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KW 18 Mittwoch, 3. Mai 2023
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Dürfen Fiebersäfte auch ohne Verordnung als Rezeptur hergestellt werden?
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Wir überlegen aufgrund der anhaltenden Lieferengpässe momentan, ob für einen Paracetamolsaft als Rezeptur unbedingt ein Rezept vorliegen muss oder ob wir dies auch einzeln auf Kundenwunsch umsetzen dürfen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Trueffelpix – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 74
Entlassrezepte im Fokus
Wo liegen die Stolperfallen?
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Knackpunkte bei Retaxationen von Entlassrezepten sind in den meisten Fällen die formal korrekte Ausstellung und die kurze Rezeptgültigkeit. Zukünftig könnten auch wieder die abgegebenen Packungsgrößen relevant werden, da die Sonderregelungen der SARS-CoV-2-AMVersVO ausgelaufen sind. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte zu diesem Thema vor.
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Indikationserweiterung für RINVOQ®
NEU! Nach erfolgreicher Zulassung bei CUa ist RINVOQ® (Upadacitinib) jetzt auch für die Behandlung des mittelschweren bis schweren aktiven Morbus Crohn (MC)b zugelassen. Die erste orale fortgeschrittene Therapie bei MC wird wie auch bei der CUa mit der 45-mg-Dosierung induziert. Die Erhaltung erfolgt mit 15 mg bzw. 30 mg.1
» Mehr zur Anwendung
» Pflichttext (PDF)
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© AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
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a RINVOQ® wird angewendet zur Behandlung der mittelschweren bis schweren aktiven Colitis ulcerosa bei erwachsenen Patienten, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder diese nicht vertragen haben.
b RINVOQ® wird angewendet zur Behandlung des mittelschweren bis schweren aktiven Morbus Crohn bei erwachsenen Patienten, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder diese nicht vertragen haben.
1 Aktuelle Fachinformation RINVOQ®_abbv.ie/Pflichttext/Rinvoq
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DAP ARBEITSHILFE
Heilungsmöglichkeiten vor Rezeptabrechnung
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Bei der Belieferung von GKV-Rezepten müssen Apotheken auf viele Formalien achten, damit ihnen am Ende nicht eine Retax droht. Oft finden sich auf den ausgestellten Rezepten formale Fehler. Die Apotheken haben in vielen Fällen die Möglichkeit, diese Fehler vor der Abrechnung zu heilen. Welche Angaben alle durch die Apotheke geheilt werden dürfen, zeigt folgende Arbeitshilfe auf.
» Zur Arbeitshilfe
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DAP ARZTINFORMATION
Nichtverfügbarkeit
Bei Nichtverfügbarkeiten von Arzneimitteln muss der Arzt gegebenenfalls informiert werden und die Verordnung ändern bzw. ein neues Rezept ausstellen. Die folgende Arztinformation vereinfacht die Kommunikation mit dem Arzt, wenn Arzneimittel nicht verfügbar sind.
» Zur Arztinformation
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APOFRAGE DES TAGES
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Wissen Sie die Antwort?
Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte!
Dies ist die heutige Apofrage:
Ichtholan® gibt es in 3 Wirkstärken. Bei welchen Beschwerden wird die hochkonzentrierte Zugsalbe Ichtholan® 50 % eingesetzt?
» Hier geht's zur Apofrage des Tages
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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