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KW 29
Montag, 18. Juli 2022

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Fortbildungen – online oder Präsenz?

Für eine kompetente Beratung der Apothekenkunden ist es wichtig, dass Apotheker und PTA über ein grundlegendes Fachwissen verfügen und dieses regelmäßig durch die Teilnahme an Fortbildungen vertiefen und erweitern. Waren Fortbildungen vor der Pandemie noch häufig in Präsenz, nahm während der Pandemie der Online-Anteil mehr und mehr zu.

Uns interessiert daher heute:

Welche Art der Fortbildung bevorzugen Sie?







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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 69

Verdauung bei Säuglingen und Klein­kindern

Wenn’s im Bäuchlein rumort

Ob Bauchweh, Übelkeit, Erbrechen oder Durch­fall – wenn es die Kleinsten erwischt, ist die Sorge groß. Grundlage für unser Wohl­befinden und unser Immun­system ist eine gesunde Darmflora, die bei einem Ungleich­gewicht verschiedene Aus­wirkungen wie die bereits genannten haben kann. Wie Säuglingen und Kindern geholfen werden kann, zeigt der folgende Beitrag des aktuellen DAP Dialoges.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 69 (PDF)

zilvergolf – stock.adobe.com

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Bundesweite Apothekenaktion „Pneumokokken – kennen Sie das Risiko?“

Pneumokokken sind Bakterien, die durch Tröpfchen­infektion über­tragen werden können.

In der Alters­gruppe 60+ erkranken in Deutschland jährlich weit über 30.000 Menschen an einer Lungen­ent­zündung, die auf Pneumokokken zurück­zu­führen ist. Bei etwa jedem 8. Erkrankten nimmt sie einen tödlichen Verlauf.

Eine Impfung kann vorbeugen!

Als wichtigste Präventionsmaßnahme gilt die Impfung gegen Pneumokokken.1 Sie wird für alle Personen ab 60 Jahren als Standardimpfung sowie für Menschen mit bestimmten Grund­erkrankungen als Indikationsimpfung von der Ständigen Impf­kommission (STIKO) empfohlen.2

Trotz des hohen Risikos ist die Impf­quote in Deutschland nach wie vor niedrig. Gerade einmal 3,5 % der 60-Jährigen sind gegen Pneumokokken geimpft.3

Helfen Sie bei der deutschland­weiten Aufklärung und seien Sie Teil dieser Apotheken­aktion!

» Jetzt anmelden

1 Robert Koch-Institut, Epid Bull 2016; 36: 353–359
2 Robert Koch-Institut, Epid Bull 2022; 4: 12
3 Robert Koch-Institut, Epid Bull 2021; 50: 10

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: DiGA

Digitale Gesundheits­­anwendungen (DiGA) können von Ärzten und Psycho­­therapeuten verordnet werden, um bei der Erken­nung und Behandlung von Krank­­heiten oder z. B. der individuellen Umsetzung von Behandlungs­­prozessen zu unter­­stützen. DiGA werden aber nicht nur nach Verordnung durch einen Arzt erstattet, der Patient kann auch selbst einen Antrag auf eine spezifische DiGA bei seiner gesetz­lichen Kranken­­kasse stellen.

Wir fragten daher:

momius – stock.adobe.com

Haben Sie bereits einen Patienten auf die Möglichkeit, eine DiGA zu beantragen und zu nutzen, hingewiesen?

» Lesen Sie hier die Ergebnisse

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

N1 nicht im Handel – darf die N2 abgegeben werden?

Für einen GKV-Patienten wurde Dormicum 7,5 mg FTA N1 verordnet. Es befindet sich nur eine N2-Größe im Handel.

Darf statt der N1- nun die N2-Packung abgegeben oder muss ein neues Rezept ausgestellt werden?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com
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