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KW 19 Mittwoch, 10. Mai 2023
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wird eine Rezeptur aus Lebertran und Vaseline durch die GKV übernommen?
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Uns wurde folgende Verschreibung auf rosa Rezept für einen Erwachsenen vorgelegt: „Lebertran 33,3 % in Vaselinum album 200 g“.
Auf wiederholte Anfrage bei der Krankenkasse (IKK Südwest) haben wir keine verbindliche Antwort bezüglich der Übernahme erhalten. Auch ein Kostenvoranschlag wurde ignoriert. Telefonisch wurde mitgeteilt, wenn etwas auf rosa Rezept verordnet wird, wird es auch übernommen, und das entscheidet die Abrechnungsstelle! Wie verhalten wir uns nun richtig? Der Patient behauptet, er habe das schon öfter auf Kassenrezept bekommen.
» Lesen Sie hier die Antwort
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Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com
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Indikationserweiterung für RINVOQ®
NEU! Nach erfolgreicher Zulassung bei CUa ist RINVOQ® (Upadacitinib) jetzt auch für die Behandlung des mittelschweren bis schweren aktiven Morbus Crohn (MC)b zugelassen. Die erste orale fortgeschrittene Therapie bei MC wird wie auch bei der CUa mit der 45-mg-Dosierung induziert. Die Erhaltung erfolgt mit 15 mg bzw. 30 mg.1
» Mehr zur Anwendung
» Pflichttext (PDF)
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© AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
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a RINVOQ® wird angewendet zur Behandlung der mittelschweren bis schweren aktiven Colitis ulcerosa bei erwachsenen Patienten, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder diese nicht vertragen haben.
b RINVOQ® wird angewendet zur Behandlung des mittelschweren bis schweren aktiven Morbus Crohn bei erwachsenen Patienten, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder diese nicht vertragen haben.
1 Aktuelle Fachinformation RINVOQ®_abbv.ie/Pflichttext/Rinvoq
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DAP-RUBRIK SPEZIALTHERAPEUTIKA
Themenseite Hämophilie
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Seit dem 1. September 2020 werden Blutgerinnungsfaktoren zur Behandlung der Hämophilie nur noch über Apotheken abgegeben. Hintergrund ist das im August 2019 in Kraft getretene Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Bei Rezeptbelieferung und Dokumentation gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Auf einer Übersichtsseite des DeutschenApothekenPortals finden Sie Informationen, Arbeitshilfen und weiterführende Links.
» Lesen Sie hier weiter
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ag visuell – stock.adobe.com
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Rezeptbelieferung im Notdienst
Im Notdienst steht die sofortige Versorgung der Patienten mit dringend benötigten Arzneimitteln im Vordergrund. Jedoch müssen auch hier die vertraglichen Bedingungen beachtet werden. Die folgende Arbeitshilfe dient als Unterstützung bei der Rezeptbelieferung im Notdienst.
» Zur DAP Arbeitshilfe
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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