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KW 13
Freitag, 29. März 2019

KLICK DER WOCHE

Forschung: In Packungsbeilagen von Wirkstoff­pflastern fehlen wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit den Präparaten

Heidelberg, 25. März 2019

Ein Forscher­team der Kooperations­einheit Klinische Pharmazie am Universitäts­klinikum Heidelberg hat die Packungs­beilagen von allen auf dem deutschen Markt verfügbaren Wirkstoff­pflastern – das waren 81 unter­schiedliche Packungs­beilagen im Jahr 2016 – unter­sucht. In jeder Packungs­beilage fehlten wichtige Anwendungs­hinweise.

Dies könnte die fehler­freie Anwendung der Arznei­mittel gefährden – auch wenn die formellen Vorgaben der Europäischen Zulassungs­behörde bei allen Packungs­beilagen erfüllt waren. Die Arbeit ist jetzt in der Fach­zeitschrift DMW Deutsche Medizinische Wochen­schrift veröffentlicht.

Abb.: Wie werden Pflaster korrekt aufgebracht?
In Packungs­beilagen von Wirkstoff­pflastern fehlen wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit den Präparaten. © Universitätsklinikum Heidelberg

Basis der aktuellen Untersuchung war eine vorange­gangene wissenschaftliche Literatur­studie der Heidelberger Forscher. Dabei wurden Anwendungs­schritte beim Gebrauch der Medikamenten­pflaster identifiziert, die fehler­anfällig waren und bei falscher Ausführung tatsächlich mit einer Neben­wirkung oder Therapie­versagen in Zusammen­hang stehen. Auf diese 28 Anwendungs­hinweise hin wurden in der aktuell veröffentlichten Studie die Packungs­beilagen untersucht. Keine Packungs­beilage enthielt alle 28 Hinweise.

» Lesen Sie hier die komplette Pressemitteilung der Uniklinik Heidelberg

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MERCK INFORMIERT

Schild­drüsen­hormone – Arznei­mittel mit engem therapeutischen Fenster

Die gesunde Schild­drüse produziert die beiden Schild­drüsen­hormone T3 (Trijodthyronin) und T4 (Tetrajodthyronin oder Thyroxin) in den Mengen, die für eine Regulation verschiedener Stoff­wechsel­vor­gänge im Körper notwendig sind. Sie haben beispiels­weise Einfluss auf die körperliche Entwicklung, das Knochen­wachstum, die Muskulatur, den Cholesterin­blut­spiegel sowie den Energie­stoff­wechsel. Für Schild­drüsen­hormone ist aufgrund ihres engen therapeutischen Fensters eine zuverlässige und individuelle Einstellung erforderlich, um die TSH-Zielwerte zu erreichen. Bereits gering­fügige Änderungen der Dosis oder Konzentration des Wirkstoffs können zu klinisch relevanten Wirkungs­veränderungen führen; in ange­strebten sowie uner­wünschten Wirkungen.

Levothyroxin-Natrium und Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid von der Substitution ausgeschlossen

Der Gemeinsame Bundesaus­schuss (G-BA) hat Präparate mit dem Wirkstoff Levothyroxin-Natrium (und die fixe Kombination Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid) in die Substitutions­aus­schluss­liste (Teil B der Anlage VII zur Arzneimittel-Richtlinie) aufge­nommen. Für die auf der Liste enthaltenen Wirk­stoffe und Wirkstoff­kombinationen gilt in den jeweils definierten Darreichungs­formen ein Aus­tausch­verbot in der Apotheke – auch müssen z. B. Rabatt­verträge bei der Rezept­belieferung unbe­rücksichtigt bleiben. Durch einen Präparate­wechsel können TSH-Werte verfehlt und die Effektivität der Therapie gefährdet werden. Damit der Patient stets das gewohnte, der individuellen Dosis­ein­stellung entsprechende Präparat erhält, hat die Verordnung von Schild­drüsen­hormonen eindeutig zu erfolgen.

Euthyrox®: 11 Wirk­stärken für die individuelle Therapie

Mit elf Wirkstärken bietet Euthyrox® die breiteste Dosis­palette von Levothyroxin in Deutschland und ermöglicht damit eine individuelle Therapie für die Patienten. Dabei erfolgt die passgenaue Dosierung mit meist nur einer Tablette pro Tag. Erhältlich ist Euthyrox® in den Wirkstärken 25, 50, 75, 100, 125, 150, 175, 200 µg mit jeweils 50 Tabletten N2 und 100 Tabletten N3 sowie den drei Zwischen­größen Euthyrox® 88, 112, 137 µg mit 100 Tabletten N3.

Voraus­sichtlich ab Mai 2019 steht Euthyrox® in Deutschland in einer neuen Formulierung zur Verfügung. Anstelle des Hilfsstoffes Lactose enthält die neue Formulierung Mannitol und Citronensäure. Der Wirkstoff ist identisch.1

Ziel ist es, eine konstantere Wirk­stoff­konzentration über die gesamte Haltbarkeits­dauer des Medikamentes (95–105 % im Vergleich zu ursprünglich 90–110 %)2 und zwischen verschiedenen Chargen zu gewährleisten. Somit kann die neue Formulierung zu einer präziseren Einstellung des Schild­drüsen­hormon­spiegels in dem engen therapeutischen Zielbereich beitragen.2

» Pflichttext Euthyrox®

DE/EUT/0319/0019 | Stand: März 2019

1 Fachinformation Euthyrox®, Stand: Juli 2018
2 Gottwald-Hostalek U et al., New levothyroxine formulation meeting 95–105 % specification over the whole shelf-life: results from two pharmacokinetic trials. Curr Med Res Opin 2017;33(2):169–74.

DAP UMFRAGEERGEBNIS DER WOCHE

Thema: Rx-Preisbindung

Mehrheit vertraut auf Erhalt der Preisbindung

Das Ultimatum der EU, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufzuheben, setzt Deutschland unter Druck. Ist die zweimonatige Frist verstrichen, will die EU-Kommission Klage gegen Deutschland erheben. Zuletzt hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagen, Rx-Boni zu verbieten und deutschen Apotheken ein „Ausgleichspaket“ mit neu strukturierter Vergütung und Honorierung von Zusatzleistungen zu schnüren. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Leser gefragt:

„Denken Sie, dass durch den Druck der EU-Kommission die Rx-Preisbindung nun doch fällt?“

Das Ergebnis: Die Mehrheit (62 %) vertraut darauf, dass die Rx-Preisbindung bestehen bleibt. Mehr als ein Drittel der Befragten (38 %) denkt allerdings, dass Deutschland sich von der Preisbindung verabschieden kann.

Abb.: DAP Kurzumfrage, Laufzeit: 18.03.–25.03.2019, Quelle: DAP Networks

» Zum Umfragenarchiv

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 49

Fristgerecht beliefern

Gültigkeiten der verschiedenen Rezepte

Im Apotheken­alltag sind aller­hand rechtliche Vorgaben und Vorschriften zu beachten. Dazu gehören auch die Gültig­keiten der verschiedenen Rezepte. Auf welche Fristen bei der Rezept­belieferung geachtet werden muss, erläutert ein Beitrag im DAP Dialog 49. Damit Sie auch Ihre Kunden zu diesem Thema informieren können, finden Sie auch eine entsprechende Patienten­information zum Download und Ausdrucken.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag.

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Kann man bei Hilfsmitteln den Nachfolgeartikel ohne Rezeptänderung abgeben?

Wir haben ein ordnungs­gemäß ausgestelltes Hilfsmittel­rezept erhalten. Verordnet ist zulasten der AOK Rheinland (IK 104212505) „BD Microfine Ultra 5 mm 100 Stück“. Allerdings ist die verordnete Packungs­größe von 100 Stück außer Vertrieb gegangen, nun ist die Größe von 105 Stück im Handel.

Kann das Rezept (mit einem Vermerk, dass 100 Stück „AV“ sind) mit 105 Stück beliefert werden oder muss der Patient sich ein neues Rezept aus­stellen lassen?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com
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