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KW 20 Montag, 15. Mai 2023
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: PTA-Reformgesetz
Das PTA-Reformgesetz sollte den Beruf der PTA eigentlich stärken und somit die deutschen Apotheken entlasten und die PTA-Ausbildung attraktiver machen. Jedoch ging das Gesetz gänzlich an der Realität vorbei, weshalb seit dem 1. Januar 2023 keine PTA in Deutschland ohne Aufsicht zu Arzneimitteln beraten oder Rezepte beliefern darf, bis sich der Apothekenleiter mindestens 1 Jahr von ihrer Tauglichkeit überzeugt und sie – je nach Kammerbezirk – zwischen 100 und 120 Fortbildungspunkten gesammelt hat. Doch Fortbildungen für PTA sind rar: Die Bundesapothekerkammer sieht es vor allem als ihre Aufgabe an, Apotheker fortzubilden.
Uns interessiert heute:
Was denken Sie: Wie wird in Ihrer Apotheke mit dem Problem umgegangen werden?
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an dieser Umfrage anonym erfolgt – Rückschlüsse darauf, welche Antwort ein Teilnehmer gewählt hat, sind nicht möglich.
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 74
Blutzuckermessgeräte und passendes Zubehör
Wie sieht’s mit der Zuzahlung aus?
Blutzuckermessgeräte und deren Zubehör sind gemäß § 31 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 SGB V Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gehören wie Stechhilfen, Lanzetten und Kontrolllösungen zur Gruppe der Hilfsmittel. Daher muss gemäß § 7 Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA bei der Verordnung die Diagnose auf dem Rezept angegeben werden. Blutzuckerteststreifen werden hingegen sozialrechtlich als Arzneimittel angesehen. Daher sind sie getrennt von den Hilfsmitteln, wie z. B. Blutzuckermessgeräten, Lanzetten oder Kanülen, zu verordnen, denn die Kosten der Hilfsmittel fließen nicht in das Arzneimittel-Ausgabenvolumen der jeweiligen Praxis ein. Aber wie sieht es eigentlich mit der Zuzahlung aus? Im Folgenden erhalten Sie eine kleine Übersicht.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 74 (PDF)
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DAP-RUBRIK
Medizinisches Cannabis
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Seit dem Inkrafttreten des sog. Cannabisgesetzes am 10. März 2017 ist es Ärzten erlaubt, Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder mit dem Wirkstoff Dronabinol zu verordnen. Es handelt sich um verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel nach Anlage III Betäubungsmittelgesetz.
In den neuen DAP Reports über Cannabisblüten, Cannabisextrakte und Dronabinol sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.
» Zur DAP-Rubrik Medizinisches Cannabis
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krissikunterbunt – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 74
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Neue Beratungsleitfäden
Möchten Sie Ihre Beratungskompetenz zu bestimmten Indikationsgebieten und Wirkstoffen erweitern? Dann schauen Sie in unsere Rubrik Beratungsleitfäden hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungsgespräch unterstützen.
Neu erschienen im DAP Dialog 74:
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Hat man bei Nichtlieferbarkeit der vier Preisgünstigsten freie Auswahl unter allen teureren Präparaten?
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Bei der Belieferung von Kassenrezepten werden im ersten Schritt Rabattverträge, im zweiten die vier preisgünstigsten Generika abgefragt. Nun stellt sich die Frage, ob wir im Fall der Nichtlieferbarkeit dieser günstigen Arzneimittel unter den lieferbaren teureren Generika die freie Wahl haben.
Ist es also erlaubt, den „teureren“ Lagerartikel abzugeben, obwohl alternativ ein billigeres Medikament, aber eben kein preisgünstiges beim Großhändler besorgt werden könnte?
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vege – stock.adobe.com
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Das Sonderkennzeichen „Akutversorgung“ soll bei dieser Betrachtung keine Rolle spielen und auch eventuell anfallende Mehrkosten für den Kunden sollen hier nicht thematisiert werden.
» Lesen Sie hier die Antwort
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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