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KW 01
Freitag, 4. Januar 2019

KLICK DER WOCHE

Presseinformation vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Repräsentative Befragung in der Bevölkerung zum Thema Tätowierungen:

Die Hälfte der Deutschen hält Tätowiermittel für sicher

Um die Einstellung und Risikowahrnehmung der Bevölkerung zum Thema Tätowierungen zu ermitteln, wurden im Auftrag des BfR rund 1.000 Personen, die in Privathaushalten in Deutschland leben und mindestens 14 Jahre alt sind, telefonisch interviewt. Und Tätowierungen liegen im Trend: Etwa jeder Achte in Deutschland hat sich bereits ein Tattoo stechen lassen.

Die Umfrage zeigte ebenfalls, dass Tätowierungen für viele Menschen als gesundheitlich unbedenklich gelten, von den bereits tätowierten Personen denken das fast 90 Prozent.

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Dass viele Tätowiermittel noch unerforscht sind, wissen die wenigsten. Die Ergebnisse der Befragung hat das BfR in einer Spezial-Ausgabe des Verbrauchermonitors zu gesundheitlichen Risiken von Tätowierungen veröffentlicht.

» Hier geht es zur Pressemitteilung

DAP INFORMIERT

Apotheker/in zur Unterstützung des DAP-Teams gesucht!

Zur Verstärkung unseres pharmazeutisch-wissenschaftlichen Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Apotheker/in als Redakteur, Kundenberater und Projektmanager.

Neugierig? Eine ausführliche Stellenbeschreibung finden Sie auf JOBPHARM.de.

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BENDALIS INFORMIERT

Mund- und Schleimhautschädigungen bei Krebspatienten

Um Sie bei der Beratung Ihrer Krebspatienten mit Mund- und Schleimhaut­schädigungen zu unterstützen, stehen Ihnen aktuell folgende Services und Materialien zur Verfügung:

Beitrag im DAP Dialog 48

Mund- und Schleim­haut­schäden sind häufige uner­wünschte Begleit­erscheinungen einer Tumor­therapie. Hierbei kann die Apotheke mit konkreten Präparate­empfehlungen (siehe Übersichts­poster) und einer kompetenten Beratung unter­stützen. In der aktuellen Ausgabe des DAP Dialogs informieren wir aus­führlich über dieses Thema.

» Zum redaktionellen Beitrag „Mund- und Schleimhautschädigungen bei Krebspatienten“ im DAP Dialog 48

Übersichtsposter „Supportive Therapie“

Das DAP-Poster gibt einen Überblick geeigneter Produkt­empfehlungen zur Supportiv­therapie von Krebs­patienten, die unter einer Strahlen- und/oder Chemo­therapie leiden, darunter auch über folgende Bendalis-Produkte der AgainLife-Serie:

1. OraLife® Gel und Mundwasser zur Anwendung im Mund- und Rachen­raum
2. TraLife® Spray zur Anwendung im Mund- und Rachen­raum
3. RaLife® Creme und Milch zur Anwendung auf der Haut

» Zum Übersichts­poster „Supportive Therapie von Krebs­patienten unter Strahlen- und/oder Chemo­therapie“

Proben und Info­materialien von Bendalis bestellen

Bendalis hat zu dem Thema und der speziellen Pflege­serie AgainLife ein Proben­paket inklusive hoch­wertiger Informations­broschüren zusammen­gestellt. Dieses kann jetzt kosten­los angefordert werden.

» Zur Bestellung der Bendalis-Service­materialien

© Bendalis

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 48

Wundversorgung in der Selbstmedikation

Ein Beratungsüberblick

Die Beratung zur akuten Wund­versorgung deckt ein sehr großes Spektrum von Schürf- und Schnitt­wunden über Verletzungen der Nasen­schleim­haut mit Nasen­bluten bis hin zum „wunden Popo“ ab. Ein Beitrag im DAP Dialog 48 gibt einen kurzen Überblick über verschiedene Wund­arten und mögliche Ansätze in der Selbst­medikation.

» Hier finden Sie den kompletten Beitrag

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DAP LEXIKON

„Rabattvertrag“

Die gesetzlichen Kranken­kassen können mit den Herstellern von Arznei­mitteln sogenannte Rabatt­verträge abschließen. Im Rahmen dieser Rabatt­verträge mit einer regulären Lauf­zeit von zwei Jahren gewähren die Pharma­hersteller den Kranken­kassen für die Abgabe zu ihren Lasten bestimmte Rabatte und werden im Gegen­zug zu exklusiven Lieferanten der Kranken­kasse. Die Höhe der gewährten Rabatte wird dabei nicht öffentlich bekannt­ge­geben. Die Gesetzes­grundlage für Rabatt­verträge ist § 130a des Sozial­gesetz­buchs V (SGB V).

» Lesen Sie hier weiter

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DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­­­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen, wie zum Beispiel Gesetzes­­­texte oder DAP Arbeits­hilfen.

» Zum DAP Lexikon

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man auf dieses Rezept die beiden verordneten Packungen abgeben?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem in der ersten Zeile
„Berodual Respimat Lsg. 2 x 4,5 ml N1 PZN 00498388“
und in der zweiten Zeile
„Berodual Respimat Lsg. 4,5 ml PZN 04128978“
verordnet ist.

Dürfen wir beides auf einem Rezept abrechnen?

» Lesen Sie hier die Antwort

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