KW 34
Mittwoch, 24. August 2022

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir statt 3 Packungen Lantarel 2,5 mg 10 St. eine Packung metex 2,5 mg 30 St. abgeben?

Wir haben ein Rezept über 3 Packungen Lantarel 2,5 mg 10 St. zulasten der Techniker Kranken­kasse vor­liegen.

Wir fragen uns, ob wir anstatt der 3 kleinen Packungen die wirtschaftlichere Packung metex 2,5 mg 30 St. PZN 04203562 ab­geben dürfen.

» Lesen Sie hier die Antwort

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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 70

Pharmazeutische Dienstleistungen

Neues in der Apothekenwelt

Vom Gesetz­geber bereits im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungs­gesetz fest­ge­schrieben, wird es nun endlich Wirklichkeit: Apotheken dürfen pharma­zeutische Dienst­leistungen nicht nur anbieten, sondern auch ab­rechnen. Zunächst haben es fünf Dienst­leistungen in den Abrechnungs­katalog geschafft. Einen Über­blick erhalten Sie in einem Beitrag des neuen DAP Dialoges.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 70 (PDF)

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expopharm vom 14. bis 17.09.22

Gemeinsam Apotheke gestalten

Erweitern Sie Ihr Netzwerk und tauschen Sie sich aus. Auf der Leitmesse des Apothekenmarktes treffen sich die Branchengrößen in München. Erleben Sie wertvollen Wissenstransfer durch ein interaktives Vortrags­programm und Gesprächsrunden mit Experten.

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NEUE DAP ARBEITSHILFE

Impfstoffverordnungen: GKV-Pflichtleistung vs. Satzungsimpfung

Bei der Verordnung von Impf­stoffen treten in der Apotheke häufig Unsicher­heiten auf. Diese DAP Arbeits­hilfe gibt Ihnen einen Überblick, wie Impfstoffe als GKV-Pflicht­leistung bzw. als Satzungs­impfung in der Regel verordnet werden.

» Hier geht es zur Arbeitshilfe

RETAXFALL-ARCHIV

Überblick über die gängigsten Retaxationen

Der Rahmenvertrag und auch andere gesetzliche Verträge setzen den Apotheken relativ enge Grenzen, wenn es um die korrekte Arzneimittelauswahl geht. In diesem Dschungel von Gesetzen, Regelungen und Vorschriften kann einem auch mal ein Fehler unter­laufen, auf den eine Retaxation folgt. Doch wie sieht es aus, wenn eine Retaxierung nicht gerechtfertigt ist oder es sich um einen Formfehler handelt, bei dem die Apotheke trotzdem ihren Vergütungsanspruch behält?

» Hier geht es zum Retaxfall-Archiv


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