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KW 47 Montag, 21. November 2022
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
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Ist Vitamin D auf GKV-Rezept erstattungsfähig?
Uns liegt ein Rezept über „Vitamin D3 2000 Ie+V K2 80 Kap 12 St. PZN 17874513“ zulasten der GKV vor. Der Arzt hat auf dem Rezept „Ausnahmeindikation“ vermerkt.
Ist das Vitamin D3 erstattungsfähig oder muss die Patientin selbst für die Kosten aufkommen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Iraidka – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 71
Nährstoffe in der Schwangerschaft
Worauf Vegetarierinnen achten sollten
Vegetarier, die auf Fleisch und Fisch verzichten, aber dennoch Milchprodukte, Eier und Honig zu sich nehmen, werden als Ovo-Lacto-Vegetarier bezeichnet. Fachleute sind der Meinung, dass Schwangere bei einer ovo-lacto-vegetarischen Ernährung ausreichend mit den meisten Nährstoffen versorgt werden können. Welche Ausnahmen es geben kann, wird im Folgenden erläutert.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 71 (PDF)
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Abrechnung Grippeimpfung in der Apotheke
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In der Saison 2022/23 können Apotheken zum ersten Mal Grippeschutzimpfungen im Rahmen der Regelversorgung durchführen. Bis zur Saison 2023/24 erfolgt die Abrechnung übergangsweise noch über einen Sonderbeleg, den die Apothekerverbände zur Verfügung stellen. Im Feld „Kennziffer“ wird an Position 1 die Impfleistung über das Sonderkennzeichen SOK 17716926 abgerechnet, an Position 2 die Nebenleistung mit dem Sonderkennzeichen SOK 17716955 und an Position 3 über das Sonderkennzeichen des jeweiligen Impfstoffs (beispielsweise SOK 17717110 für Efluelda®). Da die Softwarehäuser bereits angekündigt haben, die technischen Voraussetzungen wahrscheinlich erst im Dezember flächendeckend bereitstellen zu können, sollen die Impfleistungen aus November erst im Dezember an das Rechenzentrum übermittelt und bis dahin digital gespeichert werden.
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© DAP Networks GmbH
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 71
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Neues Beratungswissen
Möchten Sie Ihre Beratung zu bestimmten Wirkstoffen und Inhaltsstoffen überprüfen? Dann schauen Sie in unsere Rubrik Beratungswissen hinein. Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie im Beratungsgespräch unterstützen.
Neu erschienen im DAP Dialog 71:
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DAP Arbeitshilfe „Künstliche Befruchtung“
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Bei der Belieferung von Rezepten mit Arzneimitteln, die zur künstlichen Befruchtung eingesetzt werden, müssen Apotheken besonders gut aufpassen, wie sie das Rezept abrechnen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten teilweise zu 50 % oder 100 %. Aber wann übernehmen sie was und wie kann die Apotheke das erkennen? Um Ihnen da mehr Klarheit zu verschaffen, haben wir die folgende Arbeitshilfe für Sie erstellt.
» Zur Arbeitshilfe
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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DeutschesApothekenPortal
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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