KW 36
Montag, 4. September 2023

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Unterstützung durch Hersteller

Neben aktuellen Herausforderungen wie Liefer­eng­pässen, ALBVVG und E-Rezept steht in Apotheken ein viel­seitiges Tages­geschäft auf dem Programm. Dieses beinhaltet neben der Rezept­belieferung und dem Verkauf von OTC-Präparaten mit entsprechender Beratung auch viele strategische Entschei­dungen, z. B. wann welche Präparate an Lager genommen werden und welche Auswahl in der Frei- und Sicht­wahl platziert wird. In vielen Punkten ist die Pharma­industrie ein wichtiger Partner. Doch wie können die Hersteller das Apotheken­team am besten unter­stützen? Welche Informationen brauchen bzw. wünschen sich die Mitarbeiter?

Wir möchten heute von Ihnen wissen:

Welcher Service bzw. welche Arbeitsmaterialien von pharmazeutischen Unternehmen sind für Sie am wichtigsten, um Sie bei Ihrer Arbeit in der Apotheke zu unterstützen?








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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 76

Retax wegen fehlender Dosierung

Zum Glück bald ganz vom Tisch

An dieser Stelle berichten wir hoffentlich zum letzten Mal von einer Retaxierung aufgrund einer fehlenden Dosierungs­angabe, denn eine fehlende Dosierung ist nach dem neuen Abs. 4d in § 129 SGB V neben vier weiteren Fällen in Zukunft von einer Retaxierung ausge­schlossen. Auch wenn der folgende Fallbericht mit einem teil­weise statt­ge­gebenen Einspruch zu einem glücklichen Ende führte, blieben viele Kollegen auf den Kosten einer solchen Retax sitzen.

» Zum Artikel aus dem DAP Dialog 76 (PDF)

DAP ARBEITSHILFE

Pharmazeutische Bedenken – Dokumentation auf dem Rezept

Apotheken haben die Möglichkeit, einen Aut-idem-Austausch zu verhindern, wenn Pharma­zeutische Bedenken dagegen­sprechen. Diese müssen jedoch sehr genau auf dem Rezept dokumentiert werden, damit es am Ende nicht zu einer Retax kommt. Worauf Apotheken in diesem Fall achten müssen und wie Pharma­zeutische Bedenken richtig doku­mentiert werden, zeigt folgende Arbeits­hilfe auf.

» Zur Arbeitshilfe


APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man verschiedene Packungs­größen in einem N-Bereich aus­tauschen?

Wir sind verunsichert: In den Regelungen des ALBVVG ist zu lesen, dass man keine Menge abgeben darf, die die verordnete Menge über­schreitet.

Wie ist nun der Fall zu bewerten, wenn man beispiels­weise bei Cefuroxim anstelle einer Packung mit 12 Stück (N1) eine Packung mit 14 Stück (ebenfalls N1) abgibt? Bräuchte man hier jetzt auch ein neues Rezept?

» Lesen Sie hier die Antwort


nmann77 – stock.adobe.com

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