Sollte dieser Newsletter nicht korrekt dargestellt werden, klicken Sie bitte hier.

KW 18
Mittwoch, 3. Mai 2023

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen Fiebersäfte auch ohne Verordnung als Rezeptur hergestellt werden?

Wir überlegen aufgrund der anhaltenden Liefer­eng­pässe momentan, ob für einen Paracetamol­saft als Rezeptur unbedingt ein Rezept vorliegen muss oder ob wir dies auch einzeln auf Kunden­wunsch umsetzen dürfen?

» Lesen Sie hier die Antwort


Trueffelpix – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 74

Entlassrezepte im Fokus

Wo liegen die Stolperfallen?

Knack­punkte bei Retaxationen von Entlass­rezepten sind in den meisten Fällen die formal korrekte Ausstellung und die kurze Rezept­gültigkeit. Zukünftig könnten auch wieder die abge­gebenen Packungs­größen relevant werden, da die Sonder­regelungen der SARS-CoV-2-AMVersVO ausge­laufen sind. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte zu diesem Thema vor.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 74 (PDF)

Anzeige

Indikationserweiterung für RINVOQ®

NEU! Nach erfolg­reicher Zulassung bei CUa ist RINVOQ® (Upadacitinib) jetzt auch für die Behandlung des mittel­schweren bis schweren aktiven Morbus Crohn (MC)b zuge­lassen. Die erste orale fort­ge­schrittene Therapie bei MC wird wie auch bei der CUa mit der 45-mg-Dosierung induziert. Die Erhaltung erfolgt mit 15 mg bzw. 30 mg.1

» Mehr zur Anwendung

» Pflichttext (PDF)


© AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG

a RINVOQ® wird angewendet zur Behandlung der mittelschweren bis schweren aktiven Colitis ulcerosa bei erwachsenen Patienten, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder diese nicht vertragen haben.
b RINVOQ® wird angewendet zur Behandlung des mittelschweren bis schweren aktiven Morbus Crohn bei erwachsenen Patienten, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder diese nicht vertragen haben.
1 Aktuelle Fachinformation RINVOQ®_abbv.ie/Pflichttext/Rinvoq

DAP ARBEITSHILFE

Heilungsmöglichkeiten vor Rezeptabrechnung

Bei der Belieferung von GKV-Rezepten müssen Apotheken auf viele Formalien achten, damit ihnen am Ende nicht eine Retax droht. Oft finden sich auf den ausgestellten Rezepten formale Fehler. Die Apotheken haben in vielen Fällen die Möglichkeit, diese Fehler vor der Abrechnung zu heilen. Welche Angaben alle durch die Apotheke geheilt werden dürfen, zeigt folgende Arbeitshilfe auf.

» Zur Arbeitshilfe

DAP ARZTINFORMATION

Nichtverfügbarkeit

Bei Nichtverfügbarkeiten von Arzneimitteln muss der Arzt gegebenenfalls informiert werden und die Verordnung ändern bzw. ein neues Rezept ausstellen. Die folgende Arztinformation vereinfacht die Kommunikation mit dem Arzt, wenn Arzneimittel nicht verfügbar sind.

» Zur Arztinformation

Anzeige

APOFRAGE DES TAGES

Wissen Sie die Antwort?

Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte!

Dies ist die heutige Apofrage:

Ichtholan® gibt es in 3 Wirkstärken.
Bei welchen Beschwerden wird die hoch­konzentrierte Zugsalbe Ichtholan® 50 % eingesetzt?

» Hier geht's zur Apofrage des Tages


© deutschesapothekenportal.de

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Nützliche Links

Pflichtangaben

DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Abmeldung: Wenn Sie unsere Newsletter abbestellen möchten, dann klicken Sie bitte auf diesen Link: https://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/nl/newsletter-apo.php?Action=unsubscribe&EMail=[EMail]