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KW 22 Montag, 31. Mai 2021
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Aktuelle Kurzumfrage
Thema: STIKO-Impfempfehlung Keuchhusten in der Schwangerschaft
Seit dem Frühjahr 2020 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) als Schutzmaßnahme, dass sich Schwangere zu Beginn des dritten Trimesters, also ab der 28. Schwangerschaftswoche, gegen Keuchhusten impfen lassen sollten. Hintergrund ist, dass durch die Impfung der Mutter auch Antikörper auf das Kind übertragen werden und sich so ein Nestschutz aufbauen kann. Das ist wichtig, weil Keuchhusten gerade bei Früh- und Neugeborenen lebensbedrohlich verlaufen kann und häufig aufgrund atypischer Symptome nicht diagnostiziert wird.
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:
Wie beurteilen Sie den Bedarf an Keuchhusten-Impfstoff seit der STIKO-Empfehlung im Frühjahr 2020?
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Jetzt DAPs sammeln
Mit Ihrer Teilnahme werden Ihnen 5 DAPs gutgeschrieben. Zusätzlich nehmen Sie an der Verlosung
von 1.000 DAPs teil.
Sollten Sie sich noch nicht für das DAPs-Punktesystem
angemeldet haben, können Sie sich
hier registrieren.
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SERIPNOL® – der Schlaf-Gut-Komplex von neuraxpharm®
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Aktuell sind Schlafstörungen verstärkt ein Thema in der Apotheke. Unter anderem kann Stress zu einer Verschlechterung der Schlafqualität führen. Der ZNS-Spezialist neuraxpharm® bietet mit SERIPNOL® eine ausgewählte Kombination natürlicher Nährstoffe für Psyche und Nerven.1 Neben den Vitaminen B1, B6 und B12 enthält SERIPNOL® Melatonin, Passionsblumenkraut-Extrakt und Mangan.
» Jetzt Angebot sichern! (PDF)
» www.seripnol.de
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© neuraxpharm Arzneimittel GmbH
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1 Die Vitamine B1, B6 und B12 tragen zu einer normalen Funktion der Psyche und des Nervensystems bei.
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Bufori Easyhaler® – beim Wechsel von Devices auf die Adhärenz achten
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Eine korrekte Applikation von pulmonal anzuwendenden Arzneimitteln ist für einen optimalen Therapieerfolg unabdingbar – hier überzeugt der Easyhaler® durch seine einfache Handhabung.1
Ist die Therapietreue durch einen Wechsel von Bufori Easyhaler® auf ein anderes Inhalationssystem gefährdet, können Pharmazeutische Bedenken geltend gemacht werden.
Wie das geht, ist auf der Abgabehilfe zusammengefasst.
» Abgabehilfe Bufori Easyhaler®
» Pflichttext Bufori Easyhaler® (PDF)
1 Tamási L et al. Adv Ther 2018; 35: 1140–52
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© ORION Pharma GmbH
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SERVICE
DAP Arbeitshilfen zum Thema Rezeptur
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Mit der Rezepturherstellung leisten Apotheken einen bedeutenden Beitrag zur Arzneimittelversorgung. Umso wichtiger ist es, dass sich das ganze Apothekenteam mit dem Thema Rezeptur gut auskennt, denn die gesetzlichen Vorschriften rund um Erstellung und Berechnung von Rezepturen sind vielfältig.
Worauf Sie bei Rezepturverordnungen und der korrekten Taxierung achten müssen, zeigen die rezepturrelevanten DAP Arbeitshilfen.
» Zu den DAP Arbeitshilfen zum Thema Rezeptur
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Ramona Heim – stock.adobe.com
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APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET
Ist die Abgabe einer Menge oberhalb von Nmax bei BtM erlaubt?
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Wir haben eine Verordnung über „2 x Ritalin Adult 30 mg N2 56 St., gesamt 112“ erhalten.
Die Packungen sind in einer Zeile aufgeschrieben.
Dürfen wir zwei Packungen (= 112 Stück) abgeben, obwohl wir damit über der Nmax (= 100 Stück) liegen?
» Lesen Sie hier die Antwort
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nmann77 – stock.adobe.com
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APOFRAGE DES TAGES
Wissen Sie die Antwort?
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Jeder Teilnehmer erhält – bei richtiger Antwort – 5 DAPs-Punkte und hat heute zusätzlich die Chance, 1.000 DAPs zu gewinnen!
Dies ist die heutige Apofrage:
Worin liegt der Vorteil von Allergodil® akut Nasenspray und Allergodil® akut Augentropfen?
» Hier geht's zur Apofrage des Tages
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© Mylan Healthcare GmbH
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Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
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Nützliche Links
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Pflichtangaben
DeutschesApothekenPortal
DAP Networks GmbH • Agrippinawerft 22 • 50678 Köln
Tel. 0221 / 222 83 - 0 • Fax 0221 / 222 83 - 322 • E-Mail info@deutschesapothekenportal.de
Handelsregister Köln: HRB 61698
Geschäftsführung: Dr. rer. nat. Dagmar Engels
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