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KW 48
Freitag, 30. November 2018

KLICK DER WOCHE

Arzneimittelbehörden rufen weltweit zur verstärkten Meldung von Nebenwirkungen auf

In einer gemeinsamen Kampagne fordern derzeit Arznei­mittel­behörden weltweit Patientinnen und Patienten dazu auf, ihnen verstärkt Verdachts­fälle von Neben­wirkungen zu melden. Ein besonderer Fokus liegt in diesem Jahr auf dem Appell, Verdachts­fälle von Neben­wirkungen bei Kindern zu melden. Weitere Ziel­gruppen sind Schwangere sowie stillende Frauen, die für eine sichere Anwendung von Arznei­mitteln sowie die Meldung möglicher Neben­wirkungen sensibilisiert werden sollen.

Abb.: Verdachtsfallmeldungen fördern die Arzneimittelsicherheit; Quelle: BfArM

In Deutschland werden diese Meldungen durch das Bundes­institut für Arznei­mittel und Medizin­produkte (BfArM) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundes­institut für Impfstoffe und biomedizinische Arznei­mittel, bearbeitet.

» Lesen Sie hier die Pressemeldung des BfArM

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COOP-STUDY 2019

Jetzt an der Coop-Study 2019 teilnehmen und einen Aufenthalt im Panoramahotel Oberjoch gewinnen!

Die „Coop-Study“, eine Expertenbefragung zu Apothekenkooperationen, wird in diesem Jahr wieder von DAP in Zusammenarbeit mit IQVIA (ehemals QuintilesIMS) durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen der BVDAK-Veranstaltung „Kooperationsgipfel“ im Februar 2019 in München vorgestellt.

Die Befragung wird anonym durchgeführt. Ihre Kontaktdaten werden ausschließlich für die Gutschrift der 100 DAPs-Punkte (Registrierung erforderlich) und die Teilnahme an der Verlosung von 3 oder 4 Übernachtungen im Doppelzimmer mit zahlreichen Inklusivleistungen (1x Sektcocktail, Wellness: 1x Individuelle Gesichtsbehandlung oder 1x Elementemassage Rücken, Panorama-Dinner und weitere Panorama-Inklusivleistungen) im Panoramahotel Oberjoch verwendet.

Teilnahme mit und ohne Registrierung möglich

Wenn Sie nur an der Verlosung teilnehmen möchten, können Sie mit der Befragung sofort beginnen.

Wenn Sie bereits bei DAP registriert sind, können Sie als zusätzlichen Bonus DAPs-Punkte sammeln. Bitte beachten Sie in diesem Fall, dass Sie vor der Teilnahme bei DAP eingeloggt sein müssen.

Quelle: Panoramahotel Oberjoch GmbH

Wir freuen uns auf Ihre Meinung und wünschen Ihnen viel Glück beim Gewinnspiel!

» Hier geht es zur Coop-Study 2019

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie wird dieses Pflaster nach PackungsV eingeordnet?

Uns liegt folgende Verordnung vor:
„2 x Qutenza 179 mg Kutanes Pflaster 2 STK PZN 06145538 !“

Dürfen wir zwei Packungen zu je zwei Stück auf EINEM Rezept beliefern oder müssen zwei getrennte Rezepte aus­ge­stellt werden? Eine Einteilung in die Packungs­größen­ver­ordnung ist für uns unklar. Wo sind die Pflaster einzuordnen?

» Lesen Sie hier die Antwort

Alexander Raths – stock.adobe.com
Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels