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KW 38
Mittwoch, 20. September 2017

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist die Stückelung von Microlax erlaubt?

Können wir ein Rezept mit folgender Verordnung beliefern?
„Microlax 9 x 5 ml (PZN 11542000) x 2 !!“
Eigentlich denken wir, dass die Abgabe zweier Packungen zu je neun Stück problemlos möglich ist.
Eine Kollegin hat jedoch Bedenken, da es sich um ein OTC-Präparat handelt und man mit der Menge von 18 Stück kein Vielfaches der Mitte des N-Bereichs (wäre 10 St. x 2 = 20 St.) abgeben würde.
Was können wir abgeben?

» Zur Antwort

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Letzte Chance: Noch bis zum 31. Dezember 2017 teilnehmen!

ACTELION PHARMACEUTICALS INFORMIERT

Warum Tracleer® nicht über den Großhandel bestellt werden kann

Was ist kontrollierte Distribution?

Bei Tracleer® (Bosentan) handelt es sich um ein Orphan Drug (= Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen), das nur bei einer vergleichsweise kleinen Patientenpopulation angewendet wird. Deshalb ist die fortlaufende Untersuchung der Wirkungen und Risiken auch nach der Zulassung unerlässlich. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist auch die Zulassung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Bosentan an einen Risikomanagementplan geknüpft. Zu den hier vereinbarten Maßnahmen zur Risikominimierung gehören:

Mit der kontrollierten Distribution wird sichergestellt, dass jeder neue verschreibende Arzt ein Informationspaket, bestehend aus einer Broschüre für den Arzt und einer Broschüre für den Patienten, erhält. In dem Informationspaket sind relevante Sicherheitsinformationen zum Arzneimittel enthalten, z. B.

  • Kontrolle der Leberwerte
  • Kontraindikation bei Schwangerschaft
  • Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung etc.

Was muss die Apotheke beachten?

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DAP-RUBRIK „BtM“

DAP APOTHEKENUMFRAGE

Umfrage zur Abgabe von Blutzuckermessgeräten in der Apotheke

Bei der Versorgung von Diabetespatienten mit Blutzuckermessgeräten spielt die Apotheke eine wichtige Rolle. Um Sie bei der Abgabe und Beratung zu unterstützen, möchten wir gerne wissen, welche Aspekte für die Empfehlung eines Blutzuckermessgerätes ausschlaggebend sind und welche unterstützenden Services Sie sich von den Herstellern/Anbietern wünschen.

Als Dankeschön werden Ihnen 100 DAPs-Punkte gutgeschrieben (Registrierung erforderlich).

» Zur Umfrage

BERATUNGSKARTE „VITA AKTIV B12 DIREKTSTICKS“

DAP SERVICE-CHECK

Ihre Meinung zählt!

Zentiva hat in Zusammenarbeit mit DAP eine Kurzfortbildung zu Krankheitsbild, Epidemie und Therapie von HIV und Hepatitis B entwickelt. Nur durch Ihr Feedback können wir unsere Services besser Ihren Bedürfnissen anpassen – daher möchten wir wissen, wie Sie die Fortbildung bewerten und freuen uns, wenn Sie kurz drei Fragen dazu beantworten.

Ihr Feedback wird mit 50 DAPs-Punkten belohnt (Registrierung erforderlich).

» Hier geht es zur Kurzfortbildung
» Hier geht es zum DAP Service-Check

DAP PZN-Checkplus

DAP INFORMIERT

DAP Lexikon: „Festbetrag“

Der Festbetrag ist ein festgelegter Höchstbetrag, der von den gesetzlichen Krankenkassen für bestimmte Arzneimittel übernommen wird. Die Festbeträge für bestimmte Wirkstoffgruppen werden in einem mehrstufigen Verfahren festgelegt, an dem der G-BA, der GKV-Spitzenverband und das DIMDI beteiligt sind:

  • G-BA: Bildung der Festbetragsgruppen (Wirkstoffgruppen) und Festlegung der Vergleichsgrößen
  • GKV-Spitzenverband: Errechnen der aktuellen Festbeträge
  • DIMDI: Veröffentlichung der aktuellen Festbeträge

Es gibt verschiedene Festbetragsstufen:

  • Stufe 1: Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen
  • Stufe 2: Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen, insbesondere mit chemisch verwandten Stoffen
  • Stufe 3: Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen

Liegt der vom pharmazeutischen Unternehmer festgelegte Verkaufspreis über dem Festbetrag, müssen in der Regel die Patienten die Differenz (Mehrkosten) tragen oder es muss ein therapeutisch gleichwertiges Arzneimittel ohne Aufzahlung gewählt werden.

Die aktuell gültigen Festbeträge können auf der Seite des DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) abgerufen werden.

DAP Lexikon:

Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.

» DAP Lexikon

Nützliche Links

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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