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KW 24 Mittwoch, 15. Juni 2022
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Ist ein Austausch zwischen Arzneimittel und Medizinprodukt möglich?
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Wir haben eine Verordnung über „Movicol Junior aromafrei Emra 30 x 6,9 g PZN 06798660“ für ein Kleinkind erhalten. Zurzeit sind allerdings keine Reimporte (Arzneimittel) lieferbar, sondern nur das entsprechende Medizinprodukt.
Wie können wir vorgehen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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vege – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 69
Immer wieder Ärger mit Retaxationen
Wie ist mit Dronabinol-Rezepten umzugehen?
Auch gut fünf Jahre nach Inkrafttreten des sogenannten Cannabisgesetzes am 10. März 2017 erreichen DAP weiterhin viele Fragen und Retaxationsmeldungen über Cannabis-Zubereitungen. Apotheken scheinen besonders verunsichert zu sein, wenn es um die Herstellung, Taxierung und Abgabe von Dronabinol geht. In einem Artikel des neuen DAP Dialoges und im neuen DAP Report finden Sie viele Fragen und noch mehr Antworten.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 69 (PDF)
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Anzeige
Therapieoption bei Morbus Gaucher Typ 1 – einer
seltenen Stoffwechselerkrankung
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Morbus Gaucher Typ 1 ist eine seltene
Stoffwechselerkrankung, zu deren Behandlung unterschiedliche Therapieansätze zur Verfügung stehen. Die Abgabehilfe stellt nicht nur das Krankheitsbild vor, sondern gibt auch Informationen zum Arzneimittelprofil von Cerdelga®, einer oralen Therapieoption zur Langzeitbehandlung bei Morbus Gaucher Typ 1. Außerdem erfahren Sie, was bei der Rezeptabrechnung und -kontrolle von Cerdelga® zu beachten ist.
» Zur Abgabehilfe
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© Sanofi-Aventis Deutschland GmbH
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COUPONING
Neue Rubrik bei DAP: jetzt informieren!
Couponing in der Apotheke liefert einen kostenlosen Mehrwert und dient der Steigerung des Abverkaufs. Zudem ist es eine sinnvolle Methode, um die Kundenbindung zu stärken.
Damit auch Sie wissen, welche Couponing-Aktionen aktuell und auch in Zukunft gültig sind, hat DAP seit Neuestem eine eigene Rubrik zu diesem Thema.
» Zur Couponing-Rubrik
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DAP-Rubrik „Medizinisches Cannabis“
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Seit dem Inkrafttreten des sog. Cannabisgesetzes am 10. März 2017 ist es Ärzten erlaubt, Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und bei fehlenden Therapiealternativen u. a. medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten oder mit dem Wirkstoff Dronabinol zu verordnen. Es handelt sich um verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel nach Anlage III Betäubungsmittelgesetz.
In den neuen DAP Reports über Cannabisblüten, Cannabisextrakte und Dronabinol sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengefasst.
» Hier geht es zur DAP-Rubrik Medizinisches Cannabis
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krissikunterbunt – stock-adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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