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KW 05 Mittwoch, 2. Februar 2022
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Was darf auf ein Rezept ohne Mengenangabe abgegeben werden?
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Wir haben eine Wirkstoffverordnung ohne jegliche Größenangabe erhalten, nur die Dosierung mit der Therapiedauer ist angegeben: „Amoxi/Clav 875/125 mg p. o. 1–1–1 für 7d“. Das Rezept wurde von einem Arzt einer Notaufnahme ausgestellt.
Welche Menge dürfen wir hier abgeben? Eine N1 oder die Menge an Tabletten, die für die Therapiedauer benötigt wird?
» Lesen Sie hier die Antwort
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vege – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 66
Supportive Therapie
Krebspatienten in der Apotheke
Die Nebenwirkungen einer Krebstherapie können neben der eigentlichen Erkrankung zusätzlich eine große Belastung für Betroffene darstellen. Besonders in der Krebstherapie hat die supportive Therapie eine wichtige Bedeutung, denn neben dem allgemeinen Leidensdruck ist das Spektrum der möglichen Nebenwirkungen breit und kann den gesamten Therapieerfolg gefährden. Erfahren Sie mehr in einem Artikel des neuen DAP Dialogs.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 66 (PDF)
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Tromcardin® complex: NEUE Farbe – gleicher Inhalt
Die Tablettenfarbe ist jetzt gelb, analog zum Tablettenkern, und nicht mehr weiß. Das bewährte Verhältnis der enthaltenen Mikronährstoffe Kalium, Magnesium, Folsäure, Vitamin B12, Niacin und Coenzym Q10 bleibt identisch. Auch an der Einnahme-Empfehlung von 2-mal 2 Tabletten täglich ändert sich nichts.
» Weitere Informationen
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© Trommsdorff GmbH & Co. KG
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DAP ARBEITSHILFE
Substitutionsausschlussliste: Opioid-Analgetika
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Folgende drei Wirkstoffe (alles Betäubungsmittel) sind in Abhängigkeit von ihrer Applikationshöchstdauer bzw. -häufigkeit von der Substitution ausgeschlossen:
- Buprenorphin, transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer
- Hydromorphon, Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit
- Oxycodon, Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit
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Da nur der Austausch von Betäubungsmitteln mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit ausgeschlossen wurde, ist der gegenseitige Austausch von Präparaten mit identischer Applikationshäufigkeit weiterhin erlaubt. Deshalb müssen innerhalb von Arzneimittelgruppen mit gleicher Applikationshäufigkeit auch weiterhin die Rabattverträge beachtet werden.
Einen Überblick über die retaxsichere Rezeptbelieferung bei Opioid-Analgetika der Substitutionsausschlussliste gibt die folgende DAP Retax-Arbeitshilfe.
» Hier geht es zur Arbeitshilfe
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DAP ARBEITSHILFE
Ersatzkassen: Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel
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Bestimmte Arzneimittel sind gemäß den Richtlinien des G-BA von der Verordnung zulasten der GKV ausgeschlossen oder ihre Verordnung ist nur eingeschränkt möglich. Die folgende Arbeitshilfe zeigt eine Übersicht der verschiedenen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel und die entsprechenden Prüfpflichten der Apotheke bei Rezepten zulasten von Ersatzkassen.
» Hier geht es zur Arbeitshilfe
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
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Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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