Im Allgemeinen gilt, dass ausgehend von einem verordneten Original auch immer die Abgabe des Originals möglich ist (hier Efient® von Daiichi Sankyo), sofern keine Rabattverträge zu beachten sind.
Die Abgabe eines Importarzneimittels ist aus vertraglicher Sicht1 dann vorgesehen, wenn
- der Import preisgünstig ist (mindestens 15 Euro bzw. 15 % günstiger als das Original) und
- die vereinbarte Quote bei der betreffenden Krankenkasse im jeweiligen Quartal noch nicht erreicht ist.
Wenn das Original mit Aut-idem-Kreuz verordnet ist
Da nicht von einer Substitution im arzneimittelrechtlichen Sinne ausgegangen wird, ist der Austausch von Original und Importen auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz prinzipiell möglich. Hat der Arzt allerdings zusätzlich vermerkt, dass der Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen untersagt ist, muss das verordnete Original bzw. der verordnete Import auch abgegeben werden.2,*
Hinweis: Rabattbegünstigte Arzneimittel sind vorrangig abzugeben.
Weitere Hilfestellungen bei der retaxsicheren Rezeptbelieferung bietet eine aktuelle Abgabehilfe zu Efient®.
» Zur Abgabehilfe Efient®
Daiichi Sankyo: Langjährige Erfahrung im Bereich Antithrombotika
Im Bereich thrombotischer Erkrankungen blickt Daiichi Sankyo bereits auf eine mehr als 50-jährige Erfahrung zurück. Derzeit sind der Thrombozyten-Aggregationshemmer Efient® (Prasugrel) und der Faktor-Xa-Inhibitor Lixiana® (Edoxaban) erhältlich.
» Pflichttext Efient® Filmtabletten
» Pflichttext Lixiana® Filmtabletten
1 Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V, dort § 5, Stand: 09/2016.
2 Arzneiversorgungsvertrag vdek/DAV, Stand: 04/2016.
*Gilt für Ersatzkassen. Bei Primärkassen können abweichende Regeln gelten.