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KW 33
Mittwoch, 16. August 2017

AKTUELLE AUSGABE

Jetzt in der Apotheke:

DAP Dialog 40 – das Magazin des DeutschenApothekenPortals

Themen der aktuellen Ausgabe:

  • Rx-Schwerpunkt: Arzneimittelsicherheit
  • OTC-Schwerpunkt: Vitamin D und Calcium
  • Rezept & Retax: Fragen zur Rx- und OTX-Arzneimittelabgabe, Importe – Neues zu Preisanker und DRF-Vergleich
  • Aktuelles: Substitutionsmittel – Änderung der BtMVV, Entlassmanagement ab Oktober 2017, Verordnungsbefugnis des Zahnarztes – Muss die Apotheke prüfen?
  • In eigener Sache: Retax-PTA – Zertifikatslehrgang qualifiziert PTA für sichere und selbständige Rezeptabrechnung

Poster der Ausgabe:

  • Insulinpens & Zubehör


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DAP BERATUNGSKARTE „ARTELAC® COMPLETE MDO®/EDO®

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf das Präparat trotz fehlender Normierung abgegeben werden?

Uns liegt eine Verordnung über „1 x 120 ml Hemangiol“ für ein Kleinkind vor.
Für dieses Rx-Präparat gibt es laut unserer EDV keine Normgröße, es erscheint „keine Angabe“.
Dürfen wir es nun auf GKV-Rezept abgeben?

» Zur Antwort

DAP WISSENS-CHECK

Letzte Chance: Noch bis zum 05.10.2017 teilnehmen!

IPSEN PHARMA GMBH INFORMIERT

Neu: CABOMETYX®

Verbesserung in der Zweitlinientherapie

CABOMETYX® (Wirkstoff Cabozanitib) ist indiziert zur Behandlung des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms (RCC) bei Erwachsenen nach einer oder mehreren VEGF-TKI-Vortherapien.1 Das Arzneimittel ist seit November 2016 im Handel und wurde bereits am 9. September 2016 von der Europäischen Kommission zugelassen. Cabozantinib ist ein Multi-Target-Kinase-Inhibitor, der in der Zweitlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms signifikante Vorteile gegenüber der Standardtherapie mit dem Wirkstoff Everolimus aufweist.2, 3

METEOR-Zulassungsstudie

In der randomisierten METEOR-Studie (Phase-3-Zulassungsstudie, n = 658) wurde die Wirksamkeit von CABOMETYX® mit der von Everolimus bei Patienten mit fortgeschrittenem RCC mit einer oder mehreren VEGFR-Vortherapien verglichen. Folgende klinisch-relevante Vorteile für CABOMETYX® ergaben sich:

  • Verlängerung des Gesamtüberlebens2, 3
  • Verzögerung der Progression2, 3
  • Steigerung der objektiven Ansprechrate2, 3
  • Rasches Tumoransprechen (Median: 1,9 Monate) 2, 3

Abb.: CABOMETYX® vs. Everolimus in der METEOR-Zulassungsstudie

Daher empfehlen die EAU (European Association of Urology), die NCCN (National Comprehensive Cancer Network), die ESMO (European Society for Medical Oncology) und auch die S3-Leitlinie CABOMETYX® als eine bevorzugte Option bei der Behandlung des fortgeschrittenen RCC nach einer oder mehreren VEGF-TKI-Vortherapien.4

Erstattungsfähigkeit und Bestellung

CABOMETYX® ist mit drei Wirkstärken (60 mg, 40 mg und 20 mg) und jeweils einer Packungsgröße (30 St. Tabletten) im Handel. Alle Wirkstärken sind in vollem Umfang erstattungsfähig zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bestellung erfolgt entweder über den pharmazeutischen Großhandel oder direkt über die IPSEN Pharma GmbH.

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» Weitere Informationen zu CABOMETYX®

» Fachinformation

1 CABOMETYX® Fachinformation, September 2016.
2 Choueiri TK. et al., N Engl J Med 2015; 373: 1814–1823.
3 Choueiri TK. et al., Lancet Oncol 2016;17: 917–927.
4 European Urology, 2016; available online 24th June 2016, http//dx.doi.org/10.1016/j.eururo.2016.06.009.

CBZ-AT-000186, 06/2017

DAP-RUBRIK „BtM“

SERVICE

Arbeitshilfe „Ersatzkassen: Rezeptbelieferung mit Blutzuckerteststreifen“

Apotheken sind verpflichtet, bei der Abgabe von Blutzuckerteststreifen zulasten der Ersatzkassen eine bestimmte Preisquote durch Lieferung preisgünstiger Teststreifen zu erfüllen. Dafür werden die Blutzuckerteststreifen in verschiedene Preisstufen eingeteilt und Apotheken müssen einen bestimmten Prozentsatz der günstigeren Blutzuckerteststreifen pro Kalenderhalbjahr abgeben. Bei Nichterreichen der Quote wird ein Malus über die entstandene Preisdifferenz fällig.

Die vorliegende Arbeitshilfe bietet Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Blutzuckerteststreifen und gibt wichtige Hinweise zur korrekten Abrechnung.

» Zur DAP Arbeitshilfe

NEU

DAP INFORMIERT

Pharmazeutische Bedenken bei Antiasthmatika

Pharmazeutische Bedenken können immer dann geltend gemacht werden, wenn durch einen Präparate­austausch trotz zusätzlicher Beratung des Patienten der Therapie­erfolg oder die Arzneimittel­sicherheit im konkreten Einzel­fall gefährdet sind.

Die rechtlichen Grundlagen für Pharmazeutische Bedenken bilden die Apotheken­betriebs­ordnung § 17 Abs. 5, der Rahmenvertrag § 4 Abs. 4 sowie der DAV-Kommentar zum Rahmenvertrag.

© pixelfokus / Fotolia

Austauschbarkeit von Antiasthmatika

Antiasthmatika werden in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. unter den Arzneimittelgruppen genannt, für die eine Substitution als kritisch zu beurteilen ist.

Die im Rahmenvertrag nach § 129 SGB V festgelegte Pflicht der Apotheken, verordnete Arzneimittel gegen rabattbegünstigte Alternativpräparate auszutauschen, erstreckt sich auch auf inhalative Arzneimittel. Dadurch kann es dazu kommen, dass ein Patient, der die Bedienung eines bestimmten Inhalationsgerätes gewohnt ist, aufgrund von Rabattverträgen nun ein andersartiges Inhalationssystem erhält. Dies kann zu erheblichen Compliance-Problemen führen und somit den Therapieerfolg gefährden.

» Lesen Sie hier weiter

Nützliche Links

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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels