbarkeit und gegebenenfalls hinreichende Dosierungs­genauigkeit gegeben sind. Unzureichende Lösungs­eigenschaften oder Ausfällungen bereits gelöster Stoffe können daher erheblich die Qualität der Rezeptur und den Therapie­erfolg gefährden.

cuhle-fotos – stock.adobe.com

Sind inkompatible Kombinationen bekannt und die Ursache erst einmal erkannt, bieten sich allerdings zahlreiche galenische Optionen, um das Löslichkeits- beziehungs­weise Ausfällungs­problem zu beheben oder gar nicht erst aufkommen zu lassen.

» Lesen Sie hier weiter

Anzeige

CAELO INFORMIERT

Abwaschbare Salbengrundlage (NRF S.31.)

Üblicherweise wird die „Abwaschbare Salben­grundlage“ zur Verarbeitung zu wasser­freien Haut­salben verwendet, die nach einer vom Arzt bestimmten Einwirk­zeit wieder abge­waschen werden. Klassisches Beispiel ist die „Abwaschbare Dithranol-Salbe“ (NRF 11.52.) oder „Abwaschbare Dithranol-Salbe mit Salicylsäure 2 %“.

Hierfür muss die „Abwaschbare Salben­grundlage“ zunächst aufwändig unter Zuhilfe­nahme des Dreiwalzen­stuhls und später auf dem Wasser­bad hergestellt werden. Erst dann kann die eigentliche Rezeptur hergestellt werden.

© Caesar & Loretz GmbH

Hinzu kommt, dass diese Rezepturen oft allein für einen Patienten mit verschiedenen Wirkstoff­konzentrationen ange­fertigt werden müssen. Durch die bereits gebrauchs­fertige Grundlage von Caelo ist der Arbeits­aufwand hierfür nun deutlich minimiert und spart damit viel Zeit in der Rezeptur!

Alle Vorteile der gebrauchsfertigen Grundlage von Caelo auf einen Blick:

  • Gebrauchsfertige Grundlage zur Herstellung wasserfreier Hautsalben, die nach einer Einwirkzeit leicht abwaschbar sein sollen (z. B. NRF 11.52.)
  • Aufwändige Herstellung im Dreiwalzenstuhl entfällt, wodurch Zeit gespart wird
  • Wasseraufnehmende Salbe
  • Unter anderem in drei Packungsgrößen erhältlich: 250 g (PZN 05359645), 1 kg (PZN 05359651), 5 kg (PZN 05359674)

MONATSFRAGE

Cannabisverordnung ohne Genehmigung

Wir bekommen häufig Cannabis­rezepte von einer großen onkologischen Praxis in der Nähe, die aber keine Genehmigungen beantragt – die Rezepte werden immer einfach so ausgestellt. Nun ist es aber eigentlich Sache des Arztes, Rezepte auf Cannabis­basis von der KV genehmigen zu lassen. Haben wir daher dies­bezüglich eine Prüfpflicht? Besteht für uns eine Retaxgefahr?

» Zur Antwort

visivasnc – stock.adobe.com

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: https://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/nl/newsletter-apo.php?Action=unsubscribe&EMail=[EMail]