KW 36
Montag, 4. September 2017

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Handelt es sich hier um eine Doppelverordnung?

Eine Patientin reichte bei uns zwei Rezepte mit gleichem Ausstellungdatum ein: Einmal war Allegro mit zwölf Stück verordnet und einmal Allegro mit sechs Stück. Dürfen beide Rezepte eingelöst werden?

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ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Letzte Chance: Noch bis zum 30.11.2017 teilnehmen!

Sanofi informiert

Bildquelle: Gettyimages

Kundentypologien

Wie verhält sich ein gesundes Greenhorn in der Apotheke? Wofür interessiert sich der Schnäppchenjäger? Und was zeichnet den Genießer aus? Lernen Sie mehr über die einzelnen Kundengruppen in der Apotheke und nutzen Sie diese Erkenntnisse, um Ihre Stammkunden effizient zu binden und neue Kunden zu gewinnen. Die apoSCAN-Studie hat das Einkaufsverhalten und die Präferenzen der Käufer untersucht und 7 Shoppertypen herausgearbeitet.

» Zu den Kundentypen

DAP WISSENS-CHECK

BAYER VITAL INFORMIERT

Xarelto®: Original oder Import?

Apothekenteams sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, ob das Original abgegeben werden kann oder ob ein Import beliefert werden muss. Im Hinblick auf Xarelto® ist die Abgabe des Originals in der Regel möglich. Abhängig ist die richtige Vorgehensweise u. a. auch von der Rabattvertragssituation.

Rabattvertrag

Xarelto® (Wirkstoff Rivaroxaban) ist für über 11,5 Mio. GKV-Versicherte1 Rabattarzneimittel und ist bei einem Kostenträger, für den ein Rabattvertrag besteht, in jedem Fall vorrangig vor einem Import abzugeben. Dabei ist es irrelevant, ob der Arzt das Aut-idem-Kreuz gesetzt hat oder ob die namentliche Verordnung über das Original oder den Import ausgestellt wurde.

Merke: Das rabattierte Original hat Vorrang vor nicht rabattierten Importen (gilt auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz)

Kein Rabattvertrag

In den Fällen, in denen das Original verordnet und kein Rabattvertrag zu beachten ist, kann dieses auch retaxsicher abgegeben werden. Denn die Forderung nach Erfüllung der Importquote gilt nur für 15/15-Importe (sogenannte „preisgünstige“ Importe). Derzeit (Stand Mai 2017) sind jedoch zu Xarelto®-Originalen aller Wirkstärken keine 15/15-Importe im Handel (s. Abb.). Die Abgabe eines Xarelto®-Importes ausgehend von einer Originalverordnung trägt demnach nicht zur Erfüllung der Importquote bei. Bei namentlicher Verordnung eines Importes sieht die Situation etwas anders aus, denn durch die namentliche Importverordnung ist ein Preisanker gesetzt. Die Abgabe des Originals sollte daher nicht ohne Arztrücksprache oder Rezeptänderung erfolgen. Diese Regelung gilt allerdings nur im Falle eines nicht zu erfüllenden Rabattvertrages für das Original.

Abb.: Importe zu Xarelto® 10 mg 30 St., Lauer-Taxe-Online, Stand 01.05.2017, I = kein 15/15-Import, d. h. nicht preisgünstiger Import

Service: Xarelto® Abgabehilfe

Weitere Informationen zur Erstattungsfähigkeit und zur Rezeptbelieferung sind auf der Xarelto®-Abgabehilfe zusammengefasst.

» Xarelto®-Abgabehilfe
» Fachinformation Xarelto® 2,5 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 10 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 15 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 20 mg Filmtabletten
» Fachinformation Xarelto® 15 mg + 20 mg Filmtabletten Starterpackung

1 Quelle: dfg (Dienst für Gesellschaftspolitik, Stand 23.05.2017)
L.DE.MKT.GM.05.2017.3913

DAP SERVICE-CHECK

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Teilnahme an einer Aktion

Das Thema Beratung hat in der Apotheke einen hohen Stellenwert. Das Beratungsgespräch sollte im Rahmen des Qualitätsmanagements regelmäßig z. B. anhand der ABDA-Leitlinie geprüft werden. Doch auch das Aussprechen einer Zusatzempfehlung sollte möglichst Bestandteil eines runden Gesprächs sein.

Stellen Sie sich vor, Sie nehmen an einer Aktion teil, im Rahmen derer Sie über einen bestimmten Zeitraum dokumentieren, ob Sie im Beratungsgespräch eine bestimmte Frage gestellt haben bzw. eine Zusatzempfehlung ausgesprochen haben, und das Ergebnis schließlich einsenden.

Was erwarten Sie für die Teilnahme an einer solchen Aktion?

 

 

 

 

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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs von DAP gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren.

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SERVICE

PZN-Checkplus

Einfach Mehrfachverordnungen und Stückelungen prüfen und Retaxierungen vermeiden!

Der PZN-Checkplus berücksichtigt die Regelungen zu Mehrfachverordnungen und Stückelungen gemäß §§ 3 und 6 Rahmenvertrag und darüber hinaus die Rechtsprechung zu diesem Thema.

Abbildung: PZN-Checkplus; einfach Anzahl der verordneten Packungen und PZN eingeben und Ergebnis erhalten; Quelle: DAP GmbH

Das kann der PZN-Checkplus:

  • Einordnung in die Packungsgrößenverordnung
  • Handlungsempfehlungen zu Packungen ohne N-Kennzeichen
  • Identifizierung von nicht erstattungsfähigen Jumbopackungen
  • Handlungsempfehlungen zu Mehrfachverordnungen und Stückelungen
  • Recherche alternativer Stückelungsmöglichkeiten

Für die Nutzung des PZN-Checkplus ist eine kostenfreie Registrierung bei „Mein DAP“ erforderlich.

» Zum PZN-Checkplus

Nützliche Links

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