KW 43
Mittwoch, 25. Oktober 2017

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist dies eine Jumbopackung?

Uns liegt eine Verordnung vor über „Microlax Rektallösung Klistiere 12 x 5 ml“.
Krankenkasse ist die IKK classic (IK 101500154).
Die verordnete Packungsgröße hat kein Normkennzeichen.
Was dürfen wir hier abgeben? Einmal die 12er-Packung oder einmal die 9er-Packung oder dürfen wir stückeln, z. B. mit dreimal der 4er-Packung?

» Zur Antwort

DAP APOTHEKENUMFRAGE

Letzte Chance: Noch bis zum 3. November 2017 teilnehmen!

BAYER VITAL INFORMIERT

Xarelto®-Abgabehilfe

Sicherheit bei der Rezeptbelieferung

Bei der Rezeptbelieferung von Xarelto® kommen in der Apotheke immer wieder Fragen auf.

Folgende Themen stehen dabei im Fokus:

  • Mehrfachverordnungen/Stückelung
  • Packungen ohne Normkennzeichen
  • Original oder Import?

Hinweise zu diesen Themen und zur richtigen Abgabe finden Apothekenteams auf der Xarelto®-Abgabehilfe.

» Zur Abgabehilfe Xarelto®

» Fachinformation Xarelto® 2,5 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 10 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 15 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 20 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 15 mg + 20 mg Filmtabletten Starterpackung

L.DE.MKT.GM.05.2017.3913

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Akute Rhinitis

Da es eine Vielzahl an Präparaten für die Selbstmedikation einer akuten Rhinitis gibt, ist bei der Auswahl eine fachkundige Beratung gefragt.
Mit dieser Fortbildung können Sie Ihr Wissen rund um die Indikation akute Rhinitis und die entsprechenden Therapieoptionen auffrischen und vertiefen.

Die erfolgreiche Teilnahme wird mit drei Fortbildungspunkten honoriert.

Teilnahmeschluss ist der 31.03.2018

» Zur Fortbildung

NEU: DAP PRODUKTTEST

DAP INFORMIERT

DAP Lexikon: „Heilungsmöglichkeiten eines Rezeptes“

Apothekenmitarbeiter können in Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt bestimmte Angaben auf einem Kassen- bzw. BtM-Rezept ergänzen oder korrigieren. Das Recht des Abgebenden zur Korrektur oder Ergänzung einer fehlerhaften Verordnung wurde im Juni 2016 im bundesweit gültigen Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V verankert.
Die Ergänzung oder Korrektur muss der Abgebende auf dem Rezept vermerken und abzeichnen.

Wichtig:

Rezeptangaben dürfen nur dann in der Apotheke geändert werden, wenn ein erkennbarer Irrtum vorliegt, Angaben unleserlich oder nicht vollständig sind!

» Lesen Sie hier weiter

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

BERATUNGSKARTE „LOCASTAD®

DAP SERVICE-CHECK

Ihre Meinung zählt!

Zentiva hat in Zusammenarbeit mit DAP eine Kurzfortbildung zu Krankheitsbild, Epidemie und Therapie von HIV und Hepatitis B entwickelt. Nur durch Ihr Feedback können wir unsere Services besser Ihren Bedürfnissen anpassen – daher möchten wir wissen, wie Sie die Fortbildung bewerten und freuen uns, wenn Sie kurz drei Fragen dazu beantworten.

Ihr Feedback wird mit 50 DAPs-Punkten belohnt (Registrierung erforderlich).

» Hier geht es zur Kurzfortbildung
» Hier geht es zum DAP Service-Check

Nützliche Links

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