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KW 35
Mittwoch, 30. August 2017

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie viele BtM dürfen auf einem Rezept abgerechnet werden?

Wir haben folgende Frage:
Ein Betäubungsmittelrezept ist mit drei verschiedenen Betäubungsmitteln vom Arzt bedruckt.
Darf dieses Rezept abgerechnet werden, da ja eigentlich nur Platz für drei Felder/PZN wäre und das Feld für die BTM-Gebühr zusätzlich bedruckt werden muss?

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DAP APOTHEKENUMFRAGE

NEUE ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Arzneitees bei Harnwegsinfekten

Über zwei Millionen Menschen sind jährlich von einer entzündlichen Erkrankung der Harnwege betroffen – Frauen 50-mal häufiger als Männer. Demnach hat jede zweite Frau mindestens einmal in ihrem Leben einen Harnwegsinfekt. Die Betroffenen suchen häufig zunächst Rat in der Apotheke.
Daher ist es für Apotheker/innen und PTA wichtig, fundierte Empfehlungen geben zu können und zu wissen, in welchen Fällen ein Arztbesuch notwendig ist.

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DAP-RUBRIK „BtM“

SERVICE

NEU: Beratungskarte „Artelac® Complete MDO®/EDO®

Bei der Behandlung des „Trockenen Auges“ mit den oft sehr unangenehmen Symptomen ist es Ziel, die Benetzung der Augenoberfläche wesentlich zu verbessern. Eine besonders effektive Augenbefeuchtung ermöglicht z. B. die in Artelac® Complete MDO®/EDO® enthaltende Kombination aus Natriumhyaluronat, Glycerin, Carbomer und einer Lipidkomponente. Weitere Informationen sind auf der neuen Beratungskarte Artelac® Complete MDO®/EDO® zusammengestellt.

» Beratungskarte downloaden

DAP SERVICE-CHECK

LETZTE CHANCE:

10 % Rabatt von DAP bei Anmeldung zur Women’s Conference 2017 in Köln

Das Apotheken-Management-Institut (AMI) veranstaltet am 4. Oktober 2017 die dritte Women's Conference im Hotel Im Wasserturm in Köln.
Die Veranstaltung bietet Apothekerinnen und weiblichen Führungskräften aus der Pharmaindustrie eine Plattform zum Austausch und Networking. Das zentrale Thema der diesjährigen Veranstaltung lautet: Differenzierung. In einer sich stetig und zunehmend beschleunigenden Welt ist Stillstand mehr denn je Rückschritt. Die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens hängt dabei zunehmend davon ab, in welchem Maß es Ihnen gelingt, Ihr Unternehmen am Markt zu positionieren, individuelle Schwerpunkte zu setzen und es damit von der Konkurrenz abzuheben. Das DeutscheApothekenPortal unterstützt diese Veranstaltung und ist auch mit einem kleinen Infostand auf der Veranstaltung präsent.

Wenn Sie sich über DAP mit dem Aktionscode 6677 für die Veranstaltung anmelden, erhalten Sie 10 % Rabatt auf den Konferenzpreis!

» Hier geht es zum Anmeldeformular.

» Das vollständige Programm finden Sie hier.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.womens-conference.de.

DAP-RUBRIK „PHARMAZEUTISCHE BEDENKEN“

DAP INFORMIERT

DAP Lexikon: „Darreichungsform, austauschbare“

Laut Rahmenvertrag ist ein Kriterium für die Aut-idem-Austauschbarkeit von Arzneimitteln eine identische oder eine vom G-BA als austauschbar definierte Darreichungsform (DRF). Die entsprechende Regelung findet sich in § 4 Abs. 1 d) Rahmenvertrag.

§ 4 Abs. 1 d) Rahmenvertrag

„Hat der Vertragsarzt ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder die Ersetzung eines unter seinem Produktnamen verordneten Fertigarzneimittels durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen (aut idem), hat die Apotheke unter folgenden Voraussetzungen ein der Verordnung entsprechendes Fertigarzneimittel auszuwählen und nach den Vorgaben der Absätze 2 bis 4 abzugeben und zu berechnen: […]

d) gleiche oder austauschbare Darreichungsform, dabei sind,

  • die Darreichungsformen mit identischer Bezeichnung in den Preis- und Produktinformationen nach § 2 Absatz 6 gleich,
  • Darreichungsformen nach den Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 129 Absatz 1a SGB V austauschbar [Anm.: Anlage VII der AM-RL].“

In der Taxe wird eine austauschbare DRF in der Regel mit einem identischen „Dreier-Kürzel“, wie z. B. „TAB“ für Tabletten angegeben. Arzneimittel mit verschiedenen Kürzeln können ebenfalls gegeneinander ausgetauscht werden. Dazu muss der G-BA die Austauschbarkeit dieser verschiedenen Darreichungsformen prüfen und freigeben. Gelistet werden die austauschbaren Darreichungsformen in Anlage VII der AM-RL – dort sind auch diejenigen Darreichungsformen hinterlegt, die trotz abweichender Kürzel gegeneinander ausgetauscht werden dürfen.

DAP Lexikon

Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen, wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.

» Zum DAP Lexikon

Nützliche Links

Pflichtangaben

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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