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KW 01 Montag, 3. Januar 2022
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: Nutzung des DeutschenApothekenPortals
Als Leser des DAP Newsletters sind Sie vielleicht auch bereits bei Mein DAP registriert oder sogar eines unserer Premiummitglieder. Mit den zahlreichen DAP-Services wie Beratungsleitfäden, Übersichtspostern, Fortbildungen, Wissens-Checks und Datenbanken, wie z. B. dem PZN-Checkplus und dem Biologika-Check sowie den Datenbanken zur Recherche der verordnungsfähigen Medizinprodukte und der austauschbaren Darreichungsformen, möchten wir Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.
Uns interessiert, ob Sie die DAP-Services (regelmäßig) nutzen.
Unsere Frage lautet daher heute:
Wie häufig nutzen Sie die Services des DAP?
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Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung
von 1.000 DAPs teil.
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DAP-RUBRIK
Rezeptur: Arbeitshilfen und typische Retaxfallen
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Unter dem Menüpunkt „Rezept & Retax“ finden Sie die DAP-Rubrik „Rezeptur“ des DeutschenApothekenPortals. Hier gibt es Erläuterungen zu typischen Rezeptur-Retaxationen, ein Rezepturfragen-Archiv, alle DAP Retax-Arbeitshilfen zum Thema sowie unter „Rezepturwissen“ interessante Artikel rund um Rezepturherstellung, -dokumentation und -taxierung.
» Zur Rezeptur-Rubrik
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carmakoma – stock.adobe.com
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AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 66
Hämophiliearzneimittel
Was Apotheken bei der Abgabe beachten müssen
Apotheken dürfen seit über einem Jahr Rezepte über Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie beliefern. Nicht nur für Patienten hat sich folglich der Vertriebsweg geändert, auch die meisten Apotheken betraten mit den Hämophiliearzneimitteln Neuland. Aber was genau hat sich eigentlich geändert? Erfahren Sie mehr in einem Artikel des neuen DAP Dialogs.
» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 66 (PDF)
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In 7 Schritten durch die geführte Medikationsanalyse
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© Scholz online
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Wie können wir eine Wirkstoffverordnung über Etanercept beliefern?
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Wir haben eine Verordnung zulasten der BARMER erhalten. Auf dem Rezept wurde „Etanercept Pen 50 mg 12 St.“ verordnet. Da es sich um ein Biological handelt, dürfte doch eine Wirkstoffverordnung unzulässig sein, oder? Es existieren zwar Rabattverträge (es wurde Nepexto bestellt), aber ein Austauschpräparat ist in Anlage 1 nicht genannt. Was ist zu tun?
» Lesen Sie hier die Antwort
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Iraidka – stock.adobe.com
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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