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KW 34
Montag, 21. August 2017

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie definieren sich die „drei Preis­günstigsten“?

Wir haben eine Frage zur Darstellung der „Preisgrenze“ in der EDV: Unter bestimmten Umständen dürfen wir „eine der drei preisgünstigsten Packungen“ abgeben.
Wenn der günstigste Preis nun fünfmal vorhanden ist, dürfen wir doch sicher frei zwischen allen fünf auswählen, auch wenn die Warenwirtschaft nur drei davon markiert?

» Zur Antwort

AKTUALISIERT

TEVA INFORMIERT

Kapsel-Inhalatoren: Vorsicht beim Austausch auf Nachfüllpackungen

Braltus® Zonda® und Spiriva® HandiHaler® bzw. Srivasso® HandiHaler® können bei Rezepten ohne Aut-idem-Kreuz in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden. Während jede Braltus®-Packung von N1 bis N3 mindestens einen neuen Kapsel-Inhalator (Zonda®) enthält, sind Spiriva® HandiHaler® und Srivasso® HandiHaler® ab der N2-Packung nur in Nachfüllpackungen ohne Inhalator erhältlich.

Ist ein Patient auf Braltus® Zonda® eingestellt:

  • Kein Austausch auf eine Nachfüllpackung eines anderen Herstellers, wenn nicht sichergestellt ist, dass ein richtiger Inhalator benutzt wird!
  • Ggf. Anwendung Pharmazeutischer Bedenken
  • Ggf. Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt, um diesen über die Austauschsituation zu informieren (➔ Zur Arztinformation Braltus®)

Bei der Abgabe, Beratung und Arztkommunikation unterstützen folgende Materialien:

» Abgabehilfe Braltus®
» Patienteninformation Braltus® Zonda®
» Arztinformation Braltus® Zonda®

Hier geht´s zum Pflichttext von Braltus®.

BERATUNGSKARTE „FORMOLINE L112 EXTRA“

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Zusatzempfehlungen

Ein gelungenes Beratungsgespräch mit Zusatzverkauf macht Spaß, der Kunde fühlt sich umfassend beraten und gleichzeitig trägt der zusätzliche Verkauf zum Erfolg der Apotheke bei. Doch damit Zusatzempfehlungen zur logischen Konsequenz bei der Beratung werden, ist umfassendes Know-How zu sämtlichen Indikationen notwendig. Daher möchten wir von Ihnen wissen:

Wünschen Sie sich mehr Unterstützung (Beratungsleitfaden, Poster, Arbeitshilfen etc.), um Zusatzempfehlungen erfolgreich umzusetzen?

Ja
 

 

 

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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs von DAP gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung von 1.000 DAPs teil.

Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem angemeldet haben, können Sie sich hier registrieren.

ZERTIFIZIERTE FORTBILDUNG

Letzte Chance: Noch bis zum 31. Dezember 2017 teilnehmen!

ZENTIVA INFORMIERT

Beratungsleitfaden Kopfschmerzen

Kopfschmerzen sind ein häufiges Beratungsthema in der Apotheke. Doch Kopfschmerzen sind nicht gleich Kopfschmerzen – im Beratungsgespräch müssen die richtigen Fragen gestellt werden, um eine angemessene Behandlungsoption zu empfehlen bzw. die Grenzen der Selbstmedikation zu erkennen.

Der Beratungsleitfaden zu diesem Thema soll Apotheken bei einem strukturierten Beratungsgespräch zu Kopfschmerzen unterstützen.

» Beratungsleitfaden Kopfschmerzen

SADE.GIBUZ.17.06.1660

DAP PZN-Checkplus

SERVICE

DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“

Medizinprodukte mit Arzneicharakter sind nur dann zulasten einer GKV verordnungsfähig, wenn sie in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA aufgeführt sind.

In der Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ finden Sie alle in der Anlage V aufgeführten verordnungsfähigen Medizinprodukte alphabetisch sortiert sowie vorhandene Zusatzinformationen (medizinische notwendige Fälle, Befristung).

» Zur DAP-Datenbank „Verordnungsfähige Medizinprodukte“

Nützliche Links

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