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KW 04
Montag, 24. Januar 2022

Aktuelle Kurzumfrage

Thema: Hash-Code-Bedruckung Rezepturen

Ursprünglich war die Hash-Code-Bedruckung von Rezepturen ab dem 1. Januar 2022 geplant. Da es aber bei der Umsetzung vor allem auf Seiten der Softwarehäuser noch Probleme gab, hat man sich auf eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2022 geeinigt. Verpflichtend kommt dann die Hash-Code-Bedruckung erst ab dem 01.07.2022 auf die Apotheken zu.

Damit dann auch alles klappt, sollten Apothekenmitarbeiter die Bedruckung soweit möglich schon jetzt üben und nutzen.

Uns interessiert heute:

Können Sie mit Ihrem Softwaresystem neben Cannabisrezepturen auch schon normale Rezepturen mit dem Hash-Code bedrucken?





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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 66

Retaxfalle Dosierungsangabe >>Dj<<

Manchmal muss es genauer sein

Seit November 2020 muss bei jeder Verordnung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels eine Dosierung angegeben werden. Zunächst gab es eine Retax-Friedenspflicht, die jedoch am 1. Oktober 2021 bei den Ersatzkassen auslief. Fehlt nun eine Dosierung auf einer Verordnung über ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, ist mit einer Retaxierung zu rechnen. Doch auch die Angabe „Dj“ kann bei manchen Verordnungen teuer werden. Mehr dazu im folgenden Retaxfall.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 66 (PDF)

DAP Derma-News

Die DAP Derma-News informieren Sie als interessierte Apotheken­mitarbeiter kontinuierlich zum Themen­schwer­punkt Dermopharmazie und -kosmetik über Neuheiten auf dem Markt, beleuchten Probleme bei der Abgabe und erweitern so Ihre Kompetenz. Neben Produkt­informationen, Beratungs­tipps, Hinweisen auf weiter­führende Arbeits­materialien und Aktionen wie Produkt­tests und Gewinn­spiele runden regelmäßige Markt- und Meinungs­umfragen die Derma-News ab.

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 DAP PATIENTENINFORMATION

Alkohol­konsum während der Arznei­mittel­therapie

Bei vielen Medikamenten kann der Konsum von Alkohol zu unange­nehmen Neben­wirkungen führen, die Wirkung des Medikaments verändern oder Einfluss auf den Blut­alkohol­spiegel haben. Die folgende DAP Patienten­information klärt über einige relevante Wechsel­wirkungen auf.

» Hier geht es zur neuen Patienteninformation

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Reicht der Vermerk „Muttervorsorge“ für eine Zuzahlungsbefreiung?

Wir haben ein Rezept für eine Kundin erhalten, die schwanger werden möchte und in diesem Zusammenhang vom Frauenarzt behandelt wird. Der Arzt hat auf der Verordnung „Muttervorsorge“ angegeben und die Kundin meint, dadurch müsste sie keine Zuzahlung leisten. Wir sind uns unsicher – was ist richtig?

» Lesen Sie hier die Antwort

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Nützliche Links

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Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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