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KW 05
Mittwoch, 2. Februar 2022

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was darf auf ein Rezept ohne Mengenangabe abgegeben werden?

Wir haben eine Wirkstoffverordnung ohne jegliche Größenangabe erhalten, nur die Dosierung mit der Therapiedauer ist angegeben: „Amoxi/Clav 875/125 mg p. o. 1–1–1 für 7d“. Das Rezept wurde von einem Arzt einer Notaufnahme ausgestellt.

Welche Menge dürfen wir hier abgeben? Eine N1 oder die Menge an Tabletten, die für die Therapiedauer benötigt wird?

» Lesen Sie hier die Antwort

vege – stock.adobe.com

AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 66

Supportive Therapie

Krebspatienten in der Apotheke

Die Nebenwirkungen einer Krebstherapie können neben der eigentlichen Erkrankung zusätzlich eine große Belastung für Betroffene darstellen. Besonders in der Krebstherapie hat die supportive Therapie eine wichtige Bedeutung, denn neben dem allgemeinen Leidensdruck ist das Spektrum der möglichen Nebenwirkungen breit und kann den gesamten Therapieerfolg gefährden. Erfahren Sie mehr in einem Artikel des neuen DAP Dialogs.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 66 (PDF)

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Tromcardin® complex: NEUE Farbe – gleicher Inhalt

Die Tablettenfarbe ist jetzt gelb, analog zum Tabletten­kern, und nicht mehr weiß. Das bewährte Verhältnis der enthaltenen Mikronährstoffe Kalium, Magnesium, Folsäure, Vitamin B12, Niacin und Coenzym Q10 bleibt identisch. Auch an der Einnahme-Empfehlung von 2-mal 2 Tabletten täglich ändert sich nichts.

» Weitere Informationen

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» Presseinformation / Hinweise zu Auslieferung und Abverkauf (PDF)

DAP ARBEITSHILFE

Substitutions­ausschluss­liste: Opioid-Analgetika

Folgende drei Wirkstoffe (alles Betäubungs­mittel) sind in Abhängigkeit von ihrer Applikations­höchst­dauer bzw. -häufigkeit von der Substitution ausge­schlossen:

  • Buprenorphin, transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikations­höchst­dauer
  • Hydromorphon, Retard­tabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikations­häufigkeit
  • Oxycodon, Retard­tabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikations­häufigkeit
 

Da nur der Austausch von Betäubungs­mitteln mit unterschiedlicher Applikations­häufigkeit ausge­schlossen wurde, ist der gegen­seitige Austausch von Präparaten mit identischer Applikations­häufigkeit weiterhin erlaubt. Deshalb müssen innerhalb von Arznei­mittel­gruppen mit gleicher Applikations­häufigkeit auch weiterhin die Rabatt­verträge beachtet werden.

Einen Überblick über die retaxsichere Rezept­belieferung bei Opioid-Analgetika der Substitutions­ausschluss­liste gibt die folgende DAP Retax-Arbeitshilfe.

» Hier geht es zur Arbeitshilfe

DAP ARBEITSHILFE

Ersatzkassen: Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel

Bestimmte Arznei­mittel sind gemäß den Richtlinien des G-BA von der Verordnung zulasten der GKV ausge­schlossen oder ihre Verordnung ist nur einge­schränkt möglich. Die folgende Arbeitshilfe zeigt eine Übersicht der verschiedenen Verordnungs­einschränkungen und -ausschlüsse für Arznei­mittel und die entsprechenden Prüf­pflichten der Apotheke bei Rezepten zulasten von Ersatz­kassen.

» Hier geht es zur Arbeitshilfe

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