KW 10
Mittwoch, 10. März 2021

APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

PZN definiert AM – muss trotzdem eine Stärke angegeben sein?

Wir haben folgende Verordnung erhalten:
„Kalydeco 56 Tbl. PZN: 09921463“

Außer diesen Angaben und einer Dosierung ist nichts weiter auf dem Rezept vermerkt. Kalydeco gibt es in verschiedenen Stärken. Die PZN definiert hier eindeutig eine bestimmt Stärke, aber wir sind uns unsicher, ob das ausreicht. Bei einem Arzneimittel dieser Preiskategorie wollen wir kein Risiko eingehen.

Muss die Dosierung in mg zusätzlich ausgeschrieben auf das Rezept?

Alexander Raths – stock.adobe.com

» Lesen Sie hier die Antwort

NEUE DAP ARBEITSHILFEN

FAQ zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz und
Arbeitshilfe zu Abkürzungen von Gesetzen, Verordnungen und Verträgen

Vom Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz sind zahlreiche Gesetze und Verordnungen betroffen. Die Regelungen des VOASG treten zum Teil zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft. Fragen und Antworten zu den Inhalten des VOASG, die für die Apothekenpraxis von Bedeutung sind, wurden in den FAQ zusammengestellt.

Sollten Sie ein anderes Gesetz suchen oder eine Abkürzung zu einem Gesetz nicht kennen, bietet die neue Arbeitshilfe zu Gesetzesabkürzungen eine Übersicht. Mit Klick auf den passenden Link gelangen Sie umgehend zum richtigen Gesetz, der benötigten Verordnung oder dem gesuchten Vertragstext.

» Hier gelangen Sie zum FAQ-Folder zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz

» Hier gelangen Sie zur Arbeitshilfe „Abkürzungen (Gesetze, Verordnungen und Verträge)“

AKTUELLES UMFRAGEERGEBNIS

Thema: Bestellung von Grippeimpfstoff

Das Debakel um die übrigge­bliebenen Grippe­impf­stoff­dosen der Saison 2020/2021 ist noch nicht gelöst und schon geht es mit den Bestel­lungen für die nächste Influenza­saison (2021/2022) los. Neu ist, dass die Ständige Impf­kommission (STIKO) für Menschen, die 60 Jahre oder älter sind, einen hoch­dosierten Influenza-Impf­stoff empfiehlt. Diese Empfehlung hat der G-BA kürzlich in die Schutz­impfungs-Richt­linie über­nommen (Inkraft­treten nach Veröffentlichung im Bundes­anzeiger). Das bedeutet, dass nur noch dieser Impf­stoff ab einem Alter von 60 Jahren von der GKV erstattet wird. Der einzige zur Verfügung stehende Hoch­dosis-Influenza-Impf­stoff ist Efluelda von Sanofi-Aventis. Laut einer nicht repräsentativen Umfrage auf DAZ.online läuft die Bestel­lung dieses Impf­stoffs in Apotheken jedoch noch zurück­haltend.

momius – adobe.stock

Vor diesem Hintergrund interessierte uns Folgendes:

Erwarten Sie, dass sich aus der neuen Empfehlung des Hochdosis-Influenza-Impfstoffs ab einem Alter von 60 Jahren für Apotheken Einbußen ergeben könnten?

» Lesen Sie hier die Ergebnisse

NEUE PATIENTENINFORMATION

Corona-Impfung

Derzeit sind in Deutschland drei Corona-Impfstoffe von drei Herstellern zugelassen. Die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna sind sogenannte mRNA-Impfstoffe. Der Impfstoff von AstraZeneca ist ein Vektorimpfstoff. Die wichtigsten Fakten zur Corona-Impfung sind auf der vorliegenden Patienteninformation zur Weitergabe an Ihre Kunden zusammengefasst.

» Hier geht zur Patienteninformation Corona-Impfung

NEUE DAP ARBEITSHILFE

Erforderliche Angaben auf dem T-Rezept

Auf dem T-Rezept werden die teratogenen Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verordnet. Bei Verordnung und Abgabe sind besondere Vorschriften zu beachten. So muss der Arzt beispielsweise auf dem Rezept bestätigen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden. Eine praktische Hilfe bei der Belieferung von T-Rezepten gibt folgende Arbeitshilfe.

» Hier geht es zur Arbeitshilfe

Hinweis: Anregungen, Kritik und Themenwünsche zum Newsletter können gerne per Mail an info@deutschesapothekenportal.de geschickt werden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

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